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BEM bei psychischer Erkrankung

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TinyTree
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben erst seit kurzem ein BEM Team (waren auch schon auf FB Teil 1) nun ist unser erster Fall eine MA, die ein Alkoholproblem hat. Sie war im vergangenen Herbst/Winter auch schon in einer REHA/Entzugsklinik ist aber wieder rückfällig geworden. Es liegt auch die Vermutung nahe, dass sie an einer Sucht anderer Drogen leidet. Oft fehlt sie unentschuldigt, meldet sich also nicht krank. "Problem" ist leider auch, dass ihr Vertrag bald ausläuft. Laut Abteilungsleitung leistet sie aber sehr gute Arbeit und ist auch im Team sehr beliebt, man möchte sie also ungern verlieren. Wir im BEM Team nehmen unsere Fürsorge Pflicht sehr ernst und haben die Befürchtung dass ein Job Verlust ihre Probleme nur noch größer werden lässt.

Unsere Idee ist nun mit dem BEM Vorgesetzten zu sprechen und sie zu einem BEM einzuladen, in dem wie ihr erklären, dass wir ihr wirklich helfen wollen und natürlich unseren Arbeitsmediziner einschalten. Die Schwierigkeit besteht natürlich (auch) darin, dass sie ja bereits in Therapie ist, aber auch der Entzug nur teilweise geholfen kann. Für uns einfach ein sehr komplexer, erster Fall, der stark vom Klischee Beispiel des höhenverstellbaren Schreibtisches bei Rückproblemen abweicht...

Habt ihr Erfahrungen mit Suchterkrankten oder Tipps wie man ihnen evtl. noch helfen kann?

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Community-Antworten (6)

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XYZ68

06.03.2025 um 13:16 Uhr

Jetzt unabhängig vom BR und BEM

aus persönlicher Erfahrung mit Alkoholkranken: du kannst einen Suchtkranken nur Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Für alles anderes bedarf es der entsprechenden Fachleute. Und wenn es beim Suchterkrankten nicht klick gemacht hat und die Person nicht aus eigenem Antrieb unbedingt die Sucht überwinden will, können die Fachleute auch nicht wirklich helfen. Es gibt viele Suchterkrankte, die erst ganz tief fallen müssen, um dann aufstehen und kämpfen zu können. Den Kampf müssen sie aber selbst wollen und selbst führen. Viele schaffen es gar nicht, mehrere Anläufe sind nicht unüblich. Ich gratuliere allen, die es schaffen, aber der Kampf bleibt ja.

Ich persönlich würde den Vertrag auslaufen lassen mit der ausdrücklichen Zusage, wenn die Person es schafft, ihre Sucht in den Griff zu bekommen und abstinent (also ohne Drogen) zu leben gibt es die Möglichkeit einer Wiedereinstellung. Aber da würde ich mich auch rechtlich beraten lassen.

T
TinyTree

06.03.2025 um 17:16 Uhr

Danke erst mal für die Antwort! Dass Suchtkranke die eigene Erkenntis brauchen, ist mir aus dem eigenen persönlichen Umfeld bewusst. Sucht ist und bleibt ein neuer Kampf Tag für Tag. Anscheinend gab es wohl ein einschneidendes Erlebnis, dass die MA wieder rückfällig geworden ist. Wir würden sie eben ungern "unten ankommen" lassen und hatten auch schon überlegt, dass sofern wir sie behalten von ihr ein Nachweis der Therapie/Treffen etc. kommen muss.

H
hamsterpups

07.03.2025 um 12:30 Uhr

Ist die Mitarbeiterin denn bereits im BEM? Also, hat sie "genug" Kranktage? I.d.R. ist auch ein freiwilliges BEM nötig.

G
ganther

07.03.2025 um 14:34 Uhr

eure Sorge ehrt euch, für mich es aber die Frage, wie der richtige Weg zu einer Lösung ist. Eigentlich passt da das klassische BEM nicht.

Eine professionelle Suchtberatung kann da helfen. Wir als BR haben ein Netzwerk an Einrichtungen (blaues Kreuz, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., BIÖG....) Darüber versuchen wir Hilfe zu vermitteln. Parallel würde ich mit dem AG sprechen, wenn das Suchtverhalten bekannt ist und versuchen für das Ende der Befristung Lösungen zu diskutieren. Wenn der AG das Problem kennt, kann es aber sein, dass auch schon längt Entscheidungen getroffen sind. Am Ende muss es ja der AG für sich entscheiden, wie er damit umgehen möchte

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ParagraphXY

13.03.2025 um 10:56 Uhr

Und bei all eurem Engagement in Ehren muss man auch sagen, dass ein BEM nicht dazu da ist, einen Mitarbeiter durch den Job zu tragen.

Was genau ist eure Aufgabe im BEM-Team? Seid ihr der BR? Eure Aufgabe ist es nicht, ein BEM zu führen - dafür gibt es BEM Fallmanager oder BEM Berater, die sind dafür in der Regel ausgebildet. Eure Aufgabe als BR ist es (sofern ihr BR-Mitglieder seid), zu prüfen bzw, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen im BEM eingehalten werden und dieses ordnungsgemäß abläuft.

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung setzt auch eine Menge Eigenverantwortung des Betroffenen voraus.

P
ParagraphXY

13.03.2025 um 10:56 Uhr

Und bei all eurem Engagement in Ehren muss man auch sagen, dass ein BEM nicht dazu da ist, einen Mitarbeiter durch den Job zu tragen.

Was genau ist eure Aufgabe im BEM-Team? Seid ihr der BR? Eure Aufgabe ist es nicht, ein BEM zu führen - dafür gibt es BEM Fallmanager oder BEM Berater, die sind dafür in der Regel ausgebildet. Eure Aufgabe als BR ist es (sofern ihr BR-Mitglieder seid), zu prüfen bzw, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen im BEM eingehalten werden und dieses ordnungsgemäß abläuft.

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung setzt auch eine Menge Eigenverantwortung des Betroffenen voraus.

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