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Anstößiges Schild im Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz

C
ccstephan
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo Zusammen, ein Kollege hat in seinem KFZ, das auf dem Firmenparkplatz abgestellt ist, ein Schild ins Fenster gehängt: "Kollege abzugeben - Topzustand aber unbrauchbar". Wir finden das schlecht, es wirft kein gutes Licht auf die Kollegen, auch externer Besuch könnte einen negativen Eindruck bekommen. Gibt es irgendwelche rechtlichen Mittel, die man da anwenden könnte? (Hausrecht?) Die GL hat den Kollegen bereits angesprochen, aber er hat gesagt: "Mein Auto - mein Schild".

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Community-Antworten (11)

OH
Olav HB

04.03.2025 um 14:14 Uhr

Mit welche Begründung würde dder AG hier gegen vorgehen können (sollen, müssen, dürfen)? Veröffentlichen von Betriebsgeheimnisse vielleicht?

Wenn der AG meint, der Betriebsfrieden sei durch dieses Schild gefährdet, gibt es m.E. ein ganz anderes Problem.

Ganz ehrlich, einmal tief durchatmen, grinsen und weiter gehen.

C
ccstephan

04.03.2025 um 14:20 Uhr

Eigentlich ist es uns als Betriebsrat nicht recht. Der Kollege ist Teamleiter, und was denkt wohl sein Team?

R
rtjum

04.03.2025 um 14:28 Uhr

ich würde als GL dann evtl. antworten: Mein Parkplatz - Du nicht mehr!

K
Kehler

04.03.2025 um 14:29 Uhr

Hausrecht des Unternehmens

  • Der Arbeitgeber hat auf dem Firmengelände, einschließlich des Firmenparkplatzes, das Hausrecht. Das bedeutet, dass er Regeln für die Nutzung des Parkplatzes aufstellen kann, einschließlich Verhaltensvorgaben für sichtbare Inhalte in Fahrzeugen, die auf dem Gelände abgestellt sind.
  • Das Unternehmen kann argumentieren, dass das Schild den Betriebsfrieden stört oder das Ansehen der Firma bei externen Besuchern beeinträchtigt. Auf Basis des Hausrechts könnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter auffordern, das Schild zu entfernen oder andernfalls Maßnahmen wie ein Parkverbot für dessen Fahrzeug auf dem Gelände verhängen.

Arbeitsrechtliche Aspekte

  • Das Verhalten des Mitarbeiters könnte als Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Nebenpflichten gewertet werden. Diese umfassen die Pflicht, die Interessen des Arbeitgebers nicht zu schädigen und den Betriebsfrieden zu wahren.
  • Sollte der Mitarbeiter uneinsichtig bleiben, könnte dies eine Abmahnung rechtfertigen.

Kommunikation und Prävention

  • Vor rechtlichen Schritten sollte die Geschäftsleitung versuchen, das Problem durch ein klärendes Gespräch zu lösen und auf die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
  • Eine schriftliche Regelung zur Parkplatznutzung und zum Verhalten auf dem Firmengelände könnte helfen, ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
R
RudiRadeberger

04.03.2025 um 14:37 Uhr

"Gibt es irgendwelche rechtlichen Mittel, die man da anwenden könnte? (Hausrecht?)"

Ja, der Kollege wendet hier aktuell das Hausrecht in seinem Auto an. Die GL hat im Pkw des MA kein Hausrecht.

"ich würde als GL dann evtl. antworten: Mein Parkplatz - Du nicht mehr!"

Und ich würde mich vor diesen Karren nicht spannen lassen. Sonst fühlen sich demnächst noch Schalke-Fans von BVB Aufklebern verletzt...wo soll das enden?

R
rtjum

04.03.2025 um 14:46 Uhr

"Und ich würde mich vor diesen Karren nicht spannen lassen."

Die GL hat sie ja scheinbar selbst vor den Karren gespannt: "Die GL hat den Kollegen bereits angesprochen"

Und ja als GL, also Inhaber oder rechtlicher Vertreter, habe ich durchaus das Hausrecht auf dem firmeneigenen Parkplatz und könnte ein Parkverbot aussprechen (ja ich weiß Ordnung und Verhalten im Betrieb), ob das bei so einem Schild notwendig ist, darüber kann man sicher trefflich streiten. Guter Stil ist es von einem Teamleiter sicher nicht.

T
takkus

04.03.2025 um 15:00 Uhr

"Gibt es irgendwelche rechtlichen Mittel, die man da anwenden könnte? (Hausrecht?)"-> das fragst du als Betriebsrat? "Eigentlich ist es uns als Betriebsrat nicht recht."-> wer weiß, was dem Kollegen alles nicht recht ist. Ihr seid nicht die Betriebspolizei die sich um solche Sachen zukümmern hat.

P
petermännchen

04.03.2025 um 15:02 Uhr

Ich habe einen Wunderbaum mir dem Bild von Arno Dübel und dem Spruch "Wer arbeitet ist doch blöd" am Innenspiegel zu hängen. Wie würdet ihr als Betriebsrat darauf reagieren?

G
GabrielBischoff

04.03.2025 um 17:45 Uhr

Geht in euch und stellt euch die Frage - wie wichtig ist euch das? "Eigentlich ist es uns nicht recht" klingt nicht entzündeten Fackeln und Mistgabeln.

Der Geschäftsführung ist es offensichtlich gleich, also müsst ihr eine Grundlage finden, die notfalls vorm Arbeitsgericht durchzuklagen ist.

M
Meph1977

04.03.2025 um 23:01 Uhr

Jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt. Wenn ihr wegen dem Schild ein Problem habt solltet ihr vielleicht mal überlegen ob ihr nicht das Problem seid.

In meinem Büro hängt ein Schild stell dir vor du bist Blöd und jeder merkts. Hab ich mal kein Problem mit ich hab mich schlapp gelacht drüber.

X
XYZ68

05.03.2025 um 08:31 Uhr

Ich mag meine leicht sarkastischen Kalendersprüche. So ein Kalender habe ich auch im Büro. :) Dieses Jahr ist es einer für freche Frauen. Meiner ehemaligen Chefin habe ich zum Jobwechsel auch einen Aufsteller mit Sprüchen geschenkt, wir haben da einen ähnlichen Humor. Sie hat sich sehr gefreut.

Leute, nehmt das ganze mit Humor. Getroffene Hunde bellen und ich glaube nicht, das externe sich über Schilder in privaten Autos aufregen. Da gibt es genug anderes.

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