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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

parken auf dem Firmenparkplatz

A
Alexa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Chef möchte, von allen Mitarbeitern die mit ihrem privat Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz parken das Autokennzeichen. Darf er dieses anfordern?

1.36706

Community-Antworten (6)

E
Erdenbürger

23.11.2012 um 11:34 Uhr

Warum nicht?

R
rechtbekommen

23.11.2012 um 11:44 Uhr

Er darf denen welche sich weigern auch die Zufahrt untersagen.

T
Tanzbär

23.11.2012 um 12:24 Uhr

Wie und warum wollt ihr diese Information verweigern? Letztendlich geht er über den Parkplatz und hat einen Zettel und einen Stift in der Hand ...

E
Erdenbürger

23.11.2012 um 12:52 Uhr

Es dürfte ihn sogar interessieren wer bei ihn arbeitet.

P
Petrus

23.11.2012 um 13:17 Uhr

Letztendlich geht er über den Parkplatz und hat einen Zettel und einen Stift in der Hand ... Da weiß er aber (erstmal) noch nicht, wem welches Auto gehört...

Vielleicht hilft ein Gespräch über das wieso und warum? Mal ein passendes Beispiel aus dem Betrieb meiner Frau: Eigentlich stehen dort für ca. 50 MA nur 30 Parkplätze zur Verfügung. Der ArbGeb könnte jetzt entweder zusätzliche Parkplätze anmieten (warum sollte er?). Er könnte auch einfach sagen: Pech für die, die zuletzt kommen. Oder er lässt den BR eine Regelung erarbeiten, wen dieser mit einem Parkplatz "beglücken" will. Oder man parkt "in zweiter Reihe" (auf Privatgelände geht sowas :-) ). Anhand der registrierten Kennzeichen kann der "zugeparkte" Kollege im Bedarfsfall kurz anrufen und wird "rausgelassen". Und alle sind zufrieden :-)

G
gironimo

23.11.2012 um 16:39 Uhr

Pakplatzordnung bzw. - regeln sind ja nun eine Frage der Ordnung des Betriebes (also 87er). Die Frage ist also: Fragst Du als BR oder als AN.

Als BR würde ich erst einmal nach dem Sinn des Ganzen fragen. Als AN würde ich den BR fragen, wie er dazu steht. Wenn kein BR da ist, würde ich ihm die Nummer geben.

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