Informationen an den BR
Muss der BR über eine längerfristige Freistellung eines Mitarbeiters informiert werden?
Community-Antworten (1)
04.03.2025 um 12:05 Uhr
Das hängt davon ab in welchen Kontext die Freistellung erfolgt. Grundsätzlich können AG und AN vieles vereinbaren, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Wenn AG und AN ein Auflösungsvertrag vereinbart haben oder der AN selbst gekündigt hat, dann ist der BR nicht involviert.
Plant der AG eine Umstrukturierung bzw. eine Kündigung dann ist der BR auf dem Spielplatz.
Erfährt der BR von einer Freistellung, kann sie selbstverständlich beim AG und/oder AN nachfragen aus welche Gründe diese Freistellung erfolgt. Ob eine und wenn dann welche Antwort kommt, liegt dann an der Grund.
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