vertrauliche Informationen
Hallo, kurzer Sachverhalt: in unserem Gremium sind elf BR. Der Stellvertretende Vorsitzende hat nun Informationen der Geschäftsleitung erhalten, unter der Maßgabe "Verschwiegenheitspflicht". Er weigert sich, diese im Gremium kundzutun, weil ein BR-Mitglied selbst abwägen will, ob es darüber Stillschweigen bewahren wird (Eigenverantwortlich). Darf der Stellvertreter die Informationen zurück halten, hat nicht der BR ein Recht auf die Informationen ? Für mein Dafürhalten muß er die Information ins Gremium geben, wenn ein BR-Mitglied kein Stillschweigen bewahrt, dann ist die Konsequenz die, das dieses Mitglied eigenverantwortlich handelt und für sich selbst mit den Folgen, die daraus entstehen können, klar kommen muß. Das kann aber kein Grund sein, die Informationen zurück zu halten. Liege ich mit dieser Meinung richtig ? Kurze Info wäre sehr nett und hilfreich, Danke herzlich vorab.
Community-Antworten (6)
05.06.2009 um 17:39 Uhr
@Puseratze, darüber dürfte doch im § 79 Abs. 1 BetrVG alles gesagt sein. Und der Stelli sollte sich diesbezüglich mal schulen lassen.
06.06.2009 um 16:23 Uhr
@ Puseratze "weil ein BR-Mitglied selbst abwägen will, ob es darüber Stillschweigen bewahren wird (Eigenverantwortlich). " § 79 Geheimhaltungspflicht Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten........ Also zuerst,der BR Kollege kann nicht selbst abwägen ob Stillschweigen bewahren wird oder nicht wenn es von AG schon deutlich gesagt ist. Zweites: Genau was ridgeback geschrieben hat für Stelli tik-tak
06.06.2009 um 18:25 Uhr
@ridgeback, tiktak, "Der Stellvertretende Vorsitzende hat nun Informationen der Geschäftsleitung erhalten, unter der Maßgabe "Verschwiegenheitspflicht" Irgendwie habt ihr mehr Info's wie jeder andere hier.... Woher wollt ihr wissen, dass das was da als "Geheimnis" behandelt wird auch unter den 79iger fällt? Betriebsräte wissen doch, dass der AG gern mal den Vorsitzenden (oder auch den Stellvertreter) zu Seite nimmt und mit der Auflage - aber bitte behalten Sie das für sich! - über Dinge informiert, die in keinster Weise mit der Geheimhaltungspflicht zu tun haben. Und dann gibt es noch BRV/Stelli's, die das sehr wörtlich nehmen!
06.06.2009 um 18:37 Uhr
@ MonaLisa, hab ich nicht behauptet.;-)) Die Regelung was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ist geregelt. Deshalb ist meine Aussage ja, dass der Stelli sich schulen soll damit er versteht was darunter fällt und nicht. Das die GL mit solchen Aussagen immer wieder kommt dürfte ja bekannt sein und das die GL dem Stelli soche Geheimnisse anvertraut gehört ja in den Bereich Märchen und Fabel. Sorry wenn meine Aussage falsch rübergekommen ist.
06.06.2009 um 22:26 Uhr
Aber ist es nicht eher so, das alle Infos vom Chef in den BR gehen ...und dieser dann je nach dem "verschwiegen" sein muss.
07.06.2009 um 00:05 Uhr
@Mona-Lisa ...und der Witz ist: Ein BR-Mitglied MUSS dem Gremium diese Infos weitergeben, da es keine Schweigepflicht gibt in diesem Fall.
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