Erstellt am 05.06.2009 um 15:39 Uhr von ridgeback
@Puseratze,
darüber dürfte doch im § 79 Abs. 1 BetrVG alles gesagt sein.
Und der Stelli sollte sich diesbezüglich mal schulen lassen.
Erstellt am 06.06.2009 um 14:23 Uhr von tiktak
@ Puseratze
"weil ein BR-Mitglied selbst abwägen will, ob es darüber Stillschweigen bewahren wird (Eigenverantwortlich). "
§ 79 Geheimhaltungspflicht
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten........
Also zuerst,der BR Kollege kann nicht selbst abwägen ob Stillschweigen bewahren wird oder nicht wenn es von AG
schon deutlich gesagt ist.
Zweites: Genau was ridgeback geschrieben hat für Stelli
tik-tak
Erstellt am 06.06.2009 um 16:25 Uhr von MonaLisa
@ridgeback, tiktak,
"Der Stellvertretende Vorsitzende hat nun Informationen der Geschäftsleitung erhalten, unter der Maßgabe "Verschwiegenheitspflicht"
Irgendwie habt ihr mehr Info's wie jeder andere hier....
Woher wollt ihr wissen, dass das was da als "Geheimnis" behandelt wird auch unter den 79iger fällt?
Betriebsräte wissen doch, dass der AG gern mal den Vorsitzenden (oder auch den Stellvertreter) zu Seite nimmt und mit der Auflage - aber bitte behalten Sie das für sich! - über Dinge informiert, die in keinster Weise mit der Geheimhaltungspflicht zu tun haben.
Und dann gibt es noch BRV/Stelli's, die das sehr wörtlich nehmen!
Erstellt am 06.06.2009 um 16:37 Uhr von ridgeback
@ MonaLisa,
hab ich nicht behauptet.;-))
Die Regelung was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ist geregelt.
Deshalb ist meine Aussage ja, dass der Stelli sich schulen soll damit er versteht was darunter fällt und nicht.
Das die GL mit solchen Aussagen immer wieder kommt dürfte ja bekannt sein und das die GL dem Stelli soche Geheimnisse anvertraut gehört ja in den Bereich Märchen und Fabel.
Sorry wenn meine Aussage falsch rübergekommen ist.
Erstellt am 06.06.2009 um 20:26 Uhr von Immie
Aber ist es nicht eher so, das alle Infos vom Chef in den BR gehen
...und dieser dann je nach dem "verschwiegen" sein muss.
Erstellt am 06.06.2009 um 22:05 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
...und der Witz ist: Ein BR-Mitglied MUSS dem Gremium diese Infos weitergeben, da es keine Schweigepflicht gibt in diesem Fall.