Hallo,
kurzer Sachverhalt: in unserem Gremium sind elf BR.
Der Stellvertretende Vorsitzende hat nun Informationen der Geschäftsleitung erhalten, unter der Maßgabe "Verschwiegenheitspflicht". Er weigert sich, diese im Gremium kundzutun, weil ein BR-Mitglied selbst abwägen will, ob es darüber Stillschweigen bewahren wird (Eigenverantwortlich).
Darf der Stellvertreter die Informationen zurück halten, hat nicht der BR ein Recht auf die Informationen ?
Für mein Dafürhalten muß er die Information ins Gremium geben, wenn ein BR-Mitglied kein Stillschweigen bewahrt, dann ist die Konsequenz die, das dieses Mitglied eigenverantwortlich handelt und für sich selbst mit den Folgen, die daraus entstehen können, klar kommen muß. Das kann aber kein Grund sein, die Informationen zurück zu halten.
Liege ich mit dieser Meinung richtig ?
Kurze Info wäre sehr nett und hilfreich, Danke herzlich vorab.