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Kann Betriebsausschuss zustimmen, dass Informationen für den Betriebsrat nur dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden?

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KalleMano
Jan 2018 bearbeitet

Wenn das Betriebsratsgremium die Firmenleitung aufgefordert hat Informationen zu einer geplanten Umstrukturierung bis zu einem bestimmten Datum zu liefern, kann dann der Betriebsausschuss die Anfrage der Firmenleitung, ob die Informationen auch eine Woche später dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden kann, beantworten? Oder muss zu dieser Anfrage der Firmenleitung wiederum das Betriebsratsgremium Stellung nehmen? Und ist es überhaupt zulässig, dass diese Informationen zur Umstrukturierung nur im Wirtschaftsausschuss erörtert werden, muss nicht vielmehr das Betriebsratsgremium direkt vom Verantwortlichen informiert werden?

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Community-Antworten (14)

L
Lotte

22.08.2012 um 17:05 Uhr

KalleMano, das ist im Einzelfall davon abhängig, wie Euer BR-Gremium das geregelt hat, welche Aufgaben z. B. der BA hat. Eins ist sicher: Das BR Gremium muss die Infos bekommen. Wann das zu erfolgen hat und ob der WA sich erst damit befasst, ist von Euren Regelungen und auch sicher vom Vertrauen ineinander abhängig.

R
rkoch

22.08.2012 um 17:15 Uhr

Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat sind gänzlich unterschiedliche Gremien mit eigenen Zuständigkeiten.

Informationen über den realen Vorgang der Umstrukturierung gehen den WA nichts an. Den interessieren nur die finanziellen Folgen und Abläufe.

Die einzige Person die in diesem Zusammenhang Informationen des BR erhalten darf ist und bleibt der BRV! Insofern braucht es keine Entscheidung, weder vom BR, noch vom BA oder vom WA.

Der AG kann grundsätzlich neben dem WA auch gleich den BR über die wirtschaftlichen Belange informieren, er MUSS es aber nicht. Gegenüber dem WA MUSS er. Wenn er den BR informiert entbindet ihn das nicht von der Pflicht den WA zu informieren, selbst wenn dort nur BRM sitzen.

BTW: Der BA darf irgendwelche Entscheidungen nur treffen, so weit er vom BR die Aufgabe dazu erhalten hat. Ohne Aufgabe keine Entscheidungsbefugnis.

L
Lotte

22.08.2012 um 18:56 Uhr

Naja rkoch, da kann man aber vieles missverstehen.

Der WA ist ein Gremium des BR. Natürlich sind das unterschiedliche Gremien, aber nicht unabhängig voneinander. Und der WA ist dem BR auskunftspflichtig.

Ob den WA nur die finanziellen Folgen und Abläufe interessieren und was sonst noch die realen Folgen sind und in wieweit sich das auseinanderbröseln lässt, halte ich für sehr theoretisch und wenig lebbar.

Dass diese wichtigen Informationen des AG (nicht des BR, das ist wohl ein Schreibfehler von Dir) nur dem BRV gesagt werden können, halte ich so wie Du es schreibst auch für missverständlich. Natürlich kann der AG dem gesamten BR-Gremium (z. B. im MG) die Informationen geben. Aber wahrscheinlich meintest Du: Die einzige Person, die vor dem gesamten Gremium die Informationen erhalten darf? Oder?

Und der WA kann aber doch trotzdem vorher informiert werden, hat aber eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem BR, was aber wiederum den AG nicht von der Informationspflicht gegenüber den BR entbindet. Außerdem muss er den WA auch unabhängig vom BR informieren, hier würde eine Info an den BRV also auf keinen Fall reichen.

Also ich bleibe bei meiner Antwort: Wann die einzelnen Gremien informiert werden und ob der WA sich erst damit befasst, ist von den Regelungen vor Ort und auch sicher vom Vertrauen ineinander abhängig. Und: beide Gremien müssen informiert werden

Ja Nubbel, ich weiß dass Du Deinen Senf hier wieder zugeben willst ;-)

K
KalleMano

22.08.2012 um 23:21 Uhr

Vielen Dank für die Antworten von Lotte und rKoch! Unser BA hat keine speziellen Aufgaben zur Erledigung über tragen bekommen. Darf er dann auf die Anfrage der Firmenleitung ("ist es ok, wenn wir die Beantwortung um eine Woche verschieben und sie dann im WA vorstellen") mit "Ja" antworten, ohne das BR Gremium dazu Stellung nehmen zu lassen? Also gehört so eine Entscheidung (Infos eine Woche später und nicht für den BR, sondern für den WA) auch zur "Geschäftsführung"? Der WA ist meiner Meinung nach ein Gremium des GBR und die Umstrukturierung hier betrifft einen lokalen BR, weshalb mir die Involvierung des WA nicht schlüssig erscheint. Der lokale BR soll schließlich schauen, ob die Umstrukturierung mit Nachteilen für die Mitarbeiter verbunden ist. Zu rKoch: du sagst, dass die BRV die Infos bekommen darf (vom AG?). Ist es nicht so, dass dem gesamten Gremium die Infos präsentiert werden müssen? Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass die BRV sich nicht alles merkt und Details vielleicht nicht vollständig das BR Gremium erreichen.

L
Lotte

22.08.2012 um 23:53 Uhr

KalleMano, Natürlich kann er die Umstrukturierung im WA vorstellen, das entbindet ihn aber überhaupt nicht von der Pflicht, auch Euch die Informationen zeitnah zu geben.

Der BA hat aber eigentlich hier gar nichts zu entscheiden, wenn der BR die Infos sogar angefordert hat. Was spricht denn gegen eine BR Sitzung, auf der man das weitere Vorgehen erörtert?

Das Problem wird sein, dass der BA schon zugestimmt hat, oder? Dann solltet Ihr den BRV auffordern, eine BR Sitzung anzuberaumen und weitere Schritte überlegen. Wäre eine gemeinsame Sizung mit dem WA denkbar?

N
Nubbel

23.08.2012 um 00:03 Uhr

was ist das für ein durcheinander? der br fordert unterlagen an, der ag wendet sich an den ba und will die unterlagen verspätet an den wa geben?

ihr solltet dem arbeitgeber unmissverständlich die zuständigkeiten der gremien näherbringen. mit diesem durcheinander führt er euch am nasenring durch die arena.

lotte, mit diesen völlig flüssigen treffen verschwendet man nur wertvolle zeit. wenn man davon zu viel hat, bitte.

L
Lotte

23.08.2012 um 11:44 Uhr

Nubbel, glaubst Du eine Aufforderung an den AG mit anschließenden möglichen rechtlichen Schritten würde schneller gehen? Träumer!

G
gironimo

23.08.2012 um 11:57 Uhr

Also ich würde auch den AG nur kurz und knapp mitteilen, dass die Zusage des BA nicht der Beschlusslage des BR entspricht und der BR weiterhin auf seine Anforderung besteht.

Dann wird der AG wohl direkt den BRV als solchen ansprechen (der ja auch im BA sitzt)

Inzwischen ist dann die Woche wahrscheinlich um ...... Den BR wird er dann wahrscheinlich direkt informieren (man kennt ja seine Gründe nicht, warum er nur den WA informieren wollte).

N
Nubbel

23.08.2012 um 12:10 Uhr

siehst du lotte das ist dein problem. wer hat von rechtlichen schritten gesprochen? es gibt tatsächlich br, die mit ihrer zeit effektiver umgehen müssen

R
rkoch

23.08.2012 um 12:14 Uhr

Der BR war natürlich eine Verwechslung.

Die einzige Person die in diesem Zusammenhang Informationen des (streiche: BR) AG erhalten darf ist und bleibt der BRV!

Stimmt, Lotte, im nachhinein nochmal gelesen ist es vollkommen missverständlich. Ich bezog mich auf §26 (2) Satz 2 BetrVG. Und wollte damit eigentlich nur darauf hinweisen, dass letztlich der BR der Empfänger derartiger Informationen ist, eben nicht der WA. NUR der BRV, sonst niemand, war natürlich nicht gemeint. Insofern klingt Dein letzter Satz besser... Trifft aber irgendwie die Sache auch nicht ganz. Mal sehen.... Da müsste man das ganze vollkommen umformen...

Der einzige der bei den realen Vorgängen zu beteiligen ist, ist der BR (nach §111 ff., §99, §102, §95, etc. pp.). Und dem stehen deswegen (zur Erfüllung seiner Aufgaben) nach §80 deshalb die Informationen zu.

Ja, ich denke dass trifft es besser.. Dass diese Information den Weg über den BRV nehmen muss, damit der BR entsprechende Beschlüsse fassen kann, muss dann eigentlich nicht mehr erwähnt werden...

in wieweit sich das auseinanderbröseln lässt, halte ich für sehr theoretisch und wenig lebbar.

Im Sinne des gesprochenen Wortes hast Du mit Sicherheit recht! Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass bei der Beratung der wirtschaftlichen Seite die realen Vorgänge angesprochen werden. Aber die eigentliche Aufgabe des WA ist dann nicht, über Sinn, Unsinn und Mitbestimmung diesbezüglich zu reden, sondern nur die wirtschaftlichen Folgen abzuchecken. Insofern war das (absichtlich, um den Unterschied herauszukehren) etwas überspitzt dargestellt. Aber irgendwie hatte ich da meinen missverständlichen Tag :-) Das kommt davon wenn man in Eile versucht kurz zu antworten....

L
Lotte

23.08.2012 um 12:30 Uhr

rkoch, Du bist einfach nicht für die Kürze geschaffen ;-)

Nubbel, wenn Du einerseits meinst, dass der AG hier den BR am Nasenring durch die Arena zieht, kannst Du nicht glauben, dass er auf eine Mitteilung des BR noch diese Woche reagieren wird...

Aber wir haben hier eh nicht zu entscheiden, was am sinnvollsten ist und welche Vorschläge aufgegriffen werden, das macht das Gremium vor Ort. Und wenn Du für Dich feststellst, dass Dein BR zuviel Zeit vertrödelt, hätte ich da sicher noch den ein oder anderen Tipp für Dich... ;-)

N
Nubbel

23.08.2012 um 19:10 Uhr

lotte, warum zickst du so rum? wer hat gesagt ich hätte einen br? deine tips kenne ich in und auswendig, die meisten hast du von mir. das du dich gerade zu diesem zeitpunkt hier meldest..... duplizität der ereignisse??????? die geister die ich rief? oder nur auf der durchreise? schreib doch wieder im arbeitsrecht oder sind die wiesen dórt abgegrast?

L
Lotte

23.08.2012 um 20:03 Uhr

Nubbel, Du scheinst echt ein Problem zu haben. Und ein wenig Größenwahn "...die meisten hast du von mir..." scheint auch dabei.

Wenn das für Dich "rumzicken" ist, kommt eine sehr geringe Toleranzgrenze auch noch dazu. Und damit noch einmal: Schönen Tag ;-)

N
Nubbel

24.08.2012 um 19:28 Uhr

lotti, du solltest echt anfangen an deinen zu arbeiten! sonst bleibt der keller ewig leer

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