BR-Frist bei §99 BetrVG, interessante Fragestellung, bitte lesen
Liebe Mitstreiter / Mitstreiterinnen, ich bitte um eure fachkundige Unterstützung bei folgender Fragestellung:
Wir wurden zu einer Versetzung nach §99 BetrVG unterrichtet. Zum Zeitpunkt des Eingangs der Unterrichtung hatte der Betriebsrat seit April diesen Jahres kein Monatsgespäch mit dem Chef. Zwei Tage nach dem Eingang der Unterrichtung fand ein Monatsgespräch statt in welchem wesentliche Informationen zur Versetzung und weiterer Informationen des Personaleinsatzes alles Beschäftigten erstmals gegenüber dem BR getätigt wurden. Kann der Betriebsrat vor diesem Hintergrund behaupten und auch recht bekommen, das ihm nach § 92 BetrVG die nötigen Informationen um die Versetzung zu bearbeiten und eine Stellungnahme abzugeben gefehlt haben, bzw. sich die Frist um zwei Tage verlängern müsste, weil er am zweiten Tag des Fristverlaufes erstmals wichtige Informationen erhalten hat? Ich bitte um euren Fachkundigen Rat. Viele Grüße Alischaa
Community-Antworten (10)
25.07.2014 um 13:19 Uhr
Ne, kann er nicht...
25.07.2014 um 15:30 Uhr
Hallo Kölner,
können sie mir die Antwort etwas prätziser beantworten (eine Begründung liefern).
Viele Grüße
Alischaa
25.07.2014 um 15:33 Uhr
wesentliche Informationen zur Versetzung< naja, da könnte man argumentieren, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn alle Informationen vorliegen.
Aber im Grunde begibt man sich auf einen Nebenschauplatz. Es wäre doch genügend Zeit gewesen, auch noch nach der Information zu reagieren. Wichtiger ist es doch, sich mit den Problemen der Versetzung selbst auseinander zu setzen.
25.07.2014 um 15:53 Uhr
Ja das stimmt, haben wir auch ausführlich in unserer Stellungnahme / Widerspruch getan.
Ich habe einen Bock gebaut. Ich habe die Stellungnahme des BRs 9 Std. zuspät abgegeben. Das ist mir noch nie passiert obwohl mir im Grunde das Thema seit Jahren vertraut ist. Ich war am letzten Fristtag verpeilt und dann ist es passiert. Ich hatte gedacht ich könnte über die geschielderte Agumentation etwas retten.
28.07.2014 um 18:44 Uhr
"Ich habe die Stellungnahme des BRs 9 Std. zuspät abgegeben. " Heißt am Tag nach Fristende um 9 Uhr?
28.07.2014 um 22:10 Uhr
Ja genau so ist es passiert! Jetzt versuche ich den Schaden zu begrenzen, wenn den irgendwie eine Möglichkeit besteht.
29.07.2014 um 11:27 Uhr
"Kann der Betriebsrat vor diesem Hintergrund behaupten" Klar kann er das. Er muss nur nachweisen, dass er die erforderlichen Informationen nicht mit der ursprünglichen Versetzungsmeldung erhalten hat. Wenn ihm dies gelingt, beantwortet sich vermutlich auch die folgende Frage: "und auch recht bekommen".
Aber mal ganz ehrlich: liegen tatsächlich Gründe vor, der Versetzung die Zustimmung zu verweigern? Wie würde sich denn die Situation darstellen, wenn das Monatsgespräch nicht zufälligerweise in der Frist anberaumt gewesen wäre? Wie wäre der BR dann mit den "zuwenigen" Informationen umgegangen? Hätte er es überhaupt bemerkt? Geht es vllt. (auch) darum, die eigene "Verpeiltheit" an andere "abzudrücken"?
IdR. ist es besser, zu eigenen Fehlern zu stehen. als zu versuchen, anderen den Kopf abzuschlagen, um seinen eigenen zu retten.
29.07.2014 um 13:07 Uhr
Hallo pillepalleTR,
es geht dem Betriebsrat nicht darum jemandem die Schuld zuzuschieben, bzw. jemandem den Kopf abzuschlagen. Ich habe meinen Fehler eingestanden und habe mich über die Umstände der Fristüberschreitung beim Rest des Betriebsrates erklärt und bei allen Beteiligten / Betroffenen entschuldigt.
Meinst du damit, das wir/ich gegenüber unserem Chef jetzt ein schlechtes Gewissen haben müssten, weil wir behaupten, das er uns nicht im Vorfeld vollständig informiert hat. Sollen ich/wir uns bei ihm entschuldigen, das ich/wir die Frist verpeilt haben und wir nun so agieren?
Die Versetzungen haben schon große Auswirkungen für die Betroffenen. Fahrzeiten von 2,5 - 3,5 Stunden einfacher Fahrweg müssten in Kauf genommen werden. Ein Vorort frei gewordene Stelle wird nicht intern ausgeschrieben, sondern mehr oder weniger unter der Hand vergeben/besetzt. Das was die Kollegen als Abfindungsangebote bekommen haben ist nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit bescheiden.
Weiter folgen wir mit unserer Argumentation, das zum Zeitpunkt der Unterrichtung der Betriebsrat nicht ausreichend und umfänglich informiert wurde einem Anwalt, der einen von der Versetzung betroffenen vertritt. Und das ist doch eine Rechtsfrage von Bedeutung.
Viele Grüße Alischaa
29.07.2014 um 13:38 Uhr
Frage. Ist der BR über die Versetzung Unterrichtet worden ( sprich vor vollendeten Tatsachen gestellt worden) der hat man beim BR Antrag zur Zustimmung einer Versetzung gestellt? Weiter noch wäre die neue Tätigkeit seiner Quali und seiner Vergütung aus? Ist diese Ihm gegenüber und vergleichsweise anderen MA die die gleiche arbeit ausführen gegenüber gerecht? was sagt der MA selber zu der anstehenden Versetzung? Welche Auswirkungen (da ja nur ein kleinerer Betrieb) hat die Versetzung auf die Arbeit und die MA wo er erst war und dann wo er jetzt hin kommt. Warum so urplötzlich ein Monatsgespräch, wenn es doch nur ein normale Versetzung ist. Bei einer Versetzung ist mehr potential drin als wie man zunächst annimmt. Als BR würde ich sagen, soweit für euch keine Fragen an den AG mehr offen sind, in der Sache, die Frist fängt mit Ende ders Monatsgespräches an. Das ist eine Sache die ihr entscheidet und kein AG: hat er ein Problem damit, kann er sich an die Gerichtsbarkeit wenden.
29.07.2014 um 14:01 Uhr
Hallo Snooker, der Betriebsrat wurde per §99 BetrVG zur Versetzung unterrichtet. Einen Antrag zur Versetzung haben wir vorab nicht erhalten. Der neue Arbeitsplatz ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfacher Weg in 2,5-3-5 Std. zu erreichen. Das Arbeitsfeld die, Tätigkeiten die Vergütung ändert sich nicht. Der Mitarbeiter will auf keinen Fall versetzt werden. Die Stelle die der Kollege besetzt hatte fällt ersatzlos weg. Da wo er hin soll wäre eine Stelle frei. Das Monatsgespräch war geplant, weil wir am selben Tag eine Betriebsversammlung hatten. Vor dieser findet 1/4 jährlich meist ein Monatsgespräch/Erörterungsgespräch statt. Während diesem Erörterungsgespräch haben wir erfahren, das eine freie Stelle offensichtlich unter der Hand vergeben werden soll, welche der Kollege der versetzt werden soll besetzen könnte. Eine Betriebsvereinbarung über internen Stellenausschreibungen wurde nicht beachtet. Der Arbeitgeber schweigt seit Freitag. Frage: Der Versetzte Kollege hat vom AG lediglich ein Schreiben, das seine Versetzung zum 01.08. geplant ist. Müsste der AG dem Kollegen noch Schreiben, das die Versetzung vollzogen wird und bei wem er sich am anderen Standort zu melden hat. Frage: Wie verhält es sich bei Versetzungen mit Fristen für den Arbeitnehmer. Er will gegen die Versetzung klagen. Gelten die selben Fristen wie bei einer Kündigung? Viele Grüße Alischaa
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