Datenschutzverstoß von Mitarbeitern ,Kontrolle durch Arbeitgeber
Hallo, bei uns in der Klinik soll in Zukunft noch genauer auf Datenschutzverstöße durch Mitarbeiter geachtet werden. Ein Beispiel: Eine Pflegekraft hat Zugriff auf jeden stationären Patienten, auf seine Befunde , Dokumentationen etc. , egal ob er auf ihrer Abteilung liegt oder nicht. So manch eine Pflegekraft nutzt das um bei stationsfremden Patienten Befunde ab zu rufen. Jetzt sollen ein 2 Mitarbeiter aus der IT Abteilung Stichprobenartig nachprüfen, bei welchen Patienten welcher MA zugegriffen hat, um die auszusortieren die keinerlei Berechtigung hatten dies zu tun. Wie weit ist der Betriebsrat in diese Aktion mit ein zu beziehen? Geht dieses Vorgehen so einfach ohne berechtigten Verdacht ?
Community-Antworten (2)
04.03.2025 um 09:55 Uhr
Hier betrifft es die Sorgfaltspflicht des AG (Datenverarbeiter im Sinne DSGO). Der BR ist insofern in der Mitbestimmung, dass die Stichproben eine Überwachung der MA möglich macht (wichtig, möglich macht, nicht zwingend erfolgt). In dem Verfahren für die Stichproben soll gewährleistet werden, dass hier wirklich nach dem Zufallsprinzip vorgegangen wird und erst bei konkrete Verdachtsmomente genauer überprüft wird.
04.03.2025 um 09:58 Uhr
der BR ist hier beteiligt, mir fallen aber wenig Argumente dagegen ein. Datenschutz und dessen Einhaltung sollte auch dem BR am Herzen liegen.
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