Bußgeldbescheid an Mitarbeiter übergeben - Datenschutzverstoß?
Hallo Forum, jetzt komm ich mal mit einem Datenschutzthema!
Anfang dieser Woche ist ein Bußgeldbescheid für meinen Firmenwagen wegen zu schnellen Fahrens eingegangen. Auf dem Blitzerfoto war als Fahrer glücklicherweise meine Ehefrau und nicht meine Geliebte identifizierbar. Die Postöffnungsstelle (Chefsekretärin) übergab den Bußgeldbescheid offen meinem Büronachbarn, der zufällig dort war. Auf dem Rückweg machte dieser einen Zwischenstopp in der Teeküche, wo ich diesen zufällig antraf. Dort übergab er mir das Dokument vor mindestens drei weiteren Kollegen, so dass jeder mitbekam, dass ich, respektive meine Ehefrau, einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Ich bin ja nicht sonderlich empfindlich, aber bei diesem Vorgang sehe ich jetzt in der Tat einen Datenschutzverstoß. Wie beurteilt Ihr das?
Community-Antworten (7)
31.07.2019 um 19:00 Uhr
Wieso Bußgeldbescheid? Bei einem Firmenwagen sollte doch zuerst immer ein Zeugenanhörungsbogen kommen und dann entweder ein Bußgeldbescheid an den benannten Fahrzeugführer direkt, oder falls sich dieser nicht ermitteln lässt eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches an den Arbeitgeber.
31.07.2019 um 19:13 Uhr
@Pjöööng Du hast Recht, es war der sog. Zeugenfragebogen. Den braucht man aber nicht zurückschicken. Es geht nur um 20 Euro, die ich sofort überwiesen habe.
01.08.2019 um 09:07 Uhr
Lass nächstes mal deine Geliebte fahren. Die hält sich vielleicht ans Tempolimit.
01.08.2019 um 10:54 Uhr
....aber bei diesem Vorgang sehe ich jetzt in der Tat einen Datenschutzverstoß....oh Mann wenn mich das stört dann geh ich zu dem Kollegen und sage ihm bitte nächstes Mal nicht vor anderen Kollegen und gut ist! Man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen mit diesem Datenschutz.
01.08.2019 um 11:08 Uhr
Zitat moreno: Man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen mit diesem Datenschutz.
Da gebe ich Dir absolut Recht, Du kennst ja meine mitunter ironischen Kommentare zum ein oder anderen Beitrag zum Thema Datenschutz. Für mich war der konkrete Vorgang halt wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie unsensibel Kolleginnen und Kollegen damit umgehen. Wir sind erst vor wenigen Wochen von unserem Datenschutzbeauftragten zu diesem Thema geschult worden. Da gilt wieder mein Spruch: "Bei manchen Mitarbeitern kosten die Schulungen was, bei anderen sind sie umsonst!"
01.08.2019 um 13:34 Uhr
Also auch kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld... :0)
Hier fehlt es offensichtlich an einer Sensibilisierung zu dem Thema "informationelle Selbstbestimmung", unabhängig vom rechtlichen Thema Datenschutz.
01.08.2019 um 17:33 Uhr
Zitat Cyber99: Auf dem Blitzerfoto war als Fahrer glücklicherweise meine Ehefrau und nicht meine Geliebte identifizierbar
mir deucht deine Geliebte ist die Frau Deines Chefs und darum hast Du einen so schweren Stand bei Euch :-)
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