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Personalplanung - Information rechtzeitig erfolgt?

M
MarioA
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo,

wir haben von der Personalabteilung eine Mail mit folgendem Inhalt erhalten:

  • Abteilung A soll in naher Zukunft von X auf Z Stellen verkleinert werden
  • In den kommenden Wochen soll geschaut werden, wie die verbliebenen MitarbeiterInnen in Abteilung A Aufgaben übernehmen können
  • Derzeitige StelleninhaberInnen sollen im Haus versetzt werden
  • Ein Gespräch mit der Abteilung hat letzte Woche stattgefunden, in der ihnen diese Maßnahme bekannt gegeben wurde
  • Dem BR wurde im Dezember letzten Jahres ein offenes Nachdenken zu Abteilung A angekündigt. Seitdem keine weiteren Infos.

Frage:

  • Liegt ein Verstoß gegen §92, inkl. §80 - rechtzeitige Information im Planungsstadium vor, oder kann obiger Text noch als Planungsstadium gesehen werden
  • Liegen andere Verstöße gegen das BetrVG, bspw. §95/§99 vor?

Sind für alle Hinweise dankbar!

21205

Community-Antworten (5)

R
rtjum

03.03.2025 um 16:04 Uhr

wie viele MA habt ihr? wie viele MA sind betroffen?

Grundsätzlich ist das wohl aber eher zu spät erfolgt wenn die Abteilung schon informiert wurde.

M
MarioA

03.03.2025 um 16:33 Uhr

Knapp 90 Mitarbeitende. Abteilung soll von 3 auf 1 verkleinert werden.

G
GabrielBischoff

03.03.2025 um 17:07 Uhr

Das ist in der Tat schon spät, wenn aber bisher nur Pläne verlautbart wurden und noch nicht umgesetzt wurde, ist ja so gesehen noch nichts passiert. Also es gab ja noch keine Kündigungen und Versetzungen.

Was ist denn in den Monatsgesprächen seit Dezember passiert? Welche Informationen habt ihr dort eingeholt und inwiefern wurdet ihr hier eventuell irreführend informiert?

Wenn ihr jetzt erst davon hört, würde mir das erstmal auch Sorgen machen. Hier würden sie keine 5 Minuten später bei mir sturmklingeln.

R
rtjum

04.03.2025 um 08:27 Uhr

ok wenn also 3 MA betroffen sind wird es erstmal schwer mit Interessenausgleich und Sozialplan und bei 3 von 90 wird es wohl auch kaum als Betriebsänderung durchgehen.

bleibt tatsächlich §90, (1), 4! Also er muss so rechtzeitig und umfassend informieren, dass eure Vorschläge/Bedenken seine Entscheidung noch beeinflussen könnten. Hat er das getan?

T
takkus

04.03.2025 um 09:01 Uhr

Naja- ob es die feine englische Art ist, erst mit den Betreffenden und dann mit dem BR zu sprechen, lasse ich mal so dahingestellt. Der ArbGeb hat den BR unterrichtet, aber noch keine Maßnahme vorgenommen. Da er auch noch nicht versetzt hat, liegt auch kein Verstoß gegen etwas anderes nach BetrVG vor.

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