Umziehen zur raucherpaus
Zur raucherpause muss ich meine Kleidung wechseln. Meine Frage ist nun, darf der AG die zeit zum umziehen mit zu meiner pause rechnen? Ich möchte die umkleidezeit nicht bezahlt haben, aber auch nicht zu meiner pausenzeit berechnet haben
Community-Antworten (4)
27.02.2025 um 14:07 Uhr
Dann lass das mit dem rauchen.
27.02.2025 um 14:37 Uhr
Was meinst Du mit "mit zu meiner Pause rechnen"? Eine Raucherpause ist im arbeitsrechtlichen Sinne keine Pause, weil die meistens nicht mindestens 15 Minuten lang ist.
Aber der AG muss natürlich die Zeit der Raucher"pause" nicht bezahlen. Und wenn Du Dich zum Rauchen umziehen musst, arbeitest Du in der Zeit nicht und das muss der AG dann auch nicht vergüten (also das Umziehen).
03.03.2025 um 09:03 Uhr
Wie celesto schrieb, ist eine Pause mind. 15 min lang, damit sie als Pause im Sinne der Erholung gerechnet werden darf. Durch das Umziehen kann eine Zigarettenpause da schon mal 15 min dauern. Ein Schelm, der dem Chef da Böses unterstellt.
Aber auch Raucherpausen muss der Chef nicht bezahlen, ja sogar auch nicht dulden. Er kann verlangen, dass Du dafür ausstempelst.
Wenn die Pausenzeit durch den Betriebsablauf fest vorgegeben ist, wirst Du keine längere Pause bekommen, als der Rest und der Rest wird kaum länger Pause machen wollen, wenn man das am Ende des Tages dranhängen muss.
Wenn die maximale Zeit Deiner Pause vorgegeben ist, z.B. 30 min für einen 8-Stunden-Tag und Du dann hier statt 5min für die Raucherpause 10 min für die Raucherpause brauchst, dann stellt sich die Frage, wenn Du die Umzieh-Zeit nicht bezahlt haben willst, wie das realisiert werden soll? Dann müsstest Du die 5 min/Zigarette nacharbeiten.
Verständlich wäre, wenn Deine längere Abwesenheit den Betriebsablauf stört, dass das zu Spannungen führt.
Mein Vorschlag: Sprich mit den Kollegen, ob das passt, schau, ob Du die Zeit am Ende des Tages nacharbeiten kannst. Geh auf Deinen Chef zu und unterbreite ihm einen fairen Vorschlag.
Ansonsten schließe ich mich natürlich takkus an und empfehle Dir das Rauchen zu reduzieren (vielleicht auch auf 0 ;-)
03.03.2025 um 10:39 Uhr
Für Pausen im Sinne des ArbZG die aus technische Gründe außerhalb ein "Rein-Bereich" stattfinden und somit das Umziehen erforderlich machen ist die Zeit zum Umziehen Arbeitszeit (analog zur Arbeitszeit generell). Eine Arbeitsunterbrechung ausschließlich zum Rauchen ist im Sinne des ArbZG KEINE Pause. Der AG kann (wie bereits vorher geschrieben) verlangen, dass hier ausgestempelt wird. In dem Fall ist die benötigte Zeit zum Umziehen KEINE Arbeitszeit.
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