Bezahlung freigestelltes Betriebsratsmitglied
Hallo, habe nun endlich mein Angebot für die Ausgleichzahlung als frei gestelltes BR-Mitglied erhalten. Leider steht auf dem Schreiben das mit Ausscheiden der freigestellten BR-Tätigkeit ich dann gemäß der Eingruppierung für die Stelle berechnet werde.
Nun meine Frage . Laut § 37 Abs. 4 müsste das doch noch ein Jahr so weiter gezahlt werden? Was ist wenn ich das unterschreibe ? Ist es dann rechtens wenn ich dann sofort umgruppiert werde ?
Community-Antworten (4)
27.02.2025 um 08:49 Uhr
Was meinst du mit "Ausgleichzahlung"?
27.02.2025 um 11:34 Uhr
Ich habe vorher in Schichten gearbeitet. Das sind praktisch die Schichtzuschläge die ich vorher im Schnitt monatlich bekommen habe.
27.02.2025 um 13:22 Uhr
Okay, du meinst die Schichtzulage. Die steht dir auch als freigestelltes BRM natürlich zu. Warum es dafür ein Angebot braucht, verstehe ich jetzt nicht. Da muss auch von dir nichts unterschrieben werden, denn dass dir die Schichtzulage zusteht, ist in § 37 Abs. 4 BetrVG geregelt. Und nach Beendigung des Mandats steht dir ein Jahr lang das Entgelt (inkl. Schichtzulagen) zu, was vergleichbare AN mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung bekommen. Eine Umgruppierung im Sinne einer Herabgruppierung bei Ausscheiden aus dem BR ist nicht zulässig.
27.02.2025 um 14:27 Uhr
Ich füge "hamsterpups" Aussage noch hinzu, dass es passieren kann, dass bisher steuerfreie Zulagen zukünftig besteuert werden müssen, da sie ja nun Gehaltsbestandteil sind.
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