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Bezahlung freigestelltes Betriebsratsmitglied

B
BR26dm
Feb 2025 bearbeitet

Hallo, habe nun endlich mein Angebot für die Ausgleichzahlung als frei gestelltes BR-Mitglied erhalten. Leider steht auf dem Schreiben das mit Ausscheiden der freigestellten BR-Tätigkeit ich dann gemäß der Eingruppierung für die Stelle berechnet werde.

Nun meine Frage . Laut § 37 Abs. 4 müsste das doch noch ein Jahr so weiter gezahlt werden? Was ist wenn ich das unterschreibe ? Ist es dann rechtens wenn ich dann sofort umgruppiert werde ?

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Community-Antworten (4)

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hamsterpups

27.02.2025 um 08:49 Uhr

Was meinst du mit "Ausgleichzahlung"?

B
BR26dm

27.02.2025 um 11:34 Uhr

Ich habe vorher in Schichten gearbeitet. Das sind praktisch die Schichtzuschläge die ich vorher im Schnitt monatlich bekommen habe.

H
hamsterpups

27.02.2025 um 13:22 Uhr

Okay, du meinst die Schichtzulage. Die steht dir auch als freigestelltes BRM natürlich zu. Warum es dafür ein Angebot braucht, verstehe ich jetzt nicht. Da muss auch von dir nichts unterschrieben werden, denn dass dir die Schichtzulage zusteht, ist in § 37 Abs. 4 BetrVG geregelt. Und nach Beendigung des Mandats steht dir ein Jahr lang das Entgelt (inkl. Schichtzulagen) zu, was vergleichbare AN mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung bekommen. Eine Umgruppierung im Sinne einer Herabgruppierung bei Ausscheiden aus dem BR ist nicht zulässig.

I
IlkaB

27.02.2025 um 14:27 Uhr

Ich füge "hamsterpups" Aussage noch hinzu, dass es passieren kann, dass bisher steuerfreie Zulagen zukünftig besteuert werden müssen, da sie ja nun Gehaltsbestandteil sind.

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