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Betriebsvereinbarung Sonderurlaub ehrenamtliche Tätigkeit

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JuliaR
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, hat zufällig jemand schon mal eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit welcher das Unternehmen Mitarbeitern X Tage bezahlten Sonderurlaub gewährt, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, z.B. Fortbildung bei der Feuerwehr, DLRG, THW, Hilfseinsätze in Hochwassergebieten (ohne dies als Mitglied des Katastrophenschutzes auszuüben), oder ähnliches? Wir sind auf der Suche nach einer solchen Vorlage, die u.a. Anzahl der Tage, Prozess der Antragstellung, Nachweis der Tätigkeit, etc. regelt.

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Community-Antworten (5)

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hamsterpups

27.02.2025 um 08:53 Uhr

Das ist - zumindest in NRW - geregelt durch § 21 Abs. 1 BHKG. Dort sind auch Fort- und Weiterbildungen aufgeführt. Je nachdem aus welchem Bundesland du kommst, sollte es da ähnliche Gesetze geben.

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ganther

27.02.2025 um 09:59 Uhr

da macht mein AG auch nicht mehr als er nach Gesetz muss

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JuliaR

27.02.2025 um 11:29 Uhr

In Hessen gibt es ähnliche Regelungen, allerdings werden hier nicht alle Organisationen des Katastrophenschutzes oder gemeinnützige Organisationen genannt - daher möchten wir eine Regelung schaffen, die keinen benachteiligt. Beispielsweise hat ein Kollege nach einem Erdbeben in der Türkei für eine Woche dort ausgeholfen - wir haben für ihn beim ArbG eine kulanterweise bezahlte Freistellung erwirkt, gleiches auch bei zwei Kollegen, die im Ahrtal geholfen haben. Wir möchten das aber nun fixieren, damit es keine Bevor- oder Benachteiligungen untereinander gibt und ein ordentlicher Prozess definiert ist.

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ganther

27.02.2025 um 12:11 Uhr

wenn es der AG unterschreibt. Meiner würde es definitiv nicht. Er hat ganz selten in Einzelfällen Sonderlösungen geschaffen, aber die Einzelfallentscheidung würde er sich aus der Hand nehmen lassen

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IlkaB

27.02.2025 um 14:25 Uhr

Mein AG gibt keine Freistellung für Ehrenämter, egal welches es ist - damit man nicht am Ende darüber entscheiden muss, welches Ehrenamt "mehr wert" ist, falls zwei Kollegen zur gleichen Zeit für ihr Ehrenamt freigestellt werden wollen.

Bestehende gesetzliche Regelungen werden eingehalten, darüber hinaus geht nichts. Nicht schön, aber da alle "gleich schlecht" behandelt werden, wiederum ok.

Mit einer BV dazu hätte ich echte Probleme - denn die würde ein Ehrenamt über ein anderes stellen. Was ist mit ehrenamtlichen Gewerkschaftern? Was mit denen, die ehrenamtlich im Tierheim tätig sind? Was mit denen, die alte Technik aufarbeiten und erhalten? Die Liste wäre endlos und der Streit deswegen auch.

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