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Tätigkeit des BR bei Mobbingbeschwerde an AG

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Jedocuss
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, ein AN hat eine Mobbingbeschwerde an die Geschäftsleitung gesendet und den BR mit in den Mailverteiler gesetzt. Liegt der nächste Handlungsschritt bei der Geschäftsleitung? Wie kann der BR den AN zusätzlich unterstützen? In der Beschwerde wird auch eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu gewissen Konditionen sowie Schadensersatz gefordert vom AN. Kann der BR die Geschäftsleitung unter Fristsetzung zu einer Stellungnahme auffordern? Vielen Dank vorab für eure Antwort.

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Community-Antworten (7)

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Moreno

26.02.2025 um 09:46 Uhr

Der AN kann sich ein BRM seines Vertrauens zur Unterstützung und Vermittlung hinzuziehen. Für weitere Unterstützung des Betriebsrates müsste meiner Meinung nach der AN eine Beschwerde beim Betriebsrat machen.

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jutti1965

26.02.2025 um 10:42 Uhr

Beschwerde nach §84 BetrVG an den BR, für Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu gewissen Konditionen sowie Schadensersatz muss er sich einen Anwalt nehmen da das individualrechtliche Ansprüche sind.

M
Moreno

26.02.2025 um 10:58 Uhr

Na Jutti müssen nicht....wär aber schon ratsam. :-) Wie gesagt auch bei den Verhandlungen darf er ein BRM seines Vertrauens mitnehmen.

J
Jedocuss

26.02.2025 um 11:38 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Heißt das, der AN muss zusätzlich eine Beschwerde an den BR senden? Die offizielle Beschwerde war an den AG, den BR und die Personalabteilung gerichtet. Das reicht nicht gemäß §84 BetrVG?

M
Moreno

26.02.2025 um 11:42 Uhr

Die Beschwerde über den Betriebsrat ist im §85 BetrVG geregelt.

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celestro

26.02.2025 um 16:12 Uhr

Es sind mEn beide § abgedeckt, denn der AN hat sich bei den zuständigen Stellen beschwert UND den BR mit in Kopie genommen.

M
Moreno

26.02.2025 um 17:04 Uhr

Sehe ich nicht so wenn die Beschwerde an die GL gerichtet war! Aber kann man den AN ja auch fragen ob er den BR mit im Boot haben will!

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