Liebe Leute,
was kann von Seiten des Betriebsrates in folgendem Fall gemacht werden?

Ein Mitarbeiter ist für eine Tätigkeit X eingestellt worden, die er bis vor einen Jahr ausgeübt hat. Doch dann arbeitete er nicht mehr projektbezogen, wie es seine Stellenausschreibung ausweist, sondern wurde angewiesen projektübergreifend für die Finanzen aller Projekte zu arbeiten (=Tätigkeit Y).

Jetzt bat der Mitarbeiter um ein Zwischenzeugnis, eigentlich nur, damit ihm seine jetzige Tätigkeit Y dokumentiert wird. Das Zwischenzeugnis wurde von der Personalabteilung abgelehnt: Zwischenzeugnis gäbe es nur, wenn man in Elternzeit ginge, der Vorgesetzte wechsele oder man sich woanders bewerben wolle.

Des weiteren bat der Mitarbeiter um eine seinen Tätigkeiten angepasste Stellenbeschreibung. Auch diese wird ihm verwehrt, denn "...nur weil sich die Verantwortung und Aufgaben ändern, kann man ja nicht jedes Mal gleich die Stellenbeschreibung ändern." Der Mitarbeiter müsse mit der leben die er hätte, solange er diesen Jobtitel für Tätigkeit X habe.

Die Tätigkeit des Mitarbeiters "einzigartig" zumindest in unserer Firma, denn die Tätigkeit, die der Mitarbeiter jetzt ausübt, übt sonst niemand im Unternehmen aus. Die Personalabteilung müsste jetzt also eine Stellenbeschreibung neu erstellen.