Erstellt am 12.07.2024 um 21:43 Uhr von takkus
Sorry wenn ich das so scheibe: ab zum Anwalt. Das ist hier ein Forum für Betriebsräte und keine Rechtsberatung.
Erstellt am 12.07.2024 um 22:08 Uhr von Dummerhund
Ich sage auch ab zum Anwalt und evtl. Kündigungsschutzklage einreichen. Dies müsste dann aber innerhalb der ersten 3 Wochen nach erhalt der Kündigung eingereicht sein.
Erstellt am 12.07.2024 um 22:36 Uhr von Catweazle
Wie lange bist du genau dort beschäftigt? Wiviele Mitarbeiter hat der Betrieb? Bist du rechtsschutzversichert oder Mitglied einer Gewerkschaft?
Erstellt am 12.07.2024 um 23:00 Uhr von Arusik
Bin seit 2019 in dem Unternehmen beschäftigt, mit kleiner Unterbrechung.
Der Betrieb hat über 300 Mitarbeiter.
Leider habe ich kein Rechtsschutzversicherung bin auch kein Mitglieder bei einer Gewerkschaft.
Erstellt am 12.07.2024 um 23:26 Uhr von Dummerhund
https://rechtsanwalt-tillmann.de/kosten-einer-kuendigungsschutzklage/
Erstellt am 12.07.2024 um 23:27 Uhr von Catweazle
Seit wann genau? Entscheidend ist ob du länger als 5 Jahre beschäftigt bist. Dann wäre die Kündigungsfrist falsch. Das könnte sich aufs Arbeitslosengeld auswirken. Habt ihr einen BR? Ich halte einen Anwalt für eine Kündigungsschutzklage für unnötig. Zumal du ihn komplett selbst bezahlen musst. Das kannst du auch selbst machen. Ein Satz: "Ich erhebe Kündigungsschutzklage" reicht vollkommen aus. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Beim Gütetermin wird der Richter euch wahrscheinlich eine Abfindungssumme vorschlagen. Ob sie dir gefällt kann dir der beste Anwalt nicht sagen.
Erstellt am 12.07.2024 um 23:44 Uhr von Dummerhund
@Catweazle
Genau wegen der Kosten hatte ich den Link gesendet.
Erstellt am 13.07.2024 um 00:00 Uhr von Catweazle
Dann sollte man noch wissen, dass die Anwaltsgebühren höher sind wenn ein Vergleich geschlossen wird.
Erstellt am 13.07.2024 um 00:33 Uhr von Dummerhund
Das stimmt natürlich und müßte auch in dem Link stehen. Die TE muss also selber Fit genug ist die Klage selber ein zu reichen und durch zu boxen.