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Fristgemäße Kündigung nach Elternzeit

A
Arusik
Jul 2024 bearbeitet

Hallo,

Der AN hat mich nach meiner Elternzeit fristgemäß gekündigt. Arbeite seit 2019 in dem Unternehmen und hatte unbestrittenen Arbeitsvertrag. Bis 24.06.2024 war ich im Elternzeit. Da die Kita erst im September anfängt, hat mein Vorgesetzter einen Urlaub angeboten bis zum 31.07.2024 und als erster Arbeitstag 01.08.2024. Am 27.06.2024 habe ich Kündigung meiner Arbeitsverhältnisse erhalten Mit Wirkung zum 31.07.2024. Begründet wurde es ‚aus aktueller Situation‘. Der Unternehmen beschäftigt sich im Bereich Hoteldiensleistungen und ich war als Teamleiter der Zimmerservice angestellt. Wie mein Vorgesetzter mir mitgeteilt hatte, wurde meine Arbeitsverhältnisse gekündigt, weil paar Mitarbeiter die direkt in dem Hotel arbeiten es wollten.

Ich versuche den Geschäftsführer zu erreichen Telefonisch, per Mail. Leider kriege keine Rückmeldung. Was kann man in so einem Fall tun?

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Community-Antworten (9)

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takkus

12.07.2024 um 23:43 Uhr

Sorry wenn ich das so scheibe: ab zum Anwalt. Das ist hier ein Forum für Betriebsräte und keine Rechtsberatung.

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DummerHund

13.07.2024 um 00:08 Uhr

Ich sage auch ab zum Anwalt und evtl. Kündigungsschutzklage einreichen. Dies müsste dann aber innerhalb der ersten 3 Wochen nach erhalt der Kündigung eingereicht sein.

C
Catweazle

13.07.2024 um 00:36 Uhr

Wie lange bist du genau dort beschäftigt? Wiviele Mitarbeiter hat der Betrieb? Bist du rechtsschutzversichert oder Mitglied einer Gewerkschaft?

A
Arusik

13.07.2024 um 01:00 Uhr

Bin seit 2019 in dem Unternehmen beschäftigt, mit kleiner Unterbrechung. Der Betrieb hat über 300 Mitarbeiter. Leider habe ich kein Rechtsschutzversicherung bin auch kein Mitglieder bei einer Gewerkschaft.

C
Catweazle

13.07.2024 um 01:27 Uhr

Seit wann genau? Entscheidend ist ob du länger als 5 Jahre beschäftigt bist. Dann wäre die Kündigungsfrist falsch. Das könnte sich aufs Arbeitslosengeld auswirken. Habt ihr einen BR? Ich halte einen Anwalt für eine Kündigungsschutzklage für unnötig. Zumal du ihn komplett selbst bezahlen musst. Das kannst du auch selbst machen. Ein Satz: "Ich erhebe Kündigungsschutzklage" reicht vollkommen aus. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Beim Gütetermin wird der Richter euch wahrscheinlich eine Abfindungssumme vorschlagen. Ob sie dir gefällt kann dir der beste Anwalt nicht sagen.

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DummerHund

13.07.2024 um 01:44 Uhr

@Catweazle Genau wegen der Kosten hatte ich den Link gesendet.

C
Catweazle

13.07.2024 um 02:00 Uhr

Dann sollte man noch wissen, dass die Anwaltsgebühren höher sind wenn ein Vergleich geschlossen wird.

D
DummerHund

13.07.2024 um 02:33 Uhr

Das stimmt natürlich und müßte auch in dem Link stehen. Die TE muss also selber Fit genug ist die Klage selber ein zu reichen und durch zu boxen.

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