BR-Arbeit während Freistellung
Hallo, Ein BR-Mitglied hat einen Vertrag unterschrieben, wird vor Renteneintritt von seiner Arbeit freigestellt, möchte nun zu Sitzungen erscheinen. Rechtlich okay da Ehrenamt?
Community-Antworten (3)
21.02.2025 um 09:08 Uhr
wenn unwiderruflich feigestellt wird dann m.M.n. nicht, denn dann ist er nicht mehr im Betrieb und verliert auch sein BR-Amt.
21.02.2025 um 10:56 Uhr
Ich sehe kein Problem. Das BR-Mandat ist ein Ehrenamt und der AG muss ein BRM für diese Tätigkeit freistellen von seiner Arbeit (entweder Flexibel nach 37.2 oder fix nach 38). Durch die Freistellung bis zur Rente entfällt die Pflicht eine Arbeitsleistung zu erbringen, ds Arbeitsverhältnis besteht aber weiterhin. Somit bleibt auch das BR-Mandat erhalten. Dies annst du verleichen mit BR-Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit (allerdings nur wenn keine Freistellung nach 38 erfolgt ist) oder während der Elternzeit.
21.02.2025 um 11:29 Uhr
Kommt darauf an:
"Ein Betriebsratsmitglied, das Altersteilzeit im Rahmen des sog. Blockmodells in Anspruch nimmt, behält sein Betriebsratsamt während der Arbeitsphase. Es verliert dieses Amt mit dem Eintritt in die Freistellungsphase. Denn von diesem Zeitpunkt an fehlen die Voraussetzungen für die Wählbarkeit (§ 8 BetrVG i. V. m. § 7 BetrVG). Ein Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist vollständig von der Arbeitsleistung befreit. Eine Rückkehr in die betriebliche Arbeitsorganisation ist nicht zu erwarten. Er ist daher als nicht mehr betriebsangehörig und damit auch als nicht mehr wahlberechtigt und wählbar zu betrachten (BAG v. 16.4.2003 - 7 ABR 53/02 in NZA 2003,1345 Orientierungssatz 2)."
sofern es nicht um dieses Blockmodell geht, muss man wirklich gucken, ob widerruflich oder unwiderruflich freigestellt wurde.
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