Vergütung von Betriebsratstätigkeiten
Wie werden Zeiten für Betriebsratstätigkeiten innerhalb der Arbeitszeit vergütet?
Community-Antworten (4)
21.02.2025 um 09:09 Uhr
Hallo,
du bekommst ganz normal deinen Lohn für die Zeit, nicht weniger und nicht mehr.
21.02.2025 um 11:00 Uhr
Betriebsratstätigkeit wird als Regel immer während der Arbeitszeit erledigt und zwar dann, wenn das BRM der nach Abwägung der Belangen (weglaufen beim Stahlkochen ist ungünstig, vom Burgergill kein Problem) Auffassung ist, dass diese Tätigkeit erforderlich ist. Abmelden beim Vorgesetzten, fertig ist. Die Arbeitszeit wird dann so weitervergütet wie wenn das BRM "normal" seine Arbeit am Arbeitsplatz erledigt hätte.
21.02.2025 um 11:44 Uhr
"vom Burgergill kein Problem" also wenn ich dann den verkohlten Burger bekomme ist das schon ein Problem ;-)
24.02.2025 um 08:35 Uhr
Sagen wir mal so: der Arbeitgeber hat für entsprechenden Ersatz bei der Arbeit zu sorgen oder eben das Arbeitspensum entsprechend zu verringern.
Bezahlt wird die Zeit ganz normal, sollten auf Grund deiner BR-Tätigkeit Zuschläge nicht anfallen (z.B. bei Schichtarbeit) so muss der Arbeitgeber die Zuschläge trotzdem zahlen, allerdings werden diese dann versteuert.
Damit der Arbeitgeber/Vorgesetzter auch etwas planen kann, sollte man bekannte Termine auch dem Vorgesetzten frühestmöglich ankündigen.
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