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Kurzarbeit - Grundlagen

B
BlauerKaktus
Feb 2025 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

unser Arbeitgeber überlegt ob er bei uns Kurzarbeit einführen will um kurzfristig Kosten zu sparen. Jetzt ist bei uns folgende Frage aufgetaucht: Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfordern, wenn alle Geschäft haben oder muss dazu wirklich ein Grund vorliegen? Darf der Betriebsrat eine BV zu Kurzarbeit ablehnen wenn alle Arbeit haben?

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

20.02.2025 um 11:59 Uhr

Wenn alle Arbeit haben wird die zuständige Arbeitsagentur einer KuA nicht zustimmen. Der BR muss den Antrag auf KuA mit unterschreiben wenn ich mich richtig erinnere. ist bei uns aber sehr lange her.

M
Moreno

20.02.2025 um 14:18 Uhr

Bei Kurzarbeit ist der BR in der Mitbestimmung! Will der AG hier eine Zustimmung erhalten muss er eben alle Fakten auf den Tisch legen. Bekommt er keine Zustimmung zur Kurzarbeit muss er die Einigungsstelle anrufen.

C
celestro

20.02.2025 um 16:53 Uhr

"Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfordern, wenn alle Geschäft haben oder muss dazu wirklich ein Grund vorliegen?"

Es muss ein Grund vorliegen ... und dieser Grund heißt "Arbeitsausfall". Hier:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung#Voraussetzungen-f%C3%BCr-Kurzarbeitergeld

näher erklärt. Also nicht "ich will weniger arbeiten lassen, um Kosten zu sparen". Wobei man sagen muss ... wenn ein AG jetzt keine neuen Aufträge mehr annimmt, ist irgendwann nicht mehr genug Arbeit da.

B
BlauerKaktus

21.02.2025 um 10:31 Uhr

Danke für den Link der Arbeitsagentur. Habe selber auch noch folgenden Link des Bundesministeriums gefunden, dort finden sich auch gute Erklärungen.

Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html

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