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Langzeitkonten

P
pwrmac
Feb 2025 bearbeitet

Mahlzeit, sind gerade dabei, eine Betriebsvereinbarung über Langzeitkonten abzuschließen. Nun muss der AG ja diese noch gegen Insolvenz versichern. Diese Versicherung soll nun jeder Arbeitnehmer selber tragen, der so ein Langzeitkonto eröffnet. Ist das so rechtens? Wie ist eure Meinung dazu.

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Community-Antworten (12)

R
rtjum

18.02.2025 um 13:35 Uhr

Gerade bei so komplexen Themen ist es mehr als sinnvoll sich rechtlich beraten zu lassen, das kann hier nicht geleistet werden.

M
Moreno

18.02.2025 um 14:06 Uhr

Wer will diese BV denn? Bei uns zahlt der AG die Versicherung.

P
pwrmac

18.02.2025 um 14:11 Uhr

Wir haben den Vorschlag gemacht, so etwas abzuschließen. Der AG hat daraufhin eine BV erstellt.

LA
Lutius Albutius

18.02.2025 um 15:14 Uhr

Zitat pwrmac : Wir haben den Vorschlag gemacht, so etwas abzuschließen. Der AG hat daraufhin eine BV erstellt.

Worin soll denn der Vorteil der Langzeitkonten für die AN liegen ? Und wie würden Plus- und eventuell anfallende Minusstunden behandelt ?

M
Moreno

18.02.2025 um 16:42 Uhr

Lucius nicht Langzeitkonten mit Arbeitszeitkonto verwechseln! Bei Langzeitkonten wird Geld eingezahlt um früher in Rente zu gehen oder sich Auszeiten zu nehmen. Da gibt es kein Minus!

Nachteil ist, dass es sich um eine freiwillige BV handelt und wenn der AG die Insolvenzabsicherung nicht zahlen will er einfach sagen kann okay dann keine BV.

LA
Lutius Albutius

18.02.2025 um 17:45 Uhr

Zitat moreno : Bei Langzeitkonten wird Geld eingezahlt um früher in Rente zu gehen oder sich Auszeiten zu nehmen. Da gibt es kein Minus!

Das war mir so tatsächlich nicht bekannt.

S
Stadtwerker

18.02.2025 um 19:09 Uhr

Ob da bei kein Minus entsteht ist wirklich eine genaue Betrachtung wert, denn wenn Arbeitnehmer glauben, dass der Wert einer Stunde bei Auszahlung auch noch eine Stunde wert ist, dann könnte da schnell große Enttäuschung entstehen. Grundsätzlich werden die eingezahlten Stunden in Kohle gewandelt und dann nach Jahrzehnten erst versteuert und dann wieder ausgezahlt. Ich halte eine gute ATZ Lösung für deutlich attraktiver.

Kleiner Nachtrag! Die Insolvenzabsicherung liegt beim Arbeitgeber bzw. beim Versicherungsunternehmen.

VG Stadtwerker

K
Kehler

19.02.2025 um 08:26 Uhr

Bei Langzeitkonten, ist die Insolvenzsicherung ein wichtiger Aspekt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern, wie es im § 7e SGB IV festgelegt ist. Allerdings schreibt das Gesetz nicht explizit vor, wer die Kosten für diese Insolvenzsicherung zu tragen hat. Dies macht die Kostentragung zu einer Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. dem Betriebsrat.

M
Moreno

19.02.2025 um 09:24 Uhr

Ich halte eine gute ATZ Lösung für deutlich attraktiver. Zitat stadtwerker

Stimmt aber sind natürlich zwei paar Schuhe :-) grade jüngere AN wollen ja auch vielleicht mal ein Sabbatjahr machen und da ist so ein Konto schon eine gute Sache. Und klar muss das Geld noch versteuert werden aber dafür geht es ja auch vor Steuer aufs Konto. Der Rest ist dann eben ein Wettlauf von Zinsen und Inflation.

Vielleicht kann der Betriebsrat ja noch ein wenig raushandeln aber wie gesagt wenn der AG die Kosten nicht tragen will dann wird der BR wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

G
ganther

19.02.2025 um 11:09 Uhr

Ergänzung zu Moreno

nicht jeder AG geht den Weg der Altersteilzeit mit, da diese den AG einfach was kostet. Unser TV sieht auch keine ATZ Regelung mehr vor. Da kann ein Zeitwertkonto ein interessanter Alternative sein, die auch für einige Kolleg:innen attraktiv ist. Ja wird in Geld geführt und und und.... aber besser als nichts und es ist flexibler, wenn noch Regelungen zu Sabbatical integriert sind.

P
pwrmac

19.02.2025 um 13:37 Uhr

Mahlzeit und danke an alle für die hilfreichen Antworten. Sie haben mir auf jeden Fall weitergeholfen. Sabbat ist in der BV ausgeschlossen. Macht aber auch nix. Soll ja nur für die Pflege von Angehörigen sein oder eher in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Zitat: @Stadtwerker Kleiner Nachtrag! Die Insolvenzabsicherung liegt beim Arbeitgeber bzw. beim Versicherungsunternehmen. -wo steht das geschrieben?

Allen einen schönen Tag noch. Mfg pwrmac

L2
Lehi 26

19.02.2025 um 15:07 Uhr

Bei uns ist es im TV geregelt. Da steht: Es ist eine Regelung zur Insolvenzversicherung zu treffen. Diese hat bisher immer der AG übernommen. Und hoffentlich bleibt das auch so.

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