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Elementare Inhalte einer allgemeinen Betriebsvereinbarung?

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Muschelschubser
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte,

wir planen demnächst eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der allg. BV als Verhandlungspapier für den Vorstand und ich erhoffe mir hier noch die eine oder andere Anregung.

Die aktuelle BV regelt z.B.:

*Den Ablauf bei Einstellungen

  • Stellen sind stets intern auszuschreiben
  • rechtzeitige Herausgabe einer Stellenbeschreibung

*Konditionen und Vergünstigungen für Beschäftigte

  • Nutzung der eigenen Produkte
  • Goodies bei Jubiläum, bestandener Prüfung oder privaten Anlässen

*Regelungen zu Erstattungen von Wegezeiten (wieviel, wofür)

*Ausrichtung der Weihnachtsfeier und Mitarbeiter-Events

Was wären für Euch noch elementare Dinge, die hier hineingehören? Für die flexible Arbeitszeit, Langzeitkonten, mobiles Arbeiten sowie Hard- und Software gibt es jeweils separate Betriebsvereinbarungen

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Community-Antworten (6)

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Kehler

12.03.2024 um 10:50 Uhr

Das habt ihr alles in eine BV gepackt? Würde ich nicht machen.

Ich würde sagen das es Betriebsabhängig ist was ihr alles braucht und ob es einen Tarif gibt oder nicht, da kommt es dann auch darauf an ob der Tarif eine Öffnungsklausel hat.

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Muschelschubser

12.03.2024 um 12:20 Uhr

@Kehler

Die schleppen wir bestimmt schon seit 20 Jahren in der Struktur mit durch. Deswegen mal der Antritt. Man wollte damals keine kleinen Splitter-BVen, die alle nur über eine Seite gehen.

Inzwischen denke ich da anders drüber, da einige bei manchen Themen gar nicht wissen wo sie nachschlagen sollen. Wir haben eine gute Struktur im Intranet, wo die BVen gelistet und eigentlich gut zu finden sind. Insofern wäre es gut, das jeweilige Schlagwort gleich im Titel der BV zu sehen anstatt inhaltlich alles durchblättern zu müssen.

M
Moreno

12.03.2024 um 12:36 Uhr

Muschelschupser meiner Ansicht nach sollte jedes Thema auch in einzelnen BVs geregelt sein. Jetzt will der AG z.B. keine Goodies mehr für bestandene Prüfung zahlen....er kündigt die BV und in dem Moment sind alle verhandelte freiwilligen Leistungen und Regelungen der Gefahr ausgesetzt, dass diese nicht mehr bezahlt werden müssen nach Ablauf der Kündigungsfrist.

M
Muschelschubser

12.03.2024 um 12:49 Uhr

@moreno

Würde das nicht die vereinbarte Nachwirkung ausschließen?

M
Moreno

12.03.2024 um 13:04 Uhr

Wirkt nach bis neu verhandelt? Dann kann man dies meiner Ansicht nach so machen.

W
WiederDa

13.03.2024 um 13:04 Uhr

Ihr solltet jedes Thema in einer separaten BV regeln. Die Gründe sind ja bereits gut genannt worden. Zusätzlich halte ich es für ungünstig, ohne Sachgrund Themen zu vermischen, die mitbestimmungspflichtig sind und Themen, die in einer freiwilligen BV geregelt werden.

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