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Schulung außerhalb der kernzeit

M
Mischy
Feb 2025 bearbeitet

Guten Tag, ich arbeite Teilzeit und muss bis 9 Uhr eingestempelt haben. Jetzt habe ich eine Schulung 14-16 Uhr bekommen. Komplett außerhalb meiner Arbeitszeit. Leider weiß ich nicht was ich während der Zeit mit meinem Kind (3) machen soll. Von meinem Arbeitgeber kam nur, dass die Schulung ja erst im Mai sei und ich die Oma fragen soll! Hab ich keine Rechte auf meine persönliche Freizeit? Und darf mein Arbeitgeber einfach die Oma in Beschlag nehmen? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (15)

G
GabrielBischoff

17.02.2025 um 11:00 Uhr

Zuerst, was sagt dein Arbeitsvertrag zu deiner Arbeitszeit?

S
Schlaumeier38

17.02.2025 um 11:16 Uhr

andere Frage wäre noch, habt ihr einen BR und wielange bist du dabei?

M
Mischy

17.02.2025 um 12:05 Uhr

Im Arbeitsvertrag wird auf die Betriebsvereinbarung verwiesen, da steht eine kernzeit von 6-14:30 Uhr gestempelt muss man aber bis spätestens 9 Uhr haben. Ich arbeite seit 2017 in der Firma.

Was mich am meisten beschäftigt ist, dass ich keine Betreuung für meinen Sohn habe.

R
rtjum

17.02.2025 um 12:06 Uhr

wie alt ist dein Sohn?

M
Mischy

17.02.2025 um 12:08 Uhr

Mein Sohn ist 3 Jahre alt von 7-12 Uhr im Kindergarten. Ja, wir haben einen Betriebsrat.

R
rtjum

17.02.2025 um 12:50 Uhr

Du hast verschiedene Möglichkeiten. Als erstes würde ich aber mit dem BR sprechen, wenn das außerhalb deiner normalen Arbeitszeiten liegt dann ist es Mehrarbeit die der BR normalerweise genehmigen muss. Dann kommt es auch ein wenig darauf ab, ob Du ggfls. konfliktbereit bist. Bzgl. des "ich die Oma fragen soll!" kann das ja evtl. sogar funktionieren, es geht ja nur um einen einzelnen Tag. Ich kann dich allerdings verstehen, du hast deine Arbeitszeiten auf die Bedürfnisse deines Kindes ausgerichtet, was ich für total richtig halte. Wenn die Oma also selbst z.B. auch berufstätig ist oder aus anderen Gründen die Betreuung nicht übernehmen kann dann ist das so. Evtl. könntest Du auch im KiGa fragen ob dein Sohn ausnahmsweise mal länger bleiben kann. Wenn auch das nicht geht und der AG weiterhin auf Teilnahme besteht, wirst Du um einen, wie auch immer gearteten Konflikt nicht herumkommen. Der AG darf, wenn es denn in deinem Arbeitsvertrag steht, unter Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrates, Mehrarbeit anordnen, das aber nur nach dem sogenannten billigen Ermessen. Wenn du keine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast, dann darf er das bei Dir, m.M.n., nicht anordnen. Dagegen wehren wirst du dich letztendlich aber selber müssen. Bist du in einer Gewerkschaft?

C
celestro

17.02.2025 um 12:56 Uhr

"es geht ja nur um einen einzelnen Tag."

Hoffen wir es mal ...

R
rtjum

17.02.2025 um 12:58 Uhr

"Hoffen wir es mal ..."

in diesem Fall ist es ja erstmal so.

P
Pickel

17.02.2025 um 16:37 Uhr

rtjum du arbeitest dich ewig über die Mehrarbeit ab. Ob die überhaupt zutrifft, ist aber keinesfalls sicher, wenn der AG zum Beispiel für den Schulungstag schlicht eine andere Arbeitszeit inkl. späterem Beginn ansetzt.

X
XYZ68

17.02.2025 um 16:47 Uhr

Wende dich an deinen Betriebsrat. Auch folgende Fragen sollten geklärt werden: Ist die Schulung notwendig, wenn ja, muss sie unbedingt zu diesem Zeitpunkt stattfinden.

Gibt es die Möglichkeit, zu einem anderem Zeitpunkt an dieser Schulung teilzunehmen (vielleicht gibt es die ja auch mal Vormittags oder gar auch als Online-Schulung)?

Das würde ich erst einmal klären lassen. Und ja, der Arbeitgeber kann, je nachdem was konkret in deinem Arbeitsvertrag steht, diesen auch nutzen und auch einmal eine Schulung anordnen (so sie denn notwendig ist). Alles nach billigem Ermessen, das heißt, er muss seine Interessen und deine Interessen abwägen und gegeneinander abwägen. Im Streitfall müsste das ein Gericht entscheiden.

R
rtjum

17.02.2025 um 16:49 Uhr

@pickel, auch dann ist der BR in der Mitbestimmung, daher ja auch mein Rat als erstes den BR anzusprechen. Was du mit Mehrheit meinst müsstest Du bitte mal erklären.

C
celestro

17.02.2025 um 17:32 Uhr

"in diesem Fall ist es ja erstmal so."

Ich würde sagen: "ist erst einmal reine Spekulation".

Ja, die TE schrieb nicht "mehrere Tage", aber eben auch nicht "nur 1 Tag". Also hoffen wir mal, das es wenigstens nur um einen Tag geht.

R
rtjum

18.02.2025 um 08:45 Uhr

"Jetzt habe ich eine Schulung 14-16 Uhr bekommen."

ganz eindeutig Einzahl.

C
celestro

18.02.2025 um 10:41 Uhr

richtig ... EINE Schulung kann aber über mehrere Tage gehen. ;-)))

R
rtjum

18.02.2025 um 11:03 Uhr

vielleicht wird Michy das ja mal erklären

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