Zwei Arbeitsverträge
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe in einer Sache und zwar gibt es ein Unternehmen, das mit einem AN zwei Arbeitsverträge geschlossen hat. 2012 wurde ein Vertrag geschlossen, indem der AG kein Urlaubs- u. Weihnachtsgeld vermerkt hatte. Als der AN dies bemerkte und den AG darauf hinwies, das nicht wie vereinbart Urlaubs-u. Weihnachtsgeld vermerkt sind, schrieb der AG den Vertrag passend um. Der erste Vertrag hatte der AN entsorgt und nur den zweiten gültigen behalten. Der AG behauptet nun nichts von einem zweiten Arbeitsvertrag zu wissen, obwohl seine Unterschrift darauf vorhanden ist.
Nach nun über 13 Jahren in der Firma wurde der AN gekündigt.
Beide Parteien sind vor Gericht und klagen um das fehlende Urlaubs-u. Weihnachtsgeld, welches Jahre lang nicht bezahlt wurde. Zu Anfangs vier Jahre infolge danach nicht mehr.
Wie kann der AN beweisen, dass der zweite Vertrag der gültige ist?
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (8)
17.02.2025 um 09:11 Uhr
"Beide Parteien sind vor Gericht und klagen um das fehlende Urlaubs-u. Weihnachtsgeld,.." -> "Wie kann der AN beweisen, dass der zweite Vertrag der gültige ist?"-> ich hoffe doch , das sich der ArbN einen Anwalt genommen hat den ich gehe davon aus, das es nicht bei einem Gütetermin geblieben ist. Somit sollte die Frage der Anwalt des Klägers besten beantworten können.
17.02.2025 um 10:25 Uhr
"Der AG behauptet nun nichts von einem zweiten Arbeitsvertrag zu wissen, obwohl seine Unterschrift darauf vorhanden ist."
Grofologisches Gutachten anfertigen und gut ist.
"Beide Parteien sind vor Gericht und klagen um das fehlende Urlaubs-u. Weihnachtsgeld, welches Jahre lang nicht bezahlt wurde. Zu Anfangs vier Jahre infolge danach nicht mehr."
Von diversen Jahren könnte der Anspruch auf die Zahlungen verjährt sein. Wenn er Pech hat und es einen TV mit kurzen Fristen gibt, sogar von allen.
"Wie kann der AN beweisen, dass der zweite Vertrag der gültige ist?"
Indem der AN seinen bei Gericht vorlegt. Wenn der AG "die andere Version" vorlegt, dürfte die "Geschichte" des AN nachvollziehbar sein. Wie sich der AG da "rauswinden" will?
17.02.2025 um 11:56 Uhr
Der AG hatte den zweiten Vertrag auch unterschrieben, tut jedoch so als würde es diesen gar nicht geben und legt bei seinem Anwalt den ersten Vertrag vor. Es wird bald zu einen Gerichtstermin kommen. Der Anwalt der Gegenseite bahauptet das der Vertrag gefälscht wurde, aber wie soll das ein AN machen, zumal die Original Unterschrift des AG drauf ist. Das blöde ist leider auch das am selben Tag der Vertrag geschrieben wurde - also das Datum ist identisch.
An ein graphologisches Gutachten ist eine sehr gute Idee. Werde das so weitergeben.
18.02.2025 um 11:25 Uhr
Der Beweislast vor Gericht liegt immer bei derjenige der behauptet. Behauptet nun der Arbeitnehmer, er habe ein Arbeitsvertrag was ihm bestimmte Leistungen zusichert (wie hier Urlaubs- und Weihnachtsgeld), dann muss er den Beweis antreten. Das erscheint einfach, er hat ja ein von beide Seiten unterschriebenen Vertrag.
Der AG kann nun drei Dinge machen.
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Ups, es gibt ein Vertrag, habeich übersehen, hier ist das Geld... (sehr unwarscheinlich)
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Oh, das habe ich nicht gewusst, tut mir Leid, aber ich will nicht zahlen. Pech für den AG, Nichtwissen ist in diesem Fall kein Grund. Die Behauptung der Reihenfolge der Unterschrifte wäre anders gewesen (erst mit, dann ohne Leistungen), ist unglaubwürdig, denn warum sollte der Arbeitnehmer ein zweiten, schlechteren Vertrag unterschrieben haben?
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Der AG bestreitet den Vertrag und behauptet, die Unterschrift sei gefälscht oder von jemanden geleistet worden, der dazu nicht befugt war. Das ist etwas kniffeliger. Bei ein gefälschter Unterschrift reden wir von eine Straftat. In dem Fall wäre der Arbeitgeber berechtigt, der Vertrag von Anfang als als "nichtig" erklären zu lassen, eine Kündigung wäre dann gar nicht erforderlich. Bei eine unbefugten Unterschrift stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer redlicherweise hätte wissen können (und müssen), dass die Unterschrift von jemand der dazu nicht berechtigt war geleistet wurde.
Für die Punkte 2 und 3 gilt zum Nachteil des AG: Er hat ja für ein gewisser Zeit die Leistungen erbracht, wenn es da ein Irrtum gab, wann ist das aufgefallen und warum hat der AG das nirgendwo vermerkt?
Viel größer ist aber das Problem der Verjährung. Die Ansprüche sind bis zur Kündigung nie geltend gemacht. In den meisten Tarifverträge sind Verjährungsfristen für Ansprüche festgelegt, wenn kein Tarifvertrag greift, gelten die Fristen des BGB §195 und das sind drei Jahre (also wenn in 2024 geltend gemacht rückwirkend bis 2021).
18.02.2025 um 11:44 Uhr
"Bei eine unbefugten Unterschrift stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer redlicherweise hätte wissen können (und müssen), dass die Unterschrift von jemand der dazu nicht berechtigt war geleistet wurde."
Ich zitiere nochmal den relevanten Teil aus dem Startpost:
"Der AG behauptet nun nichts von einem zweiten Arbeitsvertrag zu wissen, obwohl seine Unterschrift darauf vorhanden ist."
19.02.2025 um 09:55 Uhr
Was denn jetzt, gefälscht oder unberechtigt? XD
19.02.2025 um 12:03 Uhr
Der AG hat den ersten Vertrag persönlich unterschrieben wie auch den zweiten. Der AG behauptet bei seinem Anwalt, dass er von dem ersten Vertrag nichts weiß, obwohl er diesen unterschrieben hat. Eine Person war dabei die aber nicht mehr angestellt ist. Der wäre ein möglicher Zeuge, allerdings nicht bekannt da verzogen. Sollte aber kein Problem sein dies ausfindig zu machen. Aber ob der AN ohne Zeugen bei Gericht durchkommt steht 50 zu 50.
Und wie auch Olav HB sagt warum soll der AN einen zweiten schlechteren Vertrag unterschreiben?
19.02.2025 um 16:52 Uhr
"Aber ob der AN ohne Zeugen bei Gericht durchkommt steht 50 zu 50."
Bei der Androhung "ein graphologisches Gutachten einzuholen" wird sich der AG vermutlich sehr plötzlich doch an die Unterschrift erinnern.
"Was denn jetzt, gefälscht oder unberechtigt? XD"
Es ist ja die Unterschrift des AG drauf. Also wenn, dann kommt höchstens die Fälschung in Frage. Aber bislang behauptet der AG halt, es gäbe den Vertrag so gar nicht. Kann man machen ... aber hilft normalerweise halt nicht (es sei denn, der AN lässt es nicht auf einen Gerichtstermin ankommen).
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