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Chef möchte von BR-Mitglied die Top 10 von Rechte u Pflichen BR und GF haben

B
Bürofussel
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, einem BR Mitglied wurde durch den Chef die Aufgabe erteilt, die Top 10-20 "Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates und der Geschäftsführung" aufzulisten. In diesem Fall wurde einfach ein Mitarbeiter aus der Verwaltung - leider in diesem Fall ein BR-Mitglied - um die Erstellung einer solche Liste gebeten. Meine Frage: Kann man diese Aufgabe ablehnen ? Wenn ja, aus welchen Gründen ? Oder wäre es "Arbeitsverweigerung des MA" ? Ehrlich gesagt, haben wir keine Lust, unseren GF über solche Dinge "aufklären" zu müssen. Was meint ihr ?

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Community-Antworten (5)

G
GabrielBischoff

14.02.2025 um 13:03 Uhr

Wenn Aufschlauung der Geschäftsführung grundsätzlich im Tätigkeitsbereich des Mitglieds liegt, zum Beispiel Assistenz der GF, dann ist das denkbar. Wie sieht es denn hier konkret aus?

Schulungen gibt es übrigens auch für die Arbeitgeberseite. Gerne empfehlen.

H
hamsterpups

14.02.2025 um 13:32 Uhr

Schickt ihm eine Liste die Links zu Schulungsanbietern für Arbeitgeber enthält. Oder legt ihm das BetrVG auf den Schreibtisch.

Lesen kann er doch wohl alleine, oder? ;)

B
Bürofussel

14.02.2025 um 14:21 Uhr

Nein, der Mitarbeiter ist kfm. Angestellter und ist in der Auftragsanlage tätig. Er ist keine Assistenz der GF. Im Arbeitsvertrag steht aber : Der AG ist berechtigt den vorgenannten Aufgabenbereich , sprich „ ist als kfm. Angestellte“ eingestellt, zu erweitern als auch zu verkleinern. Der AG ist auch berechtigt dem AN andere zumutbare Aufgaben im Betrieb zuzuweisen, soweit diese Arbeit den Kenntnissen und Fähigkeiten des AN entspricht.

C
celestro

14.02.2025 um 18:41 Uhr

Die GF ist dem BR (bzw. seinen Mitgliedern) in Sachen BR-Tätigkeit nicht weisungsbefugt. Deshalb dürfte mMn ein MA so eine Aufgabe auch beruhigt ablehnen bzw. ist die Fragestellung ja auch schon völlig blödsinnig. Es gibt in dem Sinn keine "wichtigeren Aufgaben" als die Anderen.

T
takkus

17.02.2025 um 09:19 Uhr

Mir würde tausend Sachen einfallen, welche plötzlich die Pflichtendes ArbGeb sind und welche Rechte ein Betriebsrat hat.......

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