Chef möchte von BR-Mitglied die Top 10 von Rechte u Pflichen BR und GF haben
Hallo zusammen, einem BR Mitglied wurde durch den Chef die Aufgabe erteilt, die Top 10-20 "Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates und der Geschäftsführung" aufzulisten. In diesem Fall wurde einfach ein Mitarbeiter aus der Verwaltung - leider in diesem Fall ein BR-Mitglied - um die Erstellung einer solche Liste gebeten. Meine Frage: Kann man diese Aufgabe ablehnen ? Wenn ja, aus welchen Gründen ? Oder wäre es "Arbeitsverweigerung des MA" ? Ehrlich gesagt, haben wir keine Lust, unseren GF über solche Dinge "aufklären" zu müssen. Was meint ihr ?
Community-Antworten (5)
14.02.2025 um 13:03 Uhr
Wenn Aufschlauung der Geschäftsführung grundsätzlich im Tätigkeitsbereich des Mitglieds liegt, zum Beispiel Assistenz der GF, dann ist das denkbar. Wie sieht es denn hier konkret aus?
Schulungen gibt es übrigens auch für die Arbeitgeberseite. Gerne empfehlen.
14.02.2025 um 13:32 Uhr
Schickt ihm eine Liste die Links zu Schulungsanbietern für Arbeitgeber enthält. Oder legt ihm das BetrVG auf den Schreibtisch.
Lesen kann er doch wohl alleine, oder? ;)
14.02.2025 um 14:21 Uhr
Nein, der Mitarbeiter ist kfm. Angestellter und ist in der Auftragsanlage tätig. Er ist keine Assistenz der GF. Im Arbeitsvertrag steht aber : Der AG ist berechtigt den vorgenannten Aufgabenbereich , sprich „ ist als kfm. Angestellte“ eingestellt, zu erweitern als auch zu verkleinern. Der AG ist auch berechtigt dem AN andere zumutbare Aufgaben im Betrieb zuzuweisen, soweit diese Arbeit den Kenntnissen und Fähigkeiten des AN entspricht.
14.02.2025 um 18:41 Uhr
Die GF ist dem BR (bzw. seinen Mitgliedern) in Sachen BR-Tätigkeit nicht weisungsbefugt. Deshalb dürfte mMn ein MA so eine Aufgabe auch beruhigt ablehnen bzw. ist die Fragestellung ja auch schon völlig blödsinnig. Es gibt in dem Sinn keine "wichtigeren Aufgaben" als die Anderen.
17.02.2025 um 09:19 Uhr
Mir würde tausend Sachen einfallen, welche plötzlich die Pflichtendes ArbGeb sind und welche Rechte ein Betriebsrat hat.......
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