Erstellt am 13.08.2007 um 12:57 Uhr von packer
moin welpe,
schau mal hier:
http://www.waf-seminar.de/content/service/formulare/tagesordnung.pdf
ansonsten mache ich immer oben auf die Einladung Namensfelder für anwesende inkl. ersatzmitglieder die von den anwesenden zu unterschreiben sind. so habe ich immer zugleich eine gültige anwesenheitsliste auf der dann abzuheftenden einladung und dabei widerum rechtssicherheit bei beschlussfassungen. wir sind aber auch nur zu fünft. ansonsten müsstest du einen anhang machen.
ich würde auch immer als TOP 1 so etwas wie Begrüßung und feststellung der beschlussfähigkeit machen.
das mit dem anhang ist sehr gut, da sich die kollegenInnen so bestens einlesen können.
vergiss nicht, daß bei beschlussfassungen die einladung früh genug an die kollegenInnen rausgehen muss. ich mache es immer mindestens vier werktage vorher.
gruß vom packer
Erstellt am 13.08.2007 um 13:04 Uhr von Rosenheimer
Begrüßung und die Feststellung der Beschlußfähigkeit sind niemals TO ( Tagesordnungspunkte ).
Siehe dazu das sehr gute Seminar bei der WAF über Schriftführer.
Erstellt am 13.08.2007 um 13:17 Uhr von packer
@ rosenheimer
habe leider das angebotene seminar noch nicht besucht.
lerne aber immer gerne dazu...
begrüßung und feststellung der b-fähigkeit resultieren bei mir aber eher aus dem seminar "die gute form" welches lebenslang dauert... wenn du aber sagst, daß hier die einladung zum altpapier wird, dann schlag mal alarm.
lieben gruß vom packer
Erstellt am 13.08.2007 um 15:00 Uhr von Robin H
Also unser AG hat uns noch nie um Zustimmung gebeten, wenn er etwas "anschaffen" wollte. Das muss er auch nicht. Er muss nur (je nach dem was "X" ist) die Zustimmung zur Inbetriebnahme und Nutzung einholen.
Welpe,
laßt euch da mal nicht über den Tisch ziehen (Zustimmung zur Beschaffung = zustimmung zum Betrieb).
Erstellt am 13.08.2007 um 15:14 Uhr von Welpe
AG bittet um Zustimmung, Überwachungsanlage aufzubauen.
Muß Beschluss gefasst werden über die Zustimmung?
Was ist, wenn dem zugestimmt werden soll aber nur mit BV?
Wenn eine BV erstellt werden soll, muß man dafür einen Beschluss fassen?
Wie kann man die BV nennen, wenn es um eine Überwachungsanlage durch Kameras geht?
Wie schreib ich das genze richtig in TO?
Erstellt am 13.08.2007 um 15:36 Uhr von packer
nochmal ich...
also wenn es sich um eine anschaffung von kameras etc. handelt, dann keine zustimmung zur anschaffung tätigen bevor nicht die entsprechende BV unterschriftsreif ist!!!
Erstellt am 13.08.2007 um 16:12 Uhr von nina
Hallo welpe,
ich würde den TOP einfach "Ausarbeitung eines BV-Entwurfes zum Betrieb einer Überwachungsanlage" nennen. Wenn Ihr die in der einen Sitzung fertig bekommt, dann der GF mit einem netten Schreiben zur Terminvereinbarung (Verhandlung) zukommen lassen. Falls die Ausarbeitung länger dauert, der GF auch ein Schreiben schicken, mit der Aussage, dass Ihr die BV in Vorbereitung habt und Ihr Euch meldet, sobald das Ding zur Verhandlung fertig ist.
Viele Grüße
nina
Erstellt am 13.08.2007 um 17:40 Uhr von packer
ach ja, traditionell geht der arbeitgeber dann in vorleistung, d.h. er muss zuerst mit einem BV entwurf rausrücken :)
Erstellt am 13.08.2007 um 19:35 Uhr von Robin H
packer,
das ist Quatsch. Du kannst die Beschaffung nicht durch Beschluss verhindern. Der AG kann sein Geld rausschmeißen wie er will. Er darf das Ding nur nicht bestimmungsgemäß in Betrieb nehmen.
Welpe,
ihr braucht in der BR-Sitzung nur darüber zu beschließen, dass ihr mit dem AG Verhandlungen aufnehmt über den Abschluss einer BV zur Videoüberwachung. Wenn ihr dann im BR über die verhandelte BV irgendwann (positiv) beschließt, dann kann der AG sie in Betrieb nehmen. Vorher darf er nicht.
Erstellt am 14.08.2007 um 16:04 Uhr von packer
robin hat natürlich recht. direkt verhindern kann ich es als BR nicht. der AG wird es sich aber überlegen und in aller regel erst einmal eine BV (wenn sie mitbestimmungspflichtig ist) abwarten bevor er teure anschaffungen tätigt.
also ist es eine indirekte geschichte... also praxis über theorie :)))