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Anhörung von ArbeitnehmerInnen zur Konfiktbewältigung - braucht BRV einen BR-Beschluss bezüglich der TOP's für eine BR-Sitzung?

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Hans-Hermann
Jan 2018 bearbeitet

Als Betriebsratsvorsitzender habe ich bei Streitigkeiten unter zwei Arbeitnehmern diese zur nächsten BR-Sitzung eingeladen, nachdem einer der Betroffenen den Betriebsrat um Unterstützung gebeten hat. Die Angelegenheit wurde als TOP auf die Einladung zur ordentlichen Betriebsratssitzung gesetzt.

Der zweite Betroffene, der zu einer Anhörung eingeladen wurde, wehrt sich dahingehend der Anhörung fernzubleiben mit der Begründung, dass es für den TOP keinen Betriebsratsbeschluß gäbe.

  1. Frage: Brauche ich als BR-Vorsitzender einen BR-Beschluss bezüglich der TOP's für eine BR-Sitzung?
  2. Frage: Brauche ich einen BR-Beschluss, um bei dieser Angelegenheit zur Erkundung der der Sachlage die Betroffenen im Rahmen der BR-Sitzung einzuladen?
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Community-Antworten (2)

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harald

13.11.2006 um 14:35 Uhr

nein. der br vorsitzende lädt zur sitzung und legt die tasgesordnung fest

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tramdriver

13.11.2006 um 18:49 Uhr

Ich frage mich, warum du das auf der BR-Sitzung klären willst. Ich würde ein entsprechendes Gespräch ausserhalb einer BR-Sitzung in kleinem Kreis (Betroffene + 1 BRM) führen.

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