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Versetzung kurz vor der Gründung

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JakobT
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich hole ein bisschen aus, um die Situation zu schildern. Wir waren ein kleines Unternehmen mit gutem Draht zur Geschäftsführung, deshalb hatten wir in den letzten 20 Jahren keinen Bedarf für einen Betriebsrat. Wir sind vor 7 Jahren von einem Konzern gekauft worden und nach und nach eingegliedert worden. Im Zuge dessen wurde auch der "alte" in Geschäftsführer in den Ruhestand geschickt. Bei allen Maßnahmen, die teils signifikant negativ für uns waren, hieß es, wir sollen bei Bedarf zum Betriebsrat gehen. Da wir am Standort keinen hatten, sollten wir zum Konzernbetriebsrat gehen. Dieser hat uns dann aber immer wieder davon gejagt und gesagt, er wäre für uns nicht zuständig. Besagter Konzernbetriebsrat ist direkt unserem obersten HR Chef (Vorstand) unterstellt. Das finde ich schon etwas seltsam, erklärt aber das Verhalten für mich zu 100%.

Ende letzten Jahres haben wir dann Schritte eingeleitet, um einen Betriebsrat am Standort zu gründen. Offiziell haben wir die volle Unterstützung des Unternehmens. In drei Wochen soll die erste Wahlversammlung stattfinden. Kurz nach der Einladung zu dieser hat einer der Initiatoren (der die Einladung verschickt hat und der sich zur Wahl stellen wollte/will) einen Versetzungsbescheid bekommen. Ich weiß, dass es den besonderen Kündigungsschutz usw. gibt. Aber wie sieht es denn in diesem Fall aus? Können wir hier irgend etwas unternehmen, oder müssen wir hinnehmen, dass einer der stärksten Kandidaten kommentarlos wegversetzt wird?

Ich bin dankbar für jede Hilfe. Viele Grüße, Jakob

PS.: §103 Betriebsverfassungsgesetz kenne ich, das besagt aber ja, dass wenn es einen Betriebsrat gibt, dieser zustimmen muss. D.h. Unser Konzernbetriebsrat muss der Versetzung theoretisch zugestimmt haben. Aus vorgenannten Gründen halte ich dessen Neutralität/Motive aber für fragwürdig.

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Community-Antworten (9)

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celestro

13.02.2025 um 12:18 Uhr

Meine Meinung: nicht groß in einem Laienforum nachfragen, sondern sofort ab zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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rtjum

13.02.2025 um 12:34 Uhr

ich kann da @celestro nur voll und ganz zustimmen

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JakobT

13.02.2025 um 12:42 Uhr

Danke! Ja, haben auch schon einen Termin vereinbart, einerseits ich als weiterer Initiator, um die Schritte aus Sicht der Verbleibenden zu klären, andererseits er, um seine konkrete Versetzung zu diskutieren. Dachte nur, dass schon mal erste Meinungen von bestehenden Betriebsrätinnen nicht schaden würden. Und wahrscheinlich wollte ich auch meinen Unmut äußern, das fühlt sich nämlich für mich ziemlich korrupt an und das hätte ich von unserem Unternehmen ganz ehrlich nicht erwartet.

C
celestro

13.02.2025 um 12:44 Uhr

der KBR ist für Versetzungen nicht zuständig, sondern der BR. Das es keinen gibt, führt nicht zur Zuständigkeit des KBR.

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JakobT

13.02.2025 um 13:06 Uhr

Hallo celestro, Super, das hilft mir schon mal sehr viel weiter, danke! Für uns ist das noch komplettes Neuland, wir haben erst nach der Wahl eine Schulung für alle geplant, die sich zur Wahl aufstellen haben lassen. Deswegen helfen uns solche Details schon mal weiter ?

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rtjum

13.02.2025 um 13:11 Uhr

"wir haben erst nach der Wahl eine Schulung für alle geplant, die sich zur Wahl aufstellen haben lassen." Was soll das für eine Schulung sein? Entsprechende Seminare stehen nur den gewählten BR-Mitgliedern und ggfls. noch einigen Ersatzmitgliedern zu, aber nicht allen, die sich haben aufstellen lassen. Und das Ganze kann auch erst ein gewähltes BR-Gremium beschließen wenn es sich konstituiert hat.

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takkus

13.02.2025 um 13:25 Uhr

"Dieser hat uns dann aber immer wieder davon gejagt und gesagt, er wäre für uns nicht zuständig."-> das wird durchaus richtig sein. Er hat euch sicher nicht weg"gejagt".... "Besagter Konzernbetriebsrat ist direkt unserem obersten HR Chef (Vorstand) unterstellt."-> wie soll das denn aussehen? Durchaus möglich, das der "obersten HR Chef" der erste Ansprechpartner für den KBR- Vorsitz ist. Ist bei uns auch so. "Das finde ich schon etwas seltsam, erklärt aber das Verhalten für mich zu 100%."-> das finde ich nicht seltsam. Was für ein Verhalten soll es denn erklären? So wie celestro schon geschrieben hat: der KBR ist für Versetzungen nicht zuständig....

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XYZ68

14.02.2025 um 08:44 Uhr

Zum einem besteht auch der KBR aus mehreren Mitgliedern, Ansprechpartner ist fast immer jemand aus der obersten HR-Ebene. Das heißt aber nicht, Das der KBR denjenigen unterstellt ist. Bei personellen Maßnahmen ist immer der örtliche BR zuständig.

Der Wahlvorstand kann eine Schulung für den Wahlvorstand beschließen, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Funktioniert aber meist nur bei dem normalen Wahlverfahren. Es gibt da aber auch gute kostenlose Webinare, die man sich schon einmal ansehen kann.

G
GabrielBischoff

14.02.2025 um 12:47 Uhr

Wie schon gesagt, ab zum Arbeitsrechtler und klären lassen, ob eine Behinderung der Wahl vorliegt.

Und bitte merken - einen Betriebsrat gründet man in den guten Zeiten, damit er in der Not zur Verfügung steht.

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