Betriebsratsvorsitzender Freigestellt
Meine Normale Arbeitszeit ist von 22:00 - 6:00 Uhr MO-FR . Sollte ich Vorsitzender werden , würde ich Freigestellt werden . Ab dann müsste ich von 7:00 - 16:00 Uhr Betriebsratarbeit machen .
Bekomme ich für diese Zeit Freizeitausgleich ?? Laut gesetzt JA . Aber das wäre ja häftig auf 4 Jahre gesehen. Hat Jemand erfahrung damit ? Kommt jemand von euch aus einer Dauernachtschicht und ist in der selben Lage ???
Community-Antworten (12)
13.02.2025 um 08:26 Uhr
Willst du dann von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr BR Arbeit machen und trotzdem in die Nachtschicht? Das kannst du vergessen das geht nicht. Du müsstest deine Arbeitszeit ändern.
13.02.2025 um 08:32 Uhr
Hm ne ! Jetzt war das immer so : das ich in der Nachtschicht freigestellt wurde um am Tag ein Seminar zu machen ! Das Seminar wurde mir dann in Zeit gut geschrieben, da es in meiner Freizeit stattfindet! Wenn ich meine Arbeitszeit ändere würde ich ja keine schichtzulagen mehr bekommen und somit schlechter gestellt werden . Somit würden ja meine Betriebsratarbeiten immer in meiner theoretischen Freizeit liegen.
13.02.2025 um 09:51 Uhr
Ich bin aus dem Schichtdienst heraus BRV geworden. Vorher 3-Schicht, nach Freistellung geregelte Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Kein Problem soweit. Bei dir sollte es ähnlich sein. Als BRV hast du ja wahrscheinlich eine volle Freistellung, demnach erfüllst du deine "Arbeitspflicht" mit deiner BR-Tätigkeit. Darüber hinaus musst du keine Schichten machen - egal zu welcher Uhrzeit. Anders kann es aussehen, wenn du keine volle Freistellung hast...
13.02.2025 um 09:59 Uhr
wie groß ist den der BR?
13.02.2025 um 10:05 Uhr
13 er Gremium! Ok jetzt dumme frage ich werde bezahl als wenn ich normal arbeite ! Weil das interessiert meine Frau :-/
13.02.2025 um 10:06 Uhr
Wieso sollte es hier ein Freizeitausgleich geben?
von 7-16 Uhr inkl. eine Stunde Pause sind 8 Stunden. Da Du freigestellt bist entfällt die Verpflichtung zur Nachtschicht. Der AG kann verlangen, dass die BR-Tätigkeit in der Regel auch im Betrieb erfolgt, also bist du von 7 bis 16 Uhr (ausgenommen Pause) im BR-Büro. Dort hast Du alles, was du brauchst deine BR-Aufgaben zu erfüllen.
@Kehler: Die Freistellung ist doch nicht vom BR-Größe, sondern vom BEtriebsgröße abhängig, stärker noch, auch wenn ein Betrieb nicht die erforderliche Größe für Freistellungen nach §38 BetrVG hat, kann man mit einem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbaren.
13.02.2025 um 10:13 Uhr
Meine Frage ist doch einfach ! Wenn ich Freigestellt bin für ein Seminar ! Bekomme ich mein Geld für die Nachtschicht , plus Stunden ! Wenn ich dann eine Sitzung mache , bekomme ich Freizeitausgleich! Das ganze gesehen auf komplette Freistellung als brv , würde ja bedeuten . Das ich in meiner Freizeit br Arbeit mache !! Oder ich bin der erste Vorsitzende der nachts in seiner eigentlichen Arbeitszeit br Arbeit mache ! Das Unternehmen will mich ja am Tag !! Puuhh schwer zu erklären …
13.02.2025 um 10:16 Uhr
Hab ich was von Freistellung geschrieben?
Mich interessiert nur die Größe des Gremium.
13.02.2025 um 10:21 Uhr
@Kehler
Ist in Ordnung, las das im Kontext der Freistellung und fragte mich, ob ich da eine Änderung verpasst hatte. Schönen Tag noch!
13.02.2025 um 11:49 Uhr
"Hab ich was von Freistellung geschrieben?"
Nein ... aber darum geht es hier.
"Mich interessiert nur die Größe des Gremium."
Stellt sich die Frage, wieso man nach etwas fragt, das für das Thema (bzw. die Beantwortung der Frage) völlig irrelevant ist.
13.02.2025 um 16:15 Uhr
Auch wenn du BRV wirst heißt das nicht unbedingt das du auch Freigestellt wirst. Das Gremium kann auch entscheiden das jemand anderes freigestellt wird. Das ist bei uns z.B. der Fall weil der BRV in seinem Arbeitsbereich gebraucht wird.
14.02.2025 um 10:36 Uhr
Ab dann müsste ich von 7:00 - 16:00 Uhr Betriebsratarbeit machen .
Woher kommt das und wer hat das festgelegt?
Wenn man die Schichten loswerden will kann man sich darauf einigen. Aber generell kann man es auch als BRV sinnvoll finden, für alle Schichten ansprechbar zu sein.
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