Versetzung
Hallo zusammen,
Ich bin im BR jnd mein AG hat mich heute schriftlich angewiesen. Das ich nur noch in Präsenz arbeiten darf, und von nun an feste Arbeitszeiten hab (hatte von Beginn an Gleitzeit ind HO, BV hierzu gibt es noch nicht) Möglichkeit. Außerdem soll ich in einer anderen Abteilung mit der Hälfte meiner Wochenarbeitszeit "aushelfen".
Mit dieser anderen Abteilung gibt es kaum Überschneidungen. Es ist jedoch so, dass es in der anderen Abteilungen schwierige Fälle gibt, die sie nicht bearbeiten können und fachlich anspruchsvoller sind. Diese werden seit jeher an uns weitergeleitet und bearbeitet. Nun beruft man sich mündlich darauf, dass nur diese Fälle gemeint sind und es daher keine Versetzung ist.
Ich bin aber der Meinung, dass das Wort "aushelfen" impliziert, dass ich hier Arbeit übernehmen soll, die bisher nicht in unserer Abteilung landet und daher auch nicht gleichwertig ist.
Wie seht ihr das (Sowohl nach BetrVG als auch individuell)?
Community-Antworten (4)
12.02.2025 um 10:19 Uhr
Wichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Welcher Ort ist dort zur Erbringung deiner Leistung definiert?
Wie genau sind deine Aufgaben umschrieben und passt das auf die neue Stelle?
Gibt es einen Betriebsrat und wenn was sagt der dazu?
12.02.2025 um 10:37 Uhr
"Gibt es einen Betriebsrat und wenn was sagt der dazu?"-> gibt es: der Fragesteller ist ja selbst Mitglied.
12.02.2025 um 11:04 Uhr
Crossposting
12.02.2025 um 12:25 Uhr
Einige Sachen eben trennen.
Zunächst die Anweisung die geschuldete Lesitung nur noch in Präsenz zu erbringen (also, kein mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice mehr). Gilt diese Anweisung für alle Beschäftigten oder nur für Dich bzw. die BRM? Wenn diese Anweisung nur für Dich gilt, sei zu prüfen ob hier eine Benachteiligung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliegt. Dabei soll auch deine BR-Tätigkeit berücksichtigt werden. Unter Umstände könnte man den Eindruck bekommen, dass hier eine unzulässige Maßregelung von BRM erfolgt. Hier gegen muss man persönlich vorgehen, während der BR prüfen sollte, ob hier vielleicht sogar die Rede sein kann von Behinderung des BRs. In dem Fall könnte der BR den AG auch ansprechen und deutlich machen, dass dies nicht hingenommen wird und man, abgesehen von eine individuelle Forderung nach Gleichbehandlung, auch als BR Unterlassung fordern könne.
Dann die Umstellung von Gleitzeit auf feste Arbeitszeiten. Auch hier die Frage, nur Du oder alle? Wenn nur du, gleiche Klärung wie oben, wenn alle, ist die Mitbestimmung eingehalten (Ordnungs im Betrieb, Arbeitszeiten und Pausen...). Wenn für alle und Mitbestimmung nicht erfolgt ist der BR wieder am Ball.
Dann die Aufteilung des Arbeitsplatzes. Ist diese nur vorübergehend (die nächste drei Wochen, weil jemanden Krank ist oder ein hoher Arbeitsanfall ist), dann ist das zunächst gedeckt vom Direktionsrecht. Allerdings muss auch hier geprüft werden, ob es ein Versuch ist ein BRM zu maßregeln. Ist es eine auf Dauer vorgesehene Änderung, liegt m.E. eine Versetzung vor. Dabei ist der BR wieder in der Mitbestimmung. Nicht eingehalten, dann...
Das Arbeit bis Dato nicht in der eine Abteilung geleistet wird bedeutet nicht automatisch, dass diese nicht gleichwertig ist. Hier wäre ein Blick in der Entgeltordnung des für euch geltenden Tarifvertrags hilfreich. Wird deine bisherige Arbeit nach Entgeltgruppe 10 vergütet, während die andere Tätigkeit nach Gruppe 5 vergütet wird, liegt tatsächlich keine Gleichwertigkeit vor. Werden beide aber gleich vergütet, sind die Tätigkeiten, wenn auch grundverschieden, als "gleichwertig" zu betrachten.
Wichtig ist auch, ob du die andere Tätigkeit ggf. auch geringer vergütet bekommst. In den meisten TVs ist geregelt, dass die Eingruppierung erfolgt nach der überwiegende Tätigkeit. Ist die Aufteilung 50/50, so gilt der höheren Eingruppierung. Dies betrifft Tarifrecht und müsstest du mit deiner Gewerkschaft klären. Diese kann dann der AG auffordern, die Vergütung der Entgeltordnung anzupassen.
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