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Ersatzmitglieder Betriebsrat

S
STAHLHELM
Feb 2025 bearbeitet

Ich bin Ersatzmiglied des Betriebsrates ( an zweiter Stelle ). Betriebsrat des Unternehmens hat 14 feste Mitglieder. Die Führung des Betriebsrates lädt jedoch niemals uns Ersatzmitglieder zur BR Sitzung ein. Weder bei Erkrankung , oder Urlaubszeit ..... was kann man da machen ?? Welche Rechtlichen Möglichkeiten hat man ??

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Community-Antworten (8)

C
celestro

11.02.2025 um 21:27 Uhr

1.) Der BR besteht rechtlich immer aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Also entweder 13 oder 15. 14 gibt es (normalerweise) nicht.

2.) Wenn BRM verhindert sind (Krankheit / Urlaub), dann muss der BRV die Ersatzmitglieder laden. Zumindest dann, wenn das BRM im Urlaub nicht vorher gesagt hat: "wenn eine Sitzung einberufen wird, komme ich natürlich".

"Welche Rechtlichen Möglichkeiten hat man ??"

Erst einmal den BRV auf die gesetzliche Pflicht ansprechen. Danach ggf. Anwalt / Gericht.

S
STAHLHELM

11.02.2025 um 21:34 Uhr

Stimmt Gremium hat 15 Betriebsräte.

M
Meph1977

12.02.2025 um 08:56 Uhr

Sie mal drauf Hinweisen das alle Beschlüsse die sie bei einer Sitzung gemacht haben wo kein Ersatzmitglied eingeladen wurde obwohl jemand entschuldigt gefehlt hat unwirksam sind.

LA
Lutius Albutius

12.02.2025 um 11:32 Uhr

Zitat STAHLHELM : Die Führung des Betriebsrates lädt jedoch niemals uns Ersatzmitglieder zur BR Sitzung ein.

Mit dem unterlassen, Ersatzmitglieder bei Verhinderung der BRM ordnungsgemäß zur BR'sitzung einzuladen, erfüllt der BR'vorsitzende den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten nach §23 BetrVG in Tateinheit mit Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach §78 BetrVG.


Zitat STAHLHELM : ..... was kann man da machen ??

Ich würde mit dem BR'vorsitzenden Klartext reden und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du zur Gewerkschaft gehst, sofern er es erneut unterlässt, Dich zur BR'sitzung einzuladen, sofern ein ordentliches BRM an dessen Teilnahme verhindert ist.

G
GabrielBischoff

12.02.2025 um 12:55 Uhr

Was geschrieben wurde, noch dazu hast du auch persönliche Nachteile durch die Pflichtverletzung, weil dein besonderer Schutz als Ersatzmitglied davon abhängt, wann du das letzte mal als BR tätig warst.

G
ganther

12.02.2025 um 13:19 Uhr

Ersatzmitglieder erreichen ihren Schutz aber nicht nur durch Ladung zu Sitzungen sondern sobald sie BR-Tätigkeit im Nachrückfall wahrgenommen haben

M
Meph1977

12.02.2025 um 13:50 Uhr

Ja das ist vielen nicht so klar. Das Nachrücken beschränkt sich nicht nur auf die Sitzung es beinhaltet im prinzip die komplette BR Tätigkeit mit Ausnahme der Ausschüsse.

G
GabrielBischoff

12.02.2025 um 16:23 Uhr

Das ist korrekt. Relevant - kann ich nicht einschätzen. Aber korrekt.

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