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Falschparken Abmahnung durch AG

F
FrageDE
Feb 2025 bearbeitet

Kann mich ein AG verpflichten auf „ausschließlich Firmeneigentum Parkplätzen“ zu parken ? Ich habe angenommen, kann im öffentlichen Raum frei entscheiden wo ich mein privat Auto abstelle und selbst wenn, ich auf einen Parkplatz parke was einem anderen gehört als mein AG gelten die offiziellen Straßenverkehrsordnungen und ich kann vom StVO belangt werden aber nicht von der Arbeit oder ?

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Community-Antworten (21)

C
celestro

07.02.2025 um 23:55 Uhr

Richtig … die Abmahnung wäre völliger Blödsinn.

R
RudiRadeberger

08.02.2025 um 12:44 Uhr

Grundsätzlich hast du Recht. Oftmals wird "öffentlicher Verkehrsraum" aber falsch interpretiert. Ein "Öffentlicher Parkplatz" ist nicht per se ein öffentlicher Parkplatz, weil er frei für jedermann zugänglich ist. Ein Supermarkparklatz beispielsweise ist meist Privateigentum. Und selbstverständlich kann der Supermarkt als Besitzer oder Pächter dieses Parkplatzes seinen MA Vorgaben machen, wo diese zu parken haben.

Wenn du nun also (so wie du schreibst) auf einem Parkplatz parkst, der "jemand anderem gehört", so kannst du selbstverständlich nicht von deinem AG belangt werden, wohl aber vom Besitzer des Parkplatzes, auf dem du parkst. Das hat dann auch nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun, sondern mit der Tatsache, dass man sich in Deutschland glücklicherweise gegen die Verletzung seines Besitzstandes wehren darf.

S
Stadtwerker

08.02.2025 um 18:49 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass ein AG einen AN verpflichten kann, dass dieser sein Auto nur auf Parkplätzen parken darf, welche dem AG gehören. Ich kann darin aber auch keinen Sinn erkennen. Dein AG kann Dir ein Angebot machen, dass Du seinen Parkplatz nutzen kannst, aber Du bist frei in der Entscheidung das auch anzunehmen. Was macht er denn bei MA die mit dem ÖPNV, zu Fuß oder per Rad zur Arbeit kommen?

VG Stadtwerker

S
Stadtwerker

08.02.2025 um 20:23 Uhr

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte eine Abmahnung erteilt werden? Dein AG kann Dir ein Angebot machen, dass Du seinen Parkplatz nutzt, aber verpflichten? Das wäre nur denkbar wenn Du einen Dienstwagen fährst und das ist doch nicht der Fall. oder? Da könnte er verlangen, dass diese Dienstwagen auf den zugewiesenen privaten Parkplätzen stehen sollen und nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder auf anderen privaten Flächen, aber Deinen Privatwagen kannst Du hinstellen wo es Dir gefällt, solange Du andere Menschen damit nicht störst.

VG Stadtwerker

F
FrageDE

09.02.2025 um 13:23 Uhr

Muss es also dafür eine BV über eine sogenannte Parkplatzverordnung geben ? Das ich nur auf Eigentum meines AG Parken darf. Und ja, mit dem privat PKW Ich habe nie was davon gelesen. Vorgeworfen das es in einem fremd Grundstück steht, der Besitzer dieser aber mit mir persönlich nie ein Problem in mir sieht.

S
Schlaumeier38

09.02.2025 um 13:52 Uhr

es kann keine BV geben, wo bestimmt wird, wo du dein PRIVATES PKW hinstellst. bei Dienstwagen ist es was anderes!

Wird demnächst noch bestimmt, was du für einen Radiosender hörst!

LA
Lutius Albutius

09.02.2025 um 16:51 Uhr

Zitat celestro : Richtig … die Abmahnung wäre völliger Blödsinn.

WAS für eine Abmahnung ?

D
Damei81

09.02.2025 um 17:44 Uhr

lt. dem Titel des TE: Falschparken Abmahnung durch AG

er befürtet bzw. wurde eine Abmahnung angedroht!

F
FrageDE

09.02.2025 um 21:48 Uhr

Es wurde eine erteilt. Wie gehe ich jetzt vor ?

-Dankbar für Tipps

D
Damei81

09.02.2025 um 21:56 Uhr

und was steht drin? Hast du diese Unterschrieben?

LA
Lutius Albutius

09.02.2025 um 23:01 Uhr

Zitat Lutius : Albutius WAS für eine Abmahnung ? Zitat FrageDE : Falschparken Abmahnung durch AG (Überschrift des Eingangsbeitrages)

Bouah ey. Ich bin aber auch ein Blindfisch

VB
Vic Brom

10.02.2025 um 08:28 Uhr

Also beim Dienstwagten würde ich auch vermuten, dass der AG das vorschreiben darf. Beim Privatwagen im öffentlichen Raum nicht. Es könnte aber sein, dass Du immer beim Nachbarn parkst und der Dich dann zur Firma laufen sieht. Wenn der sich dann über Dich beim Arbeitgeber beschwert, ist das u.U. rufschädigend für den Arbeitgeber und da wäre ich mir nicht sicher, ob der seinem Nachbarn sagen will "Da kümmer Dich mal selbst drum".

Wenn ein Sohn immer die Einfahrt vom Nachbarn dichtparkt und der sich dann beim Vater beschwert, würde sich auch keiner Sorgen machen, wenn Papa dem Sohnemann die Ohren langzieht im Sinne guter Nachbarschaft. Ob das justiziabel ist, vermag ich nicht zu sagen.

Schick uns mal den Wortlaut der Abmahnung oder den sinngemäßen Inhalt, denn lässt sich mehr dazu sagen.

G
ganther

10.02.2025 um 10:34 Uhr

mich würde der Wortlaut und der genaue Sachverhalt auch mal interessieren. Bei uns gab es auch mal Stress. MA sollten nur auf den Firmenparkplatz stehen. Auf dem gleichen Gelände (das komplett dem AG gehörte) gab es weitere Unternehmen und unsere MA haben sich dann auch auf weitere Parkflächen auf dem Gelände gestellt, die nicht als unsere Parkplätze ausgewiesen waren.... aber näher zum Eingang. Da hagelte es auch Abmahnungen

A
Andi67

10.02.2025 um 12:29 Uhr

Da es dein Privates Auto ist, kann dir der AG natürlich nicht vorschreiben wo du zu parken hast, absolut lächerlich, nur weil er Parkplätze bereitstellt hat er nicht zu entscheiden wo du parkst, eine Abmahnung deswegen hat keinerlei Wirkung es sei denn du hättest im AV so eine Klausel drinstehen das du während der Arbeitszeit dein Auto nur auf ausgewiesenen Parkflächen des AG abstellen darfst was sicherlich auch fragwürdig wäre ob sowas überhaupt Bestandteil eines AV werden kann....

C
celestro

10.02.2025 um 12:34 Uhr

"Wie gehe ich jetzt vor ?"

Was genau willst Du? Und warum parkst Du nicht auf den Flächen des AG?

Grundsätzlich könntest Du die Abmahnung einfach ignorieren.

LA
Lutius Albutius

10.02.2025 um 13:25 Uhr

Zitat FrageDE : Es wurde eine erteilt. Wie gehe ich jetzt vor ?

Gar nicht. Einfach lochen und abheften Die Abmahnung kann sich der AG in die Haare schmieren

S
Schlaumeier38

10.02.2025 um 14:30 Uhr

der Text von der Abmahnung würde mich mal interessieren.

Und unten steht, falls du es nochmals machst, kommen weitere arbeitsrechtliche Konzequenzen z.B. Kündiugng auf dich zu!

M
Moreno

10.02.2025 um 17:01 Uhr

Man könnte ja auch mal gegen die Abmahnung klagen....dafür würde ich sogar Urlaub nehmen wenn der AG dem Richter diese Abmahnung erklären will ;-)

VB
Vic Brom

10.02.2025 um 17:47 Uhr

Mir fällt grade ein, wenn der Parkplatz ein ausgewiesener Kundenparkplatz wäre, wäre die Abmahnung auch begründbar, da den Kunden der Parkbereich entzogen wäre und das wäre dann auch geschäftsschädigend.

S
Stadtwerker

10.02.2025 um 18:13 Uhr

Also, ein Kundenparkplatz des Arbeitgebers kann sich doch nur auf dem Firmengelände befinden? Richtig? Und die Abmahnung hat der Kollege bekommen, weil er NICHT auf dem Firmengelände geparkt hat, sondern sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum. Ich halte die Abmahnung, sofern ich das bis hierher richtig verstanden habe, für sehr übergriffig und würde da mal einen Arbeitsrechtler draufschauen lassen. Der könnte dann darauf drängen die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

VG Stadtwerker

G
GabrielBischoff

11.02.2025 um 10:45 Uhr

Ich würde die Abmahnung fein abheften und überhaupt nichts tun. Sollte dein AG auf die Idee kommen, dich auf Basis dieser oder ähnlich hirnrissiger Abmahnungen zu kündigen, macht er sich vorm Arbeitsrichter damit nur lächerlich.

Gleichzeitig fehlen hier verdächtig viele Informationen und es wird nur sehr punktuell auf Nachfragen eingegangen... Ein Schelm wer denkt, dass da noch mehr hinter steckt.

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