§ 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
Ich habe da mal ne Frage zu der Vorläufigen personelle Maßnahme: wie lange kann der Arbeitgeber die Vorläufige personelle Maßnahmen nach § 100 aufrechterhalten wenn der Betriebsrat die Einstellung oder Versetzung dazu zugestimmt hat?
Muss er dann eine Anhörung nach den 99 betrvg nachreichen?
Community-Antworten (3)
22.08.2019 um 15:12 Uhr
Häh?
Vorläufige personelle Einzelmaßnahme wenn der BR ZUGESTIMMT hat?
22.08.2019 um 16:25 Uhr
Der §100 BetrVG ist keine Anhörung des BR zu einer Personellen Einzelmassnahme. Der §100 gibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit eine sollche Maßnahme schon vor Ablauf der Frist des BR durch zuführen, wenn dringende Punkte ein Warten auf die Entscheidung unmöglich machten. Der Antrag nach §99 BetrVG muss spätestens gleichzeitig eingereicht werden.
22.08.2019 um 18:33 Uhr
@Pjöööng
Ja wenn der BR, nach der Unterrichtung die Vorläufige personelle Maßnahmen nach § 100 zugestimmt hat
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