Erstellt am 28.06.2016 um 11:35 Uhr von celestro
Also der AG müßte mit Euch eigentlich eine Personalplanung besprechen (generelle Planung).
Einen Anspruch auf vorzeitige Vorlage der Bewerbungsunterlagen habt Ihr jedoch nicht.
Erstellt am 28.06.2016 um 14:23 Uhr von stehipp
Laßt Euch doch vom Arbeitgeber von allen Bewerbern ( nicht nur die des AG-Kandidaten) die Unterlagen vorlegen.
Und wenn ihr dann einen anderen, aus Eurer Sicht geeignetern Kanditaten findet, einfach mal der Einstellung des AG-Kandidaten widersprechen.
Ihr solltet aber im Vorfeld für euch klären, was ihr unternehmen wollt, wenn der AG seinen Kandidaten trozt eures Widerspruchs einstellt.
Erstellt am 28.06.2016 um 14:28 Uhr von TriererBub
Hallo, der AG muss ausnahmslos alle Bewerbungsunterlagen im Verfahren nach §99 BetrVG vorlegen. Dies hat das BAG 2014 entschieden, Beschluss 21.10.2014 - 1 ABR10/13 (LAG Schleswig Holstein 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12 . Aus diesem Grund weißt Ihr den AG darauf hin das die personelle Maßnahme so lange nicht durchgeführt werden darf, bis der BR seine Zustimmung dazu gibt und ebenfalls die Wochenfrist erst bei Vorlage aller Bewerbungsunterlagen zu laufen beginnt .
LG
Erstellt am 28.06.2016 um 14:36 Uhr von moreno
Also tut mir leid aber hier geht es ja eindeutig um eine fehlende Personalplanung die der Betriebsrat einfordern sollte. Einen Rat ,,einfach" mal einer Einstellung zu widersprechen find ich absolut falsch am Platz.
Erstellt am 28.06.2016 um 14:38 Uhr von Pickel
Stehipp und wenn du jetzt auch noch verrätst auf welcher Grundlage des 99ers du der Einstellung des vermeintlich weniger Qualifizierteren widersprechen möchtest, bist du der Held des Forums.
Erstellt am 28.06.2016 um 14:40 Uhr von paula
aber alles wird nicht dazu führen, dass der AG die Unterlagen früher vorlegen muss. Muss er nämlich nicht.
Erstellt am 28.06.2016 um 15:23 Uhr von stehipp
OK. Da bin ich weit übers Ziel hinausgeschossen. Warum einige hier im Forum dann aber immer gleich persönlich werden müssen kann ich nicht verstehen.
Ich bin leider nicht so unfehlbar wie einige hier im Forum.
Natürlich kann ich nur widersprechen, wenn einer der Gründe im 99er vorliegen.
Aber sind wir doch mal ehrlich, wenn der AG seinen BR nicht frühzeitig einbinden will, dann können wir rufen so viel wir wollen, wir haben keine Handhabe.
Allerdings würde ich mir das Recht rausnehmen (ob ich es nun habe oder nicht) meinen AG zu fragen, warum er sich ausgerechnet für seinen Kanditaten entschieden hat, obwohl aus meiner Sicht ein anderer viel geeigneter gewesen wäre.
Klappt und bringt aber nur etwas, wenn ich es geschafft habe, ein gutes Verhältnis zur Perrsonalabteilung und/oder Geschäftsleitung aufzubauen.
Erstellt am 28.06.2016 um 15:27 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so. Der AG legt die Unterlagen vor, wenn er sich entschieden hat, wen er einstellen will.
Über die im §§92,92a BetrVG beschriebenen Beteiligungsrechte hinausgehende Mitbestimmung des BR bei personelle Einzelmaßnahmen, gibt es nicht. Der § 99 BetrVG beinhaltet in so fern nur ein Mitwirkungsrecht (Der fett gedruckte Titel ist eine Mogelpackung). Der § 99 BetrVG beinhaltet die Möglichkeit zu widersprechen - nicht mitzuentscheiden, wer genommen wird.
Und warum § 87 BetrVG?
Erstellt am 28.06.2016 um 16:59 Uhr von RoterFaden
Gibt es denn wenigstens Aushänge vorher, also interne Stellenausschreibungen?
(Falls nicht: Beschluss fassen nach §93 BetrVG!)
Das wäre ja ein Anfang, frühzeitig über personelle Maßnahmen ins Gespräch zu kommen!
Erstellt am 29.06.2016 um 09:38 Uhr von celestro
"Allerdings würde ich mir das Recht rausnehmen (ob ich es nun habe oder nicht) meinen AG zu fragen, warum er sich ausgerechnet für seinen Kanditaten entschieden hat, obwohl aus meiner Sicht ein anderer viel geeigneter gewesen wäre."
Keine Sorge, dieses Recht hat der BR.