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Kontrolle von Dokumenten

J0
Johannes 01
Feb 2025 bearbeitet

Hallo ,wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat in einem Kommunalen Bus unternehmen . Wir sind ein 3 Gremium wo ich der Vorsitzende bin für 2 Standorte . Meine Frage an euch darf ein Betriebsrat ohne Zustimmung seines Gremium ,beim Arbeitgeber die Unterlagen für die Fahrtauglichkeit der Kollegen zum Beispiel kontrollieren ? Oder muss erst dazu vom Gremium ein Beschluss gefasst werden ? Wir sind uns dort uneinig ,ob ein Betriebsrat ohne Beschluss und Absprache Unterlagen kontrollieren darf.

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Community-Antworten (3)

G
GabrielBischoff

07.02.2025 um 13:43 Uhr

Der Betriebsrat handelt auf Basis von Beschlüssen. In dem konkreten Beispiel sehe ich keinen Nachteil dadurch, der Beschluss kann ja auch lauten, dass der BR das turnusmäßig prüfen will und du als Vorsitzender die Prüfung durchführst.

Welche Einschränkung siehst du aktuell konkret?

K
Kehler

07.02.2025 um 13:49 Uhr

Nein, ein einzelnes Betriebsratsmitglied darf ohne Zustimmung des gesamten Gremiums nicht eigenständig beim Arbeitgeber die Unterlagen für die Fahrtauglichkeit der Kollegen kontrollieren. Der Betriebsrat als Gremium hat zwar grundsätzlich ein Überwachungsrecht in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Kontrolle der Führerscheine und der Fahrtauglichkeit von Mitarbeitern, die Firmenfahrzeuge nutzen. Allerdings müssen solche Maßnahmen vom gesamten Betriebsrat als Kollektivorgang beschlossen werden. Ein einzelnes Betriebsratsmitglied ist nicht befugt, ohne Abstimmung mit dem Gremium solche Kontrollen durchzuführen oder Einsicht in entsprechende Unterlagen zu verlangen. Zudem ist zu beachten, dass der Betriebsrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einhalten muss. Eine eigenmächtige Kontrolle sensibler Mitarbeiterdaten durch ein einzelnes Betriebsratsmitglied würde gegen diese Datenschutzbestimmungen verstoßen.

R
rtjum

10.02.2025 um 13:14 Uhr

Wieso wollt ihr die Unterlagen denn prüfen? Es handelt sich hier, bei Fahrtauglichkeit, um GEsundheitsdaten und die sind besonders schützenswert. Also ohne einen triftigen Grund habt ihr, m.M.n., kein Recht auf Einsicht.

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