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Manteltarifvertrag NWO 2009

RB
Reiner Braun
Feb 2025 bearbeitet

Unser Arbeitgeber verweist im Manteltarifvertrag auf einen Passus, der auf den Manteltarifvertrtrag des NWO aus dem Jahr 2009 veweist, und behauptet das dort Dinge drinstehen die so eigentlich gar nicht sein können.

Jetzt meine Frage?

Hat jemand noch einen alten Manteltarifvertrag des Nordrheinwestfälischen Omnibusverbandes, beschlossen im Jahr 2009, und wenn ja könnte er mir diesen als PDF zukommen lassen?

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Community-Antworten (10)

P
pwrmac

06.02.2025 um 07:43 Uhr

K
Kehler

06.02.2025 um 08:35 Uhr

Löst der neue nicht den alten ab? Frag doch mal bei Verdi nach.

R
rtjum

06.02.2025 um 09:07 Uhr

frag mal bei der Gewerkschaft nach, die haben sowas im Archiv. Oder aber deinen AG, denn der behauptet das ja.

I
IlkaB

06.02.2025 um 09:24 Uhr

Unter Umständen können Teile eines Uralt-TV weiterhin gültig sein. Wenn dein Arbeitgeber darauf verweist, kann er dir diesen MTV sicherlich zur Verfügung stellen.

Oder möchtest du prüfen, ob das zur Verfügung gestellte wirklich echt ist? Dann ist die Gewerkschaft dein Ansprechpartner.

RB
Reiner Braun

06.02.2025 um 12:32 Uhr

Da ist in dem von 2015 ein Verweis auf den von 2009 drinn und der neue verweisst auf den von 2015.

Damals wurde der wohl aber mit der GÖD abgeschlossen. Die rücken den aber nur an Mitglieder raus.

Der Arbeitgeber ist ja das Problem. Seitdem die Senioren raus sind macht die jetzige Generation nur noch Ärger.

Die alten waren gute Chefs man konnte alles mit den vernünftig bereden.

Die neuen lassen es immer wieder auf Gerichtsverhandlungen ankommen, weil einer der neuen Chefs ist nen grosses Tier beim NWO und die NWO vertritt die wohl sehr preiswert vor Gericht. Viele Kollegen werfen dann das Handtuch und nehmen die Einbußen in Kauf.

Eine Kollegin geht am 31.03.2025 in Ruhestand, hat seit 42 Jahren ein 13. Monatsgehalt bekommen.

In allen Verträgen sind 13 Monatsgehalt und die Jahresprämie getrennt. Sie werden nur verrechnet, was bedeutet das man nicht beides bekommt, man bekommt das ausgezahlt was höher ist.

Und auch die Rückzahlpflicht ist ganz eindeutig auf die Jahresprämie bezogen. Nun behaupten die die Kollegin hat kein Recht auf auf Ihr 13. weil die Jahresprämie zurückgezahlt werden muss, wenn man vor dem 1.4. in Rente und verweisen auf den MTV von 2009.

Zudem rücken Sie seit November keine Lohnabrechnungen und Jahresabrechnung raus und verweisen bei Nachfragen die Frist sei abgelaufen und das Briefeinschreiben, was SIe geschickt hat wäre nur eine weisses Blatt gewesen.

Sie haben Ihr auch schon in den vergangenen Jahren immer wieder zuwenig bezahlt und die Tarife ignoriert, weil Sie nicht das Liebchen von dem einen heutigen verheiratetem Chef sein wollte.

Sie hat alle Prozesse bis heute gewonnen, ist nun Herzkrank und als damals angelernte Kraft in der untersten Gehaltsstufe. Da tut sowas schon finanziell weh. Vor allem weil Sie den Senioren immer verbunden und treu war 42 Jahre. Die wollen die jetzt gesundheitlich kaputt machen.

Die alten Senioren können nicht mehr helfen, da beide kurz hintereinander verstorben.

Mir graut es bei sowas und ich will Ihr nun helfen, was schwierig ist weil 2/5 des BR Chefzuträger sind.

I
IlkaB

06.02.2025 um 13:39 Uhr

Keiner eurer BRs ist in der Gewerkschaft? Das solltet ihr schnellstens ändern und das Thema dann dort prüfen lassen.

Ansonsten muss eure Kollegin das von einem Anwalt prüfen lassen, wenn sie nicht selbst organisiert ist. Auch Verdi hat doch sicherlich eine Rechtsberatung im Mitgliedsbeitrag drin.

I
IlkaB

06.02.2025 um 13:42 Uhr

"Da ist in dem von 2015 ein Verweis auf den von 2009 drinn und der neue verweisst auf den von 2015."

Dann solltest du dir alle Fassungen vom AG aushändigen lassen und gründlich prüfen, ob da wirklich noch etwas gültig ist oder ob irgendwo steht, dass ein MTV den anderen vollumfänglich ablöst.

RB
Reiner Braun

06.02.2025 um 16:42 Uhr

Der AG rückt den nicht raus und sagt, da ist jeder für selber zuständig.

Und ja in allen nachfolgenden Fassungen wird darauf verwiesen.

.... sollte sich ein Arbeitnehmer durch die neue Fassung schlechter stehen als in der Fassung (Vorgängerfassung) dann tritt die Norm der Fassung (Vorgängerfassung) in Kraft. ...

Thema Verdi. Wir sind alle in der Verdi. Einer der Zuträger der GL ist sowohl mit der GL verwand als auch für die Verdi als Beisitzer beim Gericht. Wenn wir die Verdi anrufen verweisen die nur auf Ihn. Wir kriegen die Familie nicht raus aus dem BR, weil ca 15 Mitarbeiter Familienmitglieder sind.

Die Mitarbeiterin die für die Verdi bei uns zuständig ist, sagt, der ... macht das schon alles richtig.

Meine Kollegin und ich haben da eine Rechtsanwältin die das schon macht. Sie hat auch einen guten Ruf und hat auch die vergangenen Prozesse alle gewonnen. Sie kommt aber auch nicht an den MTV von 2009 ran.

Sie meint damit könnten wir die GL festnageln.

Wenn einer daran käme wäre das 90% der Miete.

Vielen dank für eure Bemühungen.

K
Kehler

07.02.2025 um 09:00 Uhr

"Der AG rückt den nicht raus und sagt, da ist jeder für selber zuständig."

Arbeitgeber sind verpflichtet, gültige Tarifverträge allen Mitarbeiter zugänglich zu machen. Dies geschieht in der Regel durch:

  • Aushang im Betrieb, z.B. am Schwarzen Brett, bei der Personalverwaltung oder beim Betriebsrat
  • Veröffentlichung im Intranet

Diese Bekanntmachungspflicht erstreckt sich auf alle im Betrieb anwendbaren Tarifverträge und dient dazu, die Arbeitnehmer über die für sie relevanten Regelungen zu informieren. Der Arbeitgeber muss den gesamten Tarifinhalt bekannt machen, nicht nur einen allgemeinen Hinweis. Der Arbeitgeber muss die Tarifverträge zwar zugänglich machen, aber nicht jedem Mitarbeiter persönlich aushändigen muss. Die gesetzliche Verpflichtung beschränkt sich auf eine "Auslagepflicht" und nicht auf eine Herausgabepflicht an einzelne Arbeitnehmer.

§ 8 TVG (Tarifvertragsgesetz)

RB
Reiner Braun

07.02.2025 um 17:38 Uhr

Tja was der AG muss und was der AG macht sind leider immer 2 Schuhe.

Ich wollte es mir hier im voraus etwas einfacher machen, damit wir nicht erst bei Gericht daraum kämpfen müssen. Wie gesagt die Frau ist mittlerweile Herzkrank und hatte bereits einen Infarkt, nachdem man Sie innerhalb gegen die Beschluss des BR 5 mal versetzt hat. Ich konnt da nix machen, da zudem Zeitpunkt immer einer fehlte und wir mit dem Ersatzdeligierten den 3 ten Zuträger im BR hatten.

Trotzdem danke. Sobald ich weis wie das läuft geb ich euch hier Rückmeldung.

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