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Hilfe vom Betriebsrat

R7
rita 74
Feb 2025 bearbeitet

Hallo ich habe gestern schon einmal geschrieben . Es geht mir darum ,das ich angewiesen werde Überstunden zu leisten ,was auch im Arbeitsvertrag steht . Leider streicht der Arbeitgeber oft diese erbrachten Stunden oder wir arbeiten in Schichten und er möchte mich aus dem Frei holen ,wenn bedarf ist . Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag . Wenn wir einen Betriebsrat hätten , wie kann der Betriebsrat mir dann helfen ? Geht er zum Chef und sagt das geht so nicht oder muss ich trotzdem selber klagen . Ich weis noch nicht ob es einen Betriebsrat bei uns gibt der für mich zuständig ist .Wir sind viele Tochterunternehmen .

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Community-Antworten (8)

T
takkus

05.02.2025 um 09:47 Uhr

"Ich weis noch nicht ob es einen Betriebsrat bei uns gibt der für mich zuständig ist."-> dann frag mal zu aller erst im Kollegenkreis ob es einen BR gibt. Ist ja eigentlich nicht so schwer.

"Es geht mir darum ,das ich angewiesen werde Überstunden zu leisten ,was auch im Arbeitsvertrag steht.-> Augen auf beim Vertragsabschluss! Aber: auch hier kommt es auf den genauen Wortlaut an.

"Leider streicht der Arbeitgeber oft diese erbrachten Stunden"-> dass muss m.E.n. individuell geltend gemacht werden.

"oder wir arbeiten in Schichten" + "Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag"-> muss nicht zwangsläufig. Kann auch in einem Tarifvertrag geregelt sein.

"er möchte mich aus dem Frei holen ,wenn bedarf ist" + "Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag"-> auch das könnte tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

"Wenn wir einen Betriebsrat hätten , wie kann der Betriebsrat mir dann helfen ?"-> kommt drauf an. Je nach dem was es für Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gibt kann er seine Mitbestimmung ausüben.

"Geht er zum Chef und sagt das geht so nicht oder muss ich trotzdem selber klagen ."-> auch hier: kommt drauf an.

M
Moreno

05.02.2025 um 10:00 Uhr

"er möchte mich aus dem Frei holen ,wenn bedarf ist" + "Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag"-> auch das könnte tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Zitat Takkus

ich glaube nicht, dass es außerhalb von bezahlter Rufbereitschaft die Möglichkeit gibt jemanden aus dem Frei zu holen! Weder mit Tarif noch durch eine BV!

Rita nimm Dir einen Rechtsanwalt der kann Dir dann genau sagen anhand vom Arbeitsvertrag / Bvs und Tarif was Dein Recht ist zudem kann er dann auch gleich die gestrichenen Stunden wenn möglich geltend machen. hier gibt es Ausschlussfristen die zu beachten sind.

T
takkus

05.02.2025 um 10:14 Uhr

"ich glaube nicht, dass es außerhalb von bezahlter Rufbereitschaft die Möglichkeit gibt jemanden aus dem Frei zu holen! Weder mit Tarif noch durch eine BV!"-> durchaus richtig. Der Fragesteller schreibt aber nicht explizit, ob der ArbGeb es anweist oder ob er fragt. Im Rahmen von freiwilliger Arbeitsaufnahme trotz Frei kann man das schon regeln. Darum hab ich mich bei dieser Antwort auch nicht exakt festgelegt.

M
Moreno

05.02.2025 um 10:29 Uhr

Takkus Deine Antwort war aber so zu deuten, dass es möglich ist jemanden gegen seinen Willen aus dem Frei zu holen ...durch BV oder Tarif!

er möchte mich aus dem Frei holen ,wenn bedarf ist . Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag Zitat Rita

und das hört sich nicht nach Freiwillig an.

Selbst ein Anruf des AG unterbricht schon die Ruhezeit des AN das sollte man dem AG mal klar machen! Bei aufdringlichen AG ist es dann auch mal hilfreich die Telefonnummer zu wechseln und diese nicht dem AG zu geben. :-)

T
takkus

05.02.2025 um 10:47 Uhr

Oft schreiben Fragesteller (das ist sicher unsere gemeinsame Erfahrung) die Situation nicht so genau auf wie sie ist.

"er möchte mich aus dem Frei holen ,wenn bedarf ist . Dies steht aber nicht in meinem Arbeitsvertrag Zitat Rita"

-> und das hört sich nicht nach Freiwillig an. -> kann sicher so sein. Es kann aber auch sein, dass es ein Wunschtraum des ArbGeb ist und er Rita74 gefragt hat. Eine präzise Beschreibung ob "Rita74- sie kommen trotz Frei am Freitag arbeiten" oder "Liebe Rita74- könnten Sie trotz Frei am Freitag arbeiten kommen" aus dem ArbGeb herausgequollen ist kam bisher vom Fragesteller nicht.

M
Moreno

05.02.2025 um 10:55 Uhr

Na aber wir sind uns sicherlich einig, dass sie den Weg zum Rechtsanwalt nehmen sollte? ;-)

T
takkus

05.02.2025 um 11:16 Uhr

Yes Sir. ??

LA
Lutius Albutius

05.02.2025 um 15:23 Uhr

Zitat rita 74 : Wenn wir einen Betriebsrat hätten ............

Habt Ihr keinen, dann wählt Euch einen. Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft Wenn nicht, würde ich Dir empfehlen einzutreten. Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird. Die Gewerkschaft begleitet den Wahlvorstand bei der Einleitung und Durchführung der BR'wahl. Ganz wichtig ist, dass die Gewerkschaft den oder die Initiator/en gegenüber dem AG nicht offenbaren muss, falls dieser wissen will, welcher seiner MA Gewerkschaftsmitglied ist.

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