W.A.F. LogoSeminare

Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG

J
Jav12e
Feb 2025 bearbeitet

ich bin gewähltes JAV-Mitglied und möchte meinen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG wahrnehmen. Bisher konnte ich noch keinen entsprechenden Antrag stellen, da der Zeitraum bis zum Ausbildungsende noch zu lang war.

Nun wurde mir diese Woche in einem Treffen mit der Ausbildungsleitung mitgeteilt, dass es keine freien Stellen gäbe und zunächst meine Vorgesetzte dazu befragt werden müsse. Ich weiß jedoch, dass es mindestens zwei Stellen gibt, die für mich infrage kämen. Gibt es eine Möglichkeit, Einsicht darüber zu erhalten, wie viele freie Stellen tatsächlich verfügbar sind, oder muss ich mich auf die mündlichen Aussagen verlassen?

Des Weiteren wurde mir angeboten, um einer möglichen Klage vorzubeugen, eine Stelle als Bürokaufmann anzunehmen. Diese entspricht jedoch nicht meiner Ausbildung als Fachinformatiker. Ich hätte dann eine dreijährige Ausbildung absolviert, um in einem völlig anderen Bereich zu arbeiten. Ist dies rechtens, oder müsste mir vorrangig eine Stelle angeboten werden, die meiner Ausbildung entspricht?

25701

Community-Antworten (1)

A
Andi67

04.02.2025 um 11:49 Uhr

Du hast Anspruch auf ein unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht jedoch nicht. Die Tätigkeit muss allerdings grundsätzlich im erlernten Ausbildungsberuf erfolgen und der in dem Betrieb üblichen Entwicklung entsprechen. Der BR wird dir mit Sicherheit gerne weiterhelfen falls du noch Fragen hast.

Ihre Antwort