JAV unbefristete Übernahme trotz befristeten Übernahmevertrag
Hallo zusammen,
ich bin bei mir im Betrieb Jugend- und Auszubildendenvertretung. Nun habe ich vor ca. drei Monaten mein Übernahme Vertrag auf zwei Jahre befristet bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage da mal laut §78a BetrVG das Recht auf eine unbefristete Übernahme hat, ob ich dies im Nachhinein auch noch Anfordern kann oder nicht? Ende meiner Ausbildungszeit wird Juni/Juli 2020 sein. Wenn ja muss ich auch das Schreiben auf Weiterbeschäftigung abgeben oder ist es in diesem Fall anders, weil eine Weiterbeschäftigung gewährleistet wurde?
Vielen Dank und beste Grüße
AyRo
Community-Antworten (1)
16.09.2019 um 19:59 Uhr
Siehe dazu bitte §78a BetrVG
Du musst deinen Wunsch auf unbefristete Weiterbeschäftigung innerhalb der letzten 3 Monate deines Ausbildungsverhältnisses schriftlich dem AG mitteilen. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht, ob bereits eine befristete Übernahme vereinbart wurde.
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