Hallo zusammen,

ich bin bei mir im Betrieb Jugend- und Auszubildendenvertretung. Nun habe ich vor ca. drei Monaten mein Übernahme Vertrag auf zwei Jahre befristet bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage da mal laut §78a BetrVG das Recht auf eine unbefristete Übernahme hat, ob ich dies im Nachhinein auch noch Anfordern kann oder nicht?
Ende meiner Ausbildungszeit wird Juni/Juli 2020 sein. Wenn ja muss ich auch das Schreiben auf Weiterbeschäftigung abgeben oder ist es in diesem Fall anders, weil eine Weiterbeschäftigung gewährleistet wurde?

Vielen Dank und beste Grüße

AyRo