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Geringfügig beschäftigt im BR

OH
Olav HB
Feb 2025 bearbeitet

Moin,

wir haben ein etwas komplizierte Situation. Zunächst der einfache Sachverhalt: Aufgrund viele Änderungen wird möglicherweise ein BRM im Laufe dieses Jahres das Unternehmen verlassen. Wir haben keiner auf der Reservebank, also wären Neuwahlen erforderlich. Sicher ist, dass wir, wie auch in diese Runde, nicht die erforderlichen 11, sondern höchstens 5 Personen haben werden, die bereit sind BRM zu werden. Dazu gehört auch der heutige BRV, der aber in Juni 2026 in Rente geht. Mangels Reserven wäre dann wieder eine Wahl erforderlich. Nun wird es komplizierter (oder auch nicht?): Die Überlegung ist, das ausscheidende BRM weiterhin mit 2 Std/Woch geringfügig zu beschäftigen (Idee der GL!), damit sie ihr Mandat erhalten kann und wir so innerhalb kurzer Zeit zwei Mal wählen müssten.

Dies ist eine für uns interessante Überlegung, wir befinden uns gerade im Umbruch, würden ungerne die vorhandene Expertise verlieren und wer schon mal ein neue BR gewählt hat weiß auch, dass man einige Zeit braucht bis das Team so richtig als Team funktionieren kann.

Jetzt die Frage wo wir uns nicht ganz ischer sind: Wenn sich der bestehende Arbeitsvertrag sich von 35 Std (Vollzeit) auf 2 Std (Geringfügig) ändert, bleibt dann das Mandat bestehen? Sollte das nicht der Fall sein, ist zu befürchten, dass eine uns bekannte Person ärger machen wird.

204010

Community-Antworten (10)

OH
Olav HB

04.02.2025 um 10:54 Uhr

(Korrektur, wir wollen vermeiden dass wir zweimal innerhalb kurzer Zeit wählen müssen)

A
Andi67

04.02.2025 um 11:55 Uhr

Die Frage ist nicht ob er in Rente geht sondern ob das Arbeitsverhältnis dann beendet wird...sollte erstmal geklärt werden....Rente nicht = Beendigung des Arbeitsverhältnisses....

OH
Olav HB

04.02.2025 um 11:58 Uhr

Nein, das betreffende BRM geht (aus ihrer Sicht leider, da fehlen noch so 20 Jahre) nicht in Rente, sondern bekommt einen anderen primären Arbeitgeber, würde aber bie der ausgedachte Lösung geringfügig beschäftigt bleiben.

C
celestro

04.02.2025 um 12:05 Uhr

also "geringfügig beschäftigt" dann beim bisherigen AG?

OH
Olav HB

04.02.2025 um 12:11 Uhr

Ja, bleibt hier im Betrieb.

C
celestro

04.02.2025 um 12:17 Uhr

wenn die Person im Betrieb beschäftigt bleibt, besteht auch das Mandat fort. Mir ist nur völlig unklar, wie

"Sollte das nicht der Fall sein, ist zu befürchten, dass eine uns bekannte Person ärger machen wird."

funktionieren soll. Wenn das Mandat endet, müsst ihr halt 2 Mal wählen. Wo soll da der Ärger herkommen?

OH
Olav HB

04.02.2025 um 12:24 Uhr

Es gab etwa Diskussion ob in dem Fall einer geringfügige Weiterbeschäftigung das Mandat weiterhin bestehen würde. Wäre das nicht der Fall (wo wir anscheinend den gleichen Rechtsauffassung haben, das Mandat besteht weiter), würden natürlich alle Beschlüsse die dann fallen angreifbar sein.

Wir wissen, dass jemand darauf wartet bis uns so ein Fehler unterlaufen würde, deswegen achten wir seit langen mehr als peinlich darauf, keine Formfehler zu machen.

X
XYZ68

04.02.2025 um 13:44 Uhr

Ganz ernsthaft, rührt die Werbetrommel, aktiviert Kollegen und versucht mehr Kandidaten zu bekommen. Ansonsten sind Neuwahlen ja vorprogrammiert. Wir sind ein 9er Gremium und starten üblicherweise mit weit über 20 Kandidaten in die BR-Wahl. Zum einem haben wir viele Kollegen, die in den BR wollen, wir sprechen aber auch konkret Kollegen an.

C
celestro

04.02.2025 um 16:03 Uhr

"Wir wissen, dass jemand darauf wartet bis uns so ein Fehler unterlaufen würde, deswegen achten wir seit langen mehr als peinlich darauf, keine Formfehler zu machen."

Ach so! Alles klar.

OH
Olav HB

05.02.2025 um 09:31 Uhr

@xyz68

Der Mangel an Kandidat*Innen hängt mit der typischen Struktur des Betriebes zusammen. Musst ihr nicht verstehen, ist aber etwas, was als Tatsache so hingenommen werden muss.

Persönlich würde ich auch gerne mehr Kandidat*Innen haben, keine Frage, aber was nicht ist, ist eben nicht.

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