Sozialversicherungspflichtig / geringfügig Beschäftigt / Gleitzone Sozialplan
Hallo zusammen,
da ich hier schon ganz gute Tips erhalten habe, habe ich widermal eine Frag: wir sind ein Unternehmen mit Rund 230 MA. Davon verschiedene Abteilungen. Jetzt muss leider eine Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen.
Jetzt hat der BR eine Anhörung erhalten mit den Sozialdaten. Was uns verwundert hat es wurde unterschieden zwischen Sozialversicherungspflichtigen AN und geringfügig Beschäftigt und unsere "Sozialversicherungspflichtige AN die sich in der Gleitzone" befinden wurden zu den geringfügig Beschäftigten geschmissen.
Wir sehen die Sozialversicherungspflichtige AN die sich in der Gleitzone befinden als normale Sozialversicherungspflichtige AN nur in der Gleitzone. Oder machen wir hier was falsch?
LG
Community-Antworten (2)
03.03.2014 um 19:47 Uhr
Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Vergleiche auch hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/22_gleitzone/niedriglohn_jobs.html Daher vielleicht die Unterscheidung durch den AG.
Aber das braucht Euch ja nun nicht weiter stören. Es geht ja bei der Sozialauswahl auch um Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltpflichten usw. Schließlich hat der Vergleich ja nicht nur unter den Mitarbeitern/innen der betroffenen Abteilung zu erfolgen.
Und wer weiß? Vielleicht seht Ihr ja auch noch Beschäftigungsmöglichkeiten an anderen Arbeitsplätzen (ggf. mit einer zumutbaren Fortbildung) oder zu geänderten Vertragsbedingungen.
Nutzt alle Möglichkeiten.
05.03.2014 um 13:39 Uhr
klar haben wir erst geprüft ob ein anderer Einsatz in Frage kommt. Aber es gibt doch ein Urteil wo besagt das geringfügig Beschäftigt weniger Schutzwürdig sind. Deshalb hat sich die Frage gestellt was mit den Gleitzoner ist
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