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Wer darf Arbeitszeiten einsehen und wer nicht?

M
Marietta
Jan 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

Haben alle Gremiumsmitglieder das Recht sich die Zeitkonten der Kollegen anschauen oder nur der BRV?

Wir möchten die Häufigkeit der Überstunden überprüfen?

Danke

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Community-Antworten (2)

H
hamsterpups

30.01.2025 um 09:23 Uhr

Dem BR sind alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Demnach steht dem BR (als Gremium) auch Einsicht in die Arbeitszeitdokumentation und etwaige Zeitkonten zu. Das BetrVG schränkt lediglich den Einblick in die Gehaltslisten auf den Betriebsausschuss (oder einen anderen Ausschuss gem. § 28 BetrVG) ein.

D
Damei81

30.01.2025 um 12:31 Uhr

@hamsterpups: Das BetrVG schränkt lediglich den Einblick in die Gehaltslisten auf den Betriebsausschuss (oder einen anderen Ausschuss gem. § 28 BetrVG) ein.

das stimmt, aber er muss die Info dann an das Gremium weitergeben!

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