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Kündigung BR Mitglied

G
Georg06
Jan 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Gremium droht eine eventuelle Kündigung eines ordentlichen BR Mitglieds. Wir werden natürlich nicht zustimmen. Können (müssen) wir widersprechen incl. Begründung oder einfach die Zustimmung verweigern ohne Begründung?

Welche Widerspruchsgründe können wir bei einer Kündigung nach §103 aufführen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

290012

Community-Antworten (12)

M
Moreno

29.01.2025 um 14:56 Uhr

Ihr braucht keine Widerspruchsgründe ihr könnt auch die Zeit ablaufen lassen oder einfach dem AG mitteilen ...keine Zustimmung!

Aber so natürlich finde ich es nicht!

OH
Olav HB

29.01.2025 um 15:13 Uhr

Ordentliche Kündigungen von BR Mitglieder sind eigentlich ausgeschlossen. Nur bei ein betriebsbedingte Kündigung (Stillegung Betriebsteile mit keine Option der Weiterbeschäftigung in einem anderen Teil) gibt das BAG eine kleine Öffnung. Als BR würde ich eine ordentliche Kündigung (egal warum) widersprechen mit dem Hinweis auf dem Kündigungsschutz des BetrVG.

Eine außerordentliche Kündigung (§626 BGB) unterliegt noch strengere Anforderungen. Auch hier ist es unbedingt erforderlich zu widersprechen.

M
Moreno

29.01.2025 um 15:29 Uhr

Eine außerordentliche Kündigung (§626 BGB) unterliegt noch strengere Anforderungen. Auch hier ist es unbedingt erforderlich zu widersprechen. Zitat Olaf

Olaf es geht hier um eine außerordentliche Kündigung eines BRM und da kann der BR nicht widersprechen! Es geht um die Zustimmung

LA
Lutius Albutius

29.01.2025 um 15:33 Uhr

Zitat Georg06 : .... in unserem Gremium droht eine eventuelle Kündigung eines ordentlichen BR Mitglieds.

Geht es um eine betriebs-, personen-, oder eine verhaltensbedingte Kündigung ???

OH
Olav HB

29.01.2025 um 15:48 Uhr

@moreno: Zutreffend, der BR soll sich aber trotzdem dazu äußern. (N.B. Olav übrigens mit V, nicht mit F, aber das ist Nebensache :) )

Wichtig: Das betreffende BRM darf an die Beratung und der Beschlussfassung nicht teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall vom BR vor Beratung und Beschlussfassung angehört werden.

C
Catweazle

29.01.2025 um 16:47 Uhr

Um deine Frage zu beantworten. Wenn ihr nicht zustimmen wollt ist es egal was ihr macht. Der AG muss sich dann die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Es ist auch egal um welche Art der Kündigung es sich handelt.

M
Moreno

29.01.2025 um 16:59 Uhr

Zutreffend, der BR soll sich aber trotzdem dazu äußern. Zitat Olav HB

Nein das steht nirgends im §103 BetrVG ! Es bedarf der Zustimmung und sonst nichts!

Der AG muss sich dann die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen... Zitat Catweazel richtig und das kann sehr sehr lange dauern!

U
Uschi4

30.01.2025 um 05:45 Uhr

Weshalb soll denn gekündigt werden, was ist der Grund?

Als Beispiel, derjenige hat geklaut und dies trifft zu, dann bitte zustimmen, niemanden schützen, der Straftaten begangen hat.

T
takkus

30.01.2025 um 10:00 Uhr

Ob du schon wieder mit einem neuen Nickname auftauchst oder nicht, lieber tagträumender Iawtpl -> allein deine komischen Bitten an Fragestellende machen dich transparenter als Frischhaltefolie.

C
celestro

30.01.2025 um 11:00 Uhr

"Als Beispiel, derjenige hat geklaut und dies trifft zu,"

Wie soll der BR beurteilen können, ob das zutrifft? Zum Glück spielen die meisten BRM nicht Richter ...

HAL
Hans aus Laut

30.01.2025 um 13:29 Uhr

Was hat der Mitarbeiter denn verbrochen?

RW
Reiner W.

31.01.2025 um 15:34 Uhr

wenn man ein BR Mitglied loshaben will regelt man das doch normalerweise mit Aufhebungsvertrag. Wenn ihr wiedersprecht kann ich mir vorstellen dass das BR Mitglied dann ein Angebot vorgelegt bekommt

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