Erpressung vom BR-Mitglied - Was kann ich jetzt noch tun um dem Mitarbeiter zu helfen den die Kündigung betrifft?
Folgende Situation: 3er Gremium, 1 Nachrücker. 1BR Mitglied im Urlaub, 1 BR Mitglied krank, Nachrücker im Urlaub, 1 BR Mitglied vor Ort Am Freitag war letzter Abgabetermin für unseren Widerspruch auf eine Kündigung. Dieser war geschrieben und sollte vom verbliebenen BR Mitglied abgegeben werden. Da dieses BR- Mitglied eine neue Anstellung gesucht hat, und diese am besagten Freitag gefunden hat, ging dieses BR Mitglied zur GF und wollte zum 30.11. aus seinem Vertrag obwohl eine Kündigung nur zum Ende des Jahres möglich war. Die GF antwortete: Das BR Mitglied könne das Unternehmen nur dann verlassen, wenn er den Widerspruch nicht abgeben würde. Was kann ich jetzt noch tun um dem Mitarbeiter zu helfen den die Kündigung betrifft??? Soll ich den Widerspruch in den Firmenbriefkasten werfen und sagen den hätte ich am Freitagabend dort reingelegt? Selbstverständlich würde ich das Datum vom Freitag auf dem Umschlag notieren. Habt ihr vielleicht noch andere Lösungen? Gruß Marco
Community-Antworten (5)
27.09.2009 um 10:47 Uhr
Wer wüsste denn alles von dem Betrug? Wird Samstags der Kasten sicher nicht gelehrt? Habt ihr keine Kameras oder sonstige Überwachungsmasnahmen? Könnte dich jemand sehen? Wenn das wasserdicht wäre ... Wann hat das BRM dir davon erzählt. Das wäre noch wichtig.
27.09.2009 um 10:56 Uhr
Es gibt keine Überwachung vor Ort. Sehen kann mich ja irgendwie immer Jemand. Deshalb versuch ich das heute noch irgendwie zu regeln. Am Samstag bzw. gestern hat er mir davon erzählt. Gruß Marco
27.09.2009 um 11:33 Uhr
Au-wei-au-wei..... was du da vor hast, ist Betrug und Urkundenfälschung. Willst du das echt riskieren, was wurde auch deine Kündigung (obwohl BRM) rechtfertigen. Die Firma kann ja auch kündigen, wenn der BR wiederspricht, denn der wird ja "nur" angehört. Zudem hast du schlechte Karten wenn der AG Zeugen hat das er zum Ende der regulären Arbeitszeit den Briefkasten noch einmal kontrolliert hat und keine Post darin war. Also überlege es dir GUT ! aus gutgemeintem Rat kann für dich so das Chaos entstehen.
27.09.2009 um 13:07 Uhr
@marcohb Stimme @HundS da voll zu. Eine Praxis die berüglich des 99Eer bei Einstellungen gebräuchlich ist sehe ich allerdings auch bei dem §102 BetrVG anwendbar. Schau Dir mal den folgenden link an und scroll auf Fristverlängerung. Versuche Dir was zu konstruieren denn schließlich seit ihr nicht vollständig gewesen. Wenn nicht noch mal melden. Gruß rainerw http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/der_kleine_alltagshelfer_fuer_den_betriebsrat.php
27.09.2009 um 16:17 Uhr
marcohb Ich könnte mir auch Vorstellen, wenn das verblieben BR Mitglied sich nicht ordentlich verhält und zu seinem Vorteil vorsätzlich einen Arbeitnehmer schädigt, dies ein Straftatbestand ist und eventuell auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte.
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