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Gesundheitsgefährdende Arbeitsanweisung?

S
SoenZ
Jan 2025 bearbeitet

Moin, folgendes: wir hatten 2 Plattensägen, seit Sommer haben wir jetzt 3. Die sind auch fast baugleich nur mit dem unterschied das die dritte Säge einen zusätzlichen Tisch bekommen hat, der sorgt dafür das man ca. 30cm weiter vom Auflagebereich wegsteht und man sich bei kleinen Teilen sehr stark "verbiegen" muss.

jetzt hat der eigentliche Bediener der Säge 3 aber Urlaub und deswegen sollte der Bediener der Säge zwei dorthin, weil Testbetrieb und möglichst viele Fehler finden, bis die Vertretung der Tagschicht anfängt. (normalerweise steht die Säge in der zeit, aber diese Woche ist das aus unbekannten gründen nicht möglich.)

Er hat aber das Problem das er durch den zusätzlichen Tisch Rückenschmerzen bekommt.(nachvollziehbar)

Dannhat er die Ansage bekommen Entweder könne er jetzt arbeiten bis er nicht mehr kann und zum Arzt muss oder unbezahlt nach Hause.

Jetzt meine Frage, ist so eine Arbeitsanweisung überhaupt rechtens?

Mal ganz davon ab das wir eh noch nicht fertig sind der Maschine, aber das ist eine andere Baustelle.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

29.01.2025 um 12:16 Uhr

Wäre ein Fall für die Arbeitssicherheit bzw. können Schmerzen ja auch dadurch entstehen, das man etwas ungewohntes macht. Ob das deshalb gleich gesundheitsgefährdend ist?

R
rtjum

29.01.2025 um 13:02 Uhr

was hat denn die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu gesagt? Neue Maschinen, Abläufe etc müssen vor Inbetriebnahme einer Gefu unterzogen werden!

U
Uschi4

30.01.2025 um 05:49 Uhr

Die "Ansage" ist doch nachvollziehbar. Entweder er kann arbeiten oder er ist krank.

S
SoenZ

30.01.2025 um 06:46 Uhr

@celestro Die Arbeit ist exakt die gleiche nur das man sich bei der neuen Maschine Personen unter 1,80m immer halb auf den Maschinentisch drauflegen muss.

@Uschi4 er wird ja erst krank wenn er dort arbeitet, auch konnte uns keiner der Verantwortlichen eine Erklärung geben warum die jetzt zwingend laufen muss und es nicht reicht wenn um 9:30 die Urlaubsvertretung erscheint, wird sonst ja genauso gehandhabt wenn der Kollege keinen Urlaub hat.

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