Betriebsratssitzung
Hallo Wir sind ein Betriebsrat ( 11 Gremium ) Und wollen einen anderen Betriebsrat gerne einladen und uns austauschen. Der Geschäftsführer ist nicht begeistert davon und möchte dem Treffen nicht zustimmen. Er untersagt ein Treffen in unserem Haus und weigert sich dem Gremium ( Betriebsrat) an dem Tag zu bezahlen .
Muss die GESCHÄFTSFÜHRUNG einen Treffen ZUSTIMMEM ??
Bitte Eure Meinung dazu
Vielen Dank Leik
Community-Antworten (7)
28.01.2025 um 12:33 Uhr
Nein. Es sei denn, es geht hier um zwei Betriebe eines Unternehmens. Der Austausch mit einem BR eines anderen Unternehmens gehört nicht zur originären Betriebsratsarbeit. Es wäre also sinnvoll, wenn Ihr Euch nach Feierabend zusammensetzt.
Eine Ausnahme würde ich eventuell noch machen, wenn Ihr mit dem anderen Betrieb eng zusammenarbeitet oder eine solche Zusammenarbeit geplant ist.
28.01.2025 um 12:53 Uhr
Der Blick ins Gesetz hilft. Ihr möchtet eine Freistellung nach §37 (2) BetrVG.
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Warum ist das Treffen mit einem betriebsfremden Gremium für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich? Diese Frage müsst ihr beantworten können.
28.01.2025 um 13:03 Uhr
Es hängt von der Argumentation zur Notwendigkeit des Treffens ab. Wenn ihr euch "einfach nur so" treffen wollt kann es schwierig sein, wenn ihr aber einen guten BR-relatierten Grund habt sieht das anders aus, wobei ihr vermutlich so oder so vor dem Arbeitsgericht landen werdet. Ihr wollte euch mit dem BR des anderen Betriebes, aus der gleichen Branche, treffen um gemeinsam zu erörtern, welche Herausforderungen ihr branchenbezogen in eure Tätigkeit als BR begegnet. Diesen austausch ist wichtig, denn nur so könnt ihr, eure Auffassung nach, einschätzen, welche Aufgaben für euch priorität haben sollen. In der Entscheidung ob eine Tätigkeit erforderlich ist (Arbeitsbefreiung nach §37 BetrVG) hat das einzelne BR-Mitglied ein weitreichenden Entscheidungskompetenz. Jedes einzelne BRM macht also die Abwägung ob er/sie dieses Treffen für erforderlich hält. KOmmt er/sie zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist, so meldet er sich vom arbeitsplatz zwecks BR ab und nimmt an dem Treffen teil. Zweifelt der Ag nun die Erforderlichkeit an, so kann er gerne vor dem Arbeitsgericht ziehen und die Entscheidung bei einem Richter legen. Die Latte die vom einzelnen BRM angenommenen Erforderlichkeit zu kippen liegt aber ziemlich hoch. Nur wenn offensichtlich ist, dass ein wohldenkenden Menschen sofort sagen würde 'vergiss es, ist nicht erforderlich' wird ein Richter eingreifen, ansonsten wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen, dass der AG die Arbeitszeit zahlen muss. Für das BR-Büro hat der BR das Hausrecht. Das geht sogar soweit, dass ein Mandatsträger zwar ein Hausverbot für das Firmengelände bekommen kann, aber nicht daran gehindert werden darf auf direktem Wege ins BR-Büro zu gehen. Es ist also fraglich, ob der AG tatsächlich Besuche untersagen kann, auch wenn es sich dabei um betriebsfremde Personen handelt. Wenn das BR-Büro zu klein ist für ein gemeinsames Treffen und kein entsprechenden Konferenzraum verfügbar sein sollte, kann man immer noch schauen, ob man auswärts ein Raum bucht. Beachte dabei die korrekte Beschlussfassung und die rechtzeitige Meldung beim AG. Verweigert er die Kosten des Raumes, könnt ihr da schon ein Beschluss des Arbeitsgerichts beantragen. Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter den AG da schon die Zähne ziehen wird
28.01.2025 um 16:45 Uhr
Wichtig ist hier ist folgendes:
- Was ist der Zweck des Treffens
- Gehört ihr einen Unternehmen oder einem Konzern an?
Manchmal muss man auch kreativ sein: nehmt erstmal telefonisch Kontakt auf. Vielleicht ergibt sich ja ein gemeinsames Thema, bei der man gemeinsam eine Schulung besuchen kann. So hat man schon mal einen persönlichen Kontakt.
Bei uns gibt es übrigens auch Betriebsrätetreffen die vom Land oder von einer gewerkschaftsnahen Organisation organisiert werden.
28.01.2025 um 21:17 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten
29.01.2025 um 08:53 Uhr
Hallo, wir haben ebenfalls ein Netzwerktreffen mit noch zwei anderen Betriebsräten, die nicht zu uns gehören. Es findet alle drei Monate statt und findet rei um in den Häusern statt. Unser Geschäftsführer hat nichts dagegen. Der Austausch hat schon etwas Gutes bewirkt. Einige Ideen, die wir aus diesen Austausch mitgenommen haben, welche wir auch unserem GF vorschlagen konnten, wurden bei uns umgesetzt. Auch können wir so unseren Mitarbeitenden erzählen was in anderen Kliniken so los ist. Von daher sind solche Treffen schon ganz gut. Für uns immer wieder spannend.
29.01.2025 um 10:51 Uhr
Solange der Arbeitgeber damit kein Problem hat, ist alles gut. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
Verwandte Themen
Ausserordentliche Betriebsratssitzung - im Anschluss an eine geplante Betriebsratssitzung?
ÄlterHallo, kann ich im Anschluss an eine geplante Betriebsratssitzung eine ausserordentliche Betriebsratssitzung einberufen? Grund: Eine wichtige Beschlussfassung steht nicht auf der Tagesordnung/Einladu
Betriebsratssitzung
ÄlterHallo, ich bin Mitglied des Betriebsrats in einem Busunternehmen mit ca. 120 Mitarbeitern. Seit längerer Zeit spreche ich an, daß die Betriebsratssitzungen während der Arbeitszeit zu erfolgen haben. L
Schwerbehinderten Vertretung - zu jeder Betriebsratssitzung einladen?
ÄlterHallo Kollegen und Kolleginnen, muss ich die Schwerbehinderten Vertretung zu jeder Betriebsratssitzung einladen wenn ja kann ich dann die Themen wo Schwerbehinderte betreffen vorziehen, und den Res
Welche Aufgaben gehören zu einem Betriebsratsvorsitzender
ÄlterLiebe Allwissenden... bin neu im BR-Gremium, habe daher einige Fragen an Euch... Darf ein BR-Vorsitzender, in einer BR-Sitzung, ein Betriebsratsmitglied auffordern, sein Betriebsratsmandat niede
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung durch Mitglieder des Betriebsrats
ÄlterGuten Tag liebe Kollegen, ich bin relativ neu im Betriebsratsthema und mich beschäftigt nun, wie in der Überschrift zu erkennen, das Thema "Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung einer Betriebsratssi