Sind ausländische MA, die remote Projekte unterstützen wahlberechtigt?
Hallo liebe Forenmitglieder, wir haben als WV ein komplexes Problem aufgrund unserer Firmenstruktur: Der Betrieb, in dem die Betriebsratswahl stattfinden soll, befindet sich in DE. Jedoch werden für die Projektuterstützung KollegInnen aus dem Ausland (Indien, Polen, Serbien,...) via remote hinzugezogen. Diese MitarbeiterInnen sind in anderen Betrieben, sowie wie Tochtergesellschaften beschäftigt. Sind die besagten MitarbeiterInnen aufgrund ihrer Unterstützungstätigkeit ebenfalls wahlberechtigt bzw. wählbar?
Vielen Dank für eure Antworten. MfG Dane
Community-Antworten (5)
24.01.2025 um 18:32 Uhr
Vermutlich nicht ... es sei denn, diese MA werden von Eurem Betrieb für die Arbeit bezahlt. Dann könnte man nochmal etwas näher hinschauen.
27.01.2025 um 08:25 Uhr
Sind diese Mitarbeiter in euren Betrieb eingegliedert? Gab es Anhörungen nach §99? Das könnt ihr beim BR erfragen. Stehen sie auf der vom Arbeitgeber erstellten Liste?
Ich glaube nicht, dass sie wahlberechtigt sind, aber wenn die Fragen mit Ja beantwortet werden können, dann sieht es danach aus, dass sie wahlberechtigt sind.
27.01.2025 um 14:34 Uhr
@celestro: ich dneke nicht, andernfalls würde die Auslagerung nach Indien und Serbien keinen Sinn machen. Zumindets weiß ich, dass sie weit vom dt. Midnestlohn verdienen.
@xyz68: Inwiefern eingegiedert? Wir gründne einen BR, deswegen können wir leider existierenden danach fragen.
Vielen Dnak für eure Einschätzungen. ich nehme dnan mal an, dass sie nicht wahlberehctigt sind.
27.01.2025 um 15:08 Uhr
Okay, wir sind auch international aufgestellt und arbeiten für bestimmte Projekte zusammen, sowohl national als auch international. Die Kollegen aus den anderen Werken wählen nicht bei uns.
Geht also erst einmal davon aus, das sie nicht wahlberechtigt sind. Habt ihr eine Wahlschulung gemacht oder habt ihr anderweitige Unterstützung bei der Wahl?
10.02.2025 um 12:06 Uhr
Wollte hier nochmal auflösen, falls es anderen auch so ergehen wird/ergeht. Die GF hat uns mittlerweile mitgeteilt, dass es sich hier um "cross-country-staffing" und nicht um eine vollständige Eingliederung der Kollegen handelt. Dadurch besitzen die Kollegen weder aktives noch passives Wahlrecht. Danke nochmals für eure Unterstützung
Verwandte Themen
Neue Arbeitsmodelle: Remote Arbeiten - Vor Ort im Office oder Hybrid
ÄlterHallo in die Runde, bei uns werden seit Anfang des Jahres global neue Arbeitsmodelle angeboten, für die man sich entscheiden kann, es sei denn, man ist durch die konkrete Arbeit (z.B. Koch) an den Arb
Sind ausländische Jugendliche bei der JAV-Wahl wahlberechtigt?
ÄlterDürfen ausländische jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende auch an der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen? Haben ausländische Arbeitnehmer generell die gleichen Rechte hinsic
Sind Projekte mit externer Unterbringung eine Versetzung für einen Softwarediensleister?
ÄlterHallo zusammen wir diskutieren zur Zeit, wie eine Versetzung definiert werden soll. Der Streitpunkt ist "Projekte mit externer Unterbringung"! Geschäftsleitung-Argumente: Es ist die Eigenart des
Vergleich Zeiterfassung mit Projekterfassung rechtens?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb werden seit Anfang des Jahres mit einer Software Projekte elektronisch erfasst. Elektronische Zeiterfassung haben wir schon länger. Nun erhalten die Vorgesetzten Emails
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge