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Sind ausländische MA, die remote Projekte unterstützen wahlberechtigt?

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Dane
Feb 2025 bearbeitet

Hallo liebe Forenmitglieder, wir haben als WV ein komplexes Problem aufgrund unserer Firmenstruktur: Der Betrieb, in dem die Betriebsratswahl stattfinden soll, befindet sich in DE. Jedoch werden für die Projektuterstützung KollegInnen aus dem Ausland (Indien, Polen, Serbien,...) via remote hinzugezogen. Diese MitarbeiterInnen sind in anderen Betrieben, sowie wie Tochtergesellschaften beschäftigt. Sind die besagten MitarbeiterInnen aufgrund ihrer Unterstützungstätigkeit ebenfalls wahlberechtigt bzw. wählbar?

Vielen Dank für eure Antworten. MfG Dane

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Community-Antworten (5)

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celestro

24.01.2025 um 18:32 Uhr

Vermutlich nicht ... es sei denn, diese MA werden von Eurem Betrieb für die Arbeit bezahlt. Dann könnte man nochmal etwas näher hinschauen.

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XYZ68

27.01.2025 um 08:25 Uhr

Sind diese Mitarbeiter in euren Betrieb eingegliedert? Gab es Anhörungen nach §99? Das könnt ihr beim BR erfragen. Stehen sie auf der vom Arbeitgeber erstellten Liste?

Ich glaube nicht, dass sie wahlberechtigt sind, aber wenn die Fragen mit Ja beantwortet werden können, dann sieht es danach aus, dass sie wahlberechtigt sind.

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Dane

27.01.2025 um 14:34 Uhr

@celestro: ich dneke nicht, andernfalls würde die Auslagerung nach Indien und Serbien keinen Sinn machen. Zumindets weiß ich, dass sie weit vom dt. Midnestlohn verdienen.

@xyz68: Inwiefern eingegiedert? Wir gründne einen BR, deswegen können wir leider existierenden danach fragen.

Vielen Dnak für eure Einschätzungen. ich nehme dnan mal an, dass sie nicht wahlberehctigt sind.

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XYZ68

27.01.2025 um 15:08 Uhr

Okay, wir sind auch international aufgestellt und arbeiten für bestimmte Projekte zusammen, sowohl national als auch international. Die Kollegen aus den anderen Werken wählen nicht bei uns.

Geht also erst einmal davon aus, das sie nicht wahlberechtigt sind. Habt ihr eine Wahlschulung gemacht oder habt ihr anderweitige Unterstützung bei der Wahl?

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Dane

10.02.2025 um 12:06 Uhr

Wollte hier nochmal auflösen, falls es anderen auch so ergehen wird/ergeht. Die GF hat uns mittlerweile mitgeteilt, dass es sich hier um "cross-country-staffing" und nicht um eine vollständige Eingliederung der Kollegen handelt. Dadurch besitzen die Kollegen weder aktives noch passives Wahlrecht. Danke nochmals für eure Unterstützung

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