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Arbeitszeitbetrug bei einem BR Mitglied

B
balu1984
Jan 2025 bearbeitet

Hallo!

Ein BR Mitglied hat eine regelmäßige Arbeitszeit von 9-17 Uhr. Die Kollegin kommt aber erst 30min-1Std später und geht auch ca 1 Std früher, ohne diese Abweichungen zu dokumentieren. Dem Vorgesetzten ist dies mehr oder weniger egal.

Nach einem Gespräch mit einem BR Mitglied, soll bzw. darf das Gremium nichts unternehmen, da es nicht zur Überwachung der Arbeitszeit da ist.

Wie sehr ihr das bzw. was würdet ihr machen ? Es kommt auch nicht gelegentlich vor, sondern mindestens 3-4/Woche.

Grüße und Danke

457024

Community-Antworten (24)

A
Agassi0

23.01.2025 um 07:48 Uhr

Werden bei Euch keine Arbeitszeiten dokumentiert? Das z.B. ist die Pflicht des AG, Arbeitszeiten zu erfassen.

Und die Überwachung der Arbeitszeiten gehört u.a. mit zur Hauptaufgabe des BR.

Ich denke hier sind Schulungen dringend nötig

HH
Hans Holm

23.01.2025 um 08:17 Uhr

Letztendlich dem AG diesen Sachverhalt dringend mitteilen, da bedarf es einer fristlosen Kündigung, klarer Arbeitszeitbetrug.

Bitte dokumentiere die Vergehen, also wann kommt und geht diese Person täglich.

I
IlkaB

23.01.2025 um 08:33 Uhr

Hänschen Troll...

A
Agassi0

23.01.2025 um 08:37 Uhr

Hans Holm: Bitte dokumentiere die Vergehen

Der AG hat die Arbeitszeit zu dokumentieren

R
rtjum

23.01.2025 um 08:42 Uhr

"Und die Überwachung der Arbeitszeiten gehört u.a. mit zur Hauptaufgabe des BR." Ich hoffe, Du meinst folgendes: Es gehört nicht zu den Aufgaben eines BR zu notieren wer wann kommt oder geht, aber es gehört zu den Aufgaben darüber zu wachen das gesetzliche, tarifliche sowie Vorgaben aus einer Betriebsvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit eingehalten werden.

Im Zusammenhang mit der Fragestellung kann das evtl. schön falsch verstanden werden.

Als BRM würde ich zu der Kollegin gehen und mit ihr reden und ihr versuchen klar zu machen, dass das ein astreiner Kündigungsgrund auch für BRMs ist. Braucht nur ein Neider oder Troll zu erscheinen und schon weiß es nicht nur der direkte Vorgesetzte, und wenn man dem dann nachweisen kann, dass er das bewusst einfach so zur Kenntnis genommen hat ist der auch dran.

A
Agassi0

23.01.2025 um 08:49 Uhr

@rtjum Natürlich meine ich es so, wie Du es beschrieben hast.

war dann von meiner seite unglücklich ausgedrückt

I
Iawtpl

23.01.2025 um 09:19 Uhr

Weshalb werden Personen in den Schutz genommen, die 1-2 Stunden 3x die Woche, also 3-6 Stunden wöchentlich sich Stunden ergaunern? Warum sollen die vorher gewarnt werden? Ich spreche nicht von 2 Minuten zu spät kommen, dass jetzt ist extrem krass!

Bitte direkt zum AG gehen, solche Mitarbeiter sofort kündigen, ohne wenn und aber! Bitte einfach mal ausrechnen, was da im Monat für Schaden entsteht! Ich kann Hans Holm nur recht geben, dass geht gar nicht.

J
jutti1965

23.01.2025 um 09:24 Uhr

@lawtpl auch wenn du dir noch so viele neue Namen aussuchst, du bist und bleibst ein Troll !! Der BR ist nicht die Betriebspolizei, und wenn das dem AG bekannt ist, hat er seine Gründe das zuzulassen, ansonsten hätte er schon reagiert oder wird noch reagieren!

R
rtjum

23.01.2025 um 09:52 Uhr

"Der BR ist nicht die Betriebspolizei, und wenn das dem AG bekannt ist, hat er seine Gründe das zuzulassen, ansonsten hätte er schon reagiert oder wird noch reagieren!"

so ist es!

I
Iawtpl

23.01.2025 um 10:22 Uhr

Wie bist Du denn drauf, darf ich nicht schreiben, wie ich das sehe?

Wenn der BR keine Betriebspolizei ist, weshalb sollte dann der BR mit der Mitarbeiterin sprechen und diese warnen? Warnen ist also ok, dem AG das mitzuteilen aber nicht? Welch völlig schräge Ansicht einer guten Zusammenarbeit, am Ende unterstützt Du nur eine Betrügerin und machst Dich selber unglaubwürdig! Ich könnte den anderen Mitarbeitern, die täglich ihre Arbeit machen, nicht mehr in die Augen schauen!

C
celestro

23.01.2025 um 11:23 Uhr

"Wie bist Du denn drauf, darf ich nicht schreiben, wie ich das sehe?"

Wird Dir das verwehrt? Nein! Also hör auf, dummes Zeug zu erzählen.

R
rtjum

23.01.2025 um 11:38 Uhr

"dem AG das mitzuteilen aber nicht?"

Der AG der weiß das doch -> "Dem Vorgesetzten ist dies mehr oder weniger egal."

C
celestro

23.01.2025 um 12:12 Uhr

"Der AG der weiß das doch ->"

Gibt es irgendwo einen BAG Beschluss der deutlich macht "wenn ein Vorgesetzter etwas weiß, weiß das damit auch der AG"? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

G
ganther

23.01.2025 um 12:21 Uhr

ich kann die Zwickmühle des BR verstehen. Es handelt sich um ein BR-Mitglied und das wirft ggf ein schlechtes Licht auf das gesamte Gremium. Dieses Verhalten führet zu einer Mehrbelastung derjenigen Kolleg:innen, die die arbeitslast mitschultern. Die muss man als BR ja auch im Blick haben

Daher würde ich als BR dort das Gespräch mit dem Kollegen suchen und auf Veränderung drängen. Ansonsten muss es das Gremium aushalten oder wenn der (gefühlte) Druck zu groß wird, wird es beim AG landen.

Mal sehen ob der dann was macht

W
WiederDa

24.01.2025 um 06:57 Uhr

Ich würde als BR niemals einen Mitarbeiter beim AG anschwärzen, unabhängig davon, ob es ein BRM ist oder nicht. Ein Gespräch mit dem MA ist da immer der bessere Weg. In dem Fall ist die Sache natürlich für das BR-Gremium eine große Belastung. Da würde ich als BRV mal in einem Vieraugengespräch mit dem BR-Mitglied versuchen herauszufinden, warum der MA das so macht und ob es da eine Absprache mit dem AG gibt.

I
Iawtpl

24.01.2025 um 08:08 Uhr

Das ist der Unterschied, die einen akzeptieren Betrug und riskieren dadurch Kündigungen von guten Mitarbeitern und die anderen handeln und Informieren den AG.

Das hat nichts mit Anschwärzen zu tun, aber das zu verstehen, dringt nicht durch.

Um es nochmals zu verdeutlichen, wir sprechen nicht von 5 Minuten in der Woche, sondern von 6 Stunden (!!!).

W
WiederDa

24.01.2025 um 08:56 Uhr

"Iawtpl", "Hans Holm" oder auch einfach Troll: Um zu beurteilen, ob das "Betrug" ist, benötigt man noch sehr viel mehr Informationen. Das ist auch selbst dir bekannt. Es könnte ja bspw. eine Absprache mit dem AG vorliegen. Deine Betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnisse sind dagegen sehr schwach bis gar nicht vorhanden.

I
Iawtpl

24.01.2025 um 09:02 Uhr

Dann wird der AG das relativ schnell aufklären, also überhaupt kein Problem.

Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen, gibt es den Fakt, wie so ein Sachverhalt beim übrigen Personal ankommt und da wäre ich äußerst vorsichtig. Anscheinend ist der TE, der es ja auch mitbekommen hat, nicht wirklich amüsiert darüber.

Was soll der Quatsch mit Troll, ich sage nur, wie sowas beim Personal ankommen kann, speziell bei guten Leuten, kann sowas üble Konsequenzen mit sich ziehen. Kannst Du andere Meinungen nicht akzeptieren oder was ist dein Problem mit mir?

C
celestro

24.01.2025 um 14:43 Uhr

"Das hat nichts mit Anschwärzen zu tun, aber das zu verstehen, dringt nicht durch."

Doch ... genau das ist Anschwärzen. Kann man kapieren ... muss man aber nicht.

I
Iawtpl

25.01.2025 um 08:56 Uhr

Wozu gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz, wollen wir es umbenennen in "Anschwärzerschutzgesetz" oder ist das wieder was ganz anderes, so wie Du es Dir schön zurecht reimst?

Ein Mitarbeiter betrügt offensichtlich seinen AG, indem er 6 Stunden der vertraglichen Arbeitszeit, nicht arbeitet. Er verstößt somit gegen Gesetze, aus welchem Grund sollte man das dem AG nicht mitteilen dürfen?

Handelt es sich um eine Absprache zwischen beiden, klärt das der AG mit Sicherheit sofort auf!

Oder ist wegschauen immer nur dann korrekt, wenn es dem AG schadet und eingreifen in Ordnung, sobald der AN einen Schaden erleidet? Dann wäre das eine äußerst schräge Rechtsauffassung!

C
celestro

26.01.2025 um 02:21 Uhr

"Wozu gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz, wollen wir es umbenennen in "Anschwärzerschutzgesetz" oder ist das wieder was ganz anderes, so wie Du es Dir schön zurecht reimst?"

Ja, das ist etwas völlig anderes. Würdest Du vielleicht kapieren, wenn Du mehr als nur die Überschrift lesen würdest.

"Ein Mitarbeiter betrügt offensichtlich seinen AG,"

Offensichtlich ist nur, das Du einen Menschen vorverurteilst.

"Er verstößt somit gegen Gesetze, aus welchem Grund sollte man das dem AG nicht mitteilen dürfen?"

Wer sagt denn, das man das dem AG nicht mitteilen darf?

"Handelt es sich um eine Absprache zwischen beiden, klärt das der AG mit Sicherheit sofort auf!"

Siehst Du ... es ist rein gar nichts "offensichtlich".

"Oder ist wegschauen immer nur dann korrekt, wenn es dem AG schadet und eingreifen in Ordnung, sobald der AN einen Schaden erleidet? Dann wäre das eine äußerst schräge Rechtsauffassung!"

Deine ganze Tirade hier basiert auf reiner Einbildung. Von daher ...

X
XYZ68

27.01.2025 um 08:35 Uhr

Der Arbeitnehmer verstößt hier gegen seinen Vertrag mit stillschweigender Billigung seines Vorgesetzten der ihm gegenüber den Arbeitgeber vertritt. Hier sehe ich erst einmal keinen Gesetzesverstoß.

Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen und nach den Hintergründen fragen. Aus eigener Praxis weiß ich, dass es da viele Konstellationen geben kann.

Der Betriebsrat ist nicht die Betriebspolizei.

@balu1984 Bist du selbst im BR oder "nur" einfacher Kollege, der das einfach mitbekommen hat? Habt ihr festgelegte Arbeitszeiten oder arbeitet ihr in einem Gleitzeitmodell?

M
Muschelschubser

27.01.2025 um 10:46 Uhr

Ich sehe es wie ganther, xyz68 und andere.

Der BR ist keine Meldestelle, keine Betriebspolizei o.ä.

Das Gespräch sollte seitens des BRV aber definitiv geführt werden, und zwar ohne Schnörkel und ohne Weichspülerei. Ziel sollte es sein, quasi auf dem kurzen Dienstweg das Fehlverhalten abzustellen.

Denn ein nachgewiesener Arbeitszeitbetrug berechtigt definitiv zu einer fristlosen Kündigung. Das muss ihm irgend jemand mal in aller Deutlichkeit sagen, falls ihm das nicht schon bewusst ist. Man kann den Schaden betriebswirtschaftlich beziffern, indem man die nicht geleistete Arbeitszeit in Entgelt umrechnet und so den Schaden beziffern. Man kann auch soziale Aspekte anführen, indem die Kollegen sein Fehlen auffangen müssen.

Im Optimalfall stellt der Mitarbeiter nach dem Gespräch sein Fehlverhalten ab, der BR wird nicht in ein schlechtes Licht gerückt und der Betriebsfrieden bleibt erhalten.

Wenn er sich beratungsresistent zeigt, muss man ihm eben sagen, dass ein Gespräch auf anderer Ebene böse enden kann. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund kann der BR dann auch nichts mehr für ihn tun. Zwar müsste der BR erst einmal der Kündigung zustimmen, aber in nächster Instanz würde der Beschluss vermutlich wackeln.

Er sollte sich also nicht zu sicher fühlen.

C
celestro

27.01.2025 um 11:08 Uhr

"quasi auf dem kurzen Dienstweg das Fehlverhalten abzustellen."

Wir wissen nicht, ob es überhaupt ein Fehlverhalten gibt. Auch wenn es zunächst einmal danach aussieht.

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