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Anwesenheit von JAV und SBV bei Betriebsratsitzungen

B
BeR-2018
Jan 2025 bearbeitet

Wie haltet Ihr es mit der Anwesenheitsdauer der SBV und JAV bei Euren Betriebsratssitzungen? Sind diese während der ganzen BR-Sitzung dabei oder verlassen die Vertreter die Sitzung, sobald ihre Themen abgehandelt wurden und was sind die Gründe dafür?

Danke vorab!

29003

Community-Antworten (3)

M
Moreno

22.01.2025 um 15:03 Uhr

Die haben das Anrecht bei der gesamten Sitzung anwesend zu sein!

K
Kehler

22.01.2025 um 15:03 Uhr

JAV: Allgemeines Teilnahmerecht: Die JAV darf zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Besonderes Teilnahmerecht: Bei Themen, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende bis 25 Jahre betreffen, dürfen alle JAV-Mitglieder teilnehmen. Stimmrecht: Die JAV hat nur dann Stimmrecht, wenn Beschlüsse überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen.

SBV: Generelles Teilnahmerecht: Die SBV ist zu jeder Betriebsratssitzung einzuladen. Keine thematische Einschränkung: Im Gegensatz zur JAV gilt das Teilnahmerecht der SBV für alle Sitzungen, unabhängig von den behandelten Themen.

Der Betriebsratsvorsitzende muss sowohl JAV als auch SBV rechtzeitig zur Sitzung einladen und die Tagesordnung mitteilen. Alle Teilnehmer, einschließlich JAV und SBV, müssen sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Die Anwesenheit von JAV und SBV muss im Protokoll vermerkt werden.

S
sbvfrank

22.01.2025 um 19:50 Uhr

Sorry, bei so einer Frage habe ich die sehr starke Vermutung dass wichtige Seminare fehlen!!! Ergänzung, die SBV hat auch ein Teilnahmerecht an allen Ausschüssen des Betriebsrates!

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