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Vertretung Regelung Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter

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scottydog
Jan 2025 bearbeitet

Wir sind ein 17er-Gremium mit 4 Freigestellte Mitglieder, BR. Vorsitzender , Stellvertretervorsitzender ,Schriftführer + 1(Allgemeinaufgaben), demnächst wird unsere Stellv. krankheitsbedingt für @6wochen ausfallen ,wie ist, das geregelt, wenn in diese Zeit der Vorsitzende auch ausfällt? Sind wir als BR noch handlungsfähig ? oder dürfen wir im Vorfeld sogar eine 2er /3er-Stellvertretervorsitzender wählen?

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Community-Antworten (3)

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rtjum

22.01.2025 um 12:16 Uhr

Ihr solltet eine Geschäftsordnung haben und wenn nicht, dann eine machen. In dieser kann eine weitere Vertretungsregelung getroffen werden und diese teilt ihr dann dem AG mit. Weitere Stellvertreter sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor.

K
Kehler

22.01.2025 um 12:16 Uhr

Ihr dürft soviel Stellvertreter wählen wie ihr wollt. Bei uns ist die Reihenfolge in der GO festgeschrieben und die GL weiß die Reihenfolge auch.

M
Moreno

22.01.2025 um 12:23 Uhr

Sind sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch dessen Stellvertreter verhindert und ist für diesen Fall kein weiterer Stellvertreter benannt, hat der Betriebsrat zur Erledigung dringender Angelegenheiten ein Selbstzusammentrittsrecht, das von jedem ordentlichen Mitglied initiiert werden kann. Quelle IFB

Aber besser ist es natürlich wie schon erwähnt eine Vertretungsregelung zu machen. Wir haben unsere nach der Erfahrung im BR gemacht.

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