Aufgaben Schriftführer
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren im BR und wurde damals als Schriftführer "bestimmt".
Ich habe bislang die Protokolle/Niederschriften erstellt und unseren BR-Vorsitz unterschreiben lassen.
Aushänge wie zB. Infos zu Brückentagen, Inflationsausgleichsprämie, Terminplan vom BR, Ankündigung Betriebsversammlung...usw wurden ebenfalls von mir erstellt.
Da sich unsere GF leider oft nicht an Fristen hält und/oder uns erst gar nicht bei Neueinstellungen anhört, wurde beschlossen ihm nochmals schriftlich seine Pflichten und unsere Rechte mitzuteilen.
Da solche Schriftstücke zwar vom gesamten BR kommen, aber leider persönlich mit mir im Zusammenhang gebracht werden, bin ich für unseren Chef ein Störenfried/Dorn im Auge.
Ich habe nun das Amt des Schriftführers niedergelegt, um solchen Ärger kündig aus dem Weg zu gehen.
Niemand will die Aufgabe übernehmen. Was nun ? Wir sind ein kleiner Betrieb mit nur 5 BR-Mitgliedern.
Community-Antworten (14)
22.01.2025 um 10:17 Uhr
Die Kommunikation mit dem AG ist Aufgabe des BRV und nicht des Schriftführers! Wenn man Aushänge für den BR erstellt, dann steht darunter nicht der Name eines einzelnen sondern des BR im Ganzen. Unter unseren Aushängen steht immer so etwas wie "Euer BR".
22.01.2025 um 10:23 Uhr
Wenn wirklich keiner bereit ist Schriftführer zu werden dann kann man sich ja auch abwechseln. Was ist denn passiert, dass Du der Meinung bist ein ,,Dorn" im Auge des AG zu sein?
22.01.2025 um 10:30 Uhr
Hi rtjum, es steht auch der Name vom Vorsitz drunter. Aber unsere GF weiß, dass ich Schriftführer bin. Es wurde auch schon gesagt "seitdem du im BR bist, gibt es ja richtige Dokumente!" Und der Spruch war nicht nett gemeint. Kommunikation mit GF ist Aufgabe vom BRV. Auch was irgendwelche Schreiben betrifft ?
22.01.2025 um 10:33 Uhr
Hi moreno, es kamen halt schon div. Sprüche von der GF bezgl. dieser Schriftstücke. Das wird dann als Unruhe stiften oder Rumstänkern aufgenommen. Mir wurde auch schon gesagt, dass ich "sehr gefährlich" für das Unternehmen sei, da die Leute auf mich hören würden. Mir wurde im Prinzip mitgeteilt, das ich den BR beeinflusse/manipuliere. Unser Chef hat mich einfach auf dem Kicker, da seine Frau hier auch arbeitet und mich nicht ausstehen kann.
22.01.2025 um 10:40 Uhr
Vielleicht solltest Du mal von Störung der Betriebsratstätigkeit und die rechtlichen Folgen bei der GF erwähnen?
22.01.2025 um 11:00 Uhr
Ich finde nicht das dies zu den Aufgaben des Schriftführers zählt. Die Hauptaufgabe besteht darin das Protokoll zu schreiben.
22.01.2025 um 11:35 Uhr
Zitat Bürofussel : Das wird dann als Unruhe stiften oder Rumstänkern aufgenommen. Mir wurde auch schon gesagt, dass ich "sehr gefährlich" für das Unternehmen sei, da die Leute auf mich hören würden. Mir wurde im Prinzip mitgeteilt, das ich den BR beeinflusse/manipuliere. Unser Chef hat mich einfach auf dem Kicker, da seine Frau hier auch arbeitet und mich nicht ausstehen kann.
Ich bin sprachlos. Mit dem, was der AG sich mit seiner Arroganz leistet, erfüllt er den Tatbestand der Störung und/oder der Behinderung der Betriebsratstätigkeit.
Vergleich :
BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -
Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25). Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen. Daher müssen die Äußerungen des Arbeitgebers zu den Kosten des Betriebsrats den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. November 2013 – 7 TaBV 74/13:
“Der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitgehend: Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, wobei ein Verschulden oder eine Absicht zur Behinderung nicht erforderlich ist. Hieraus folgt, dass Anweisungen der Arbeitgeberin, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren sind.
Zitat Bürofussel : Ich habe nun das Amt des Schriftführers niedergelegt, um solchen Ärger kündig aus dem Weg zu gehen. Niemand will die Aufgabe übernehmen. Was nun ? Wir sind ein kleiner Betrieb mit nur 5 BR-Mitgliedern.
Ich würde auf keinem Fall vor dem AG einknicken. Denn sonst hat er gewonnen. Die Rechtslage und/oder Rechtsprechung ist eindeutig. Fordert den AG SCHRIFTLICH UND ULTIMATIV auf, dies unverzüglich zu unterlassen !!!!!! Andernfalls Prozess am Hals. Und glaube mir !!! Die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn AG die Amtstätigkeit der BR'te erschweren, stören oder gar verhindern
22.01.2025 um 17:23 Uhr
"Mit dem, was der AG sich mit seiner Arroganz leistet, erfüllt er den Tatbestand der Störung und/oder der Behinderung der Betriebsratstätigkeit."
Mal langsam!
Bei dem Beschluss des BAG geht es um Äußerungen gegenüber den AN. Ob der AG für seine subjektive Meinung "der AN wäre sehr gefährlich" bzw. "würde den BR beeinflussen" belangt werden kann, sehe ich nicht. Zumindest solange nicht, wie der AG so wie hier dies lediglich zu dem BRM sagt.
Bei einer Äußerung auf der Betriebsversammlung im Sinne von "wählt den nicht" wäre das etwas anderes.
Hinzu kommt natürlich, das der AN die Aussage wohl eher nicht wird beweisen können. Zumindest sehe ich noch keine ausreichenden Hinweise darauf, das der AG solche Dinge auch vor Zeugen gesagt hat. Dann ließe sich das natürlich beweisen (sofern die Zeugen das auch vor Gericht bestätigen würden).
23.01.2025 um 10:00 Uhr
Hallo celestro, es gibt Zeugen ! Die Äußerungen wurden mir einem Personalgespräch am 07.02.2024 mitgeteilt, an dem auch unser Vorsitz teilgenommen hat. Anwesend waren BRV, GF , GL und ich. Im Prinzip war das ein Drangsalierungsgespräch.(wie gesagt, er will mich am liebsten hier raus haben, weil ich eine der wenigen bin , die den Mund aufmachen und die Probleme sehen und diese auch anspricht) --> Deswegen bin ich im BR! Aber zurück zu meiner Frage.
23.01.2025 um 11:26 Uhr
Zitat Iawtpl : Schreib keine Protokolle oder sonst irgendwas mehr. Du solltest darüber nachdenken, aus dem BR auszutreten, einfach Amt niederlegen und gut ist. Widme Dich echter Arbeit und überzeuge mit Leistung!
DUMMES ZEUG
23.01.2025 um 11:33 Uhr
"Niemand will die Aufgabe übernehmen. Was nun ?"
Ihr könnt das Ganze (wie schon gesagt wurde) rotieren lassen. ODER der BRV schreibt die Niederschriften selbst ... ODER es findet sich jemand, der die Dinger schreibt.
ABER ... glaubst Du wirklich, das Du aus der Schusslinie bist, nur weil Du die Sachen nicht mehr schreibst? Vergiss das mal ganz schnell. Also kannst Du die Sachen auch eigentlich weiter schreiben ... Ruhe haben wirst Du erst, wenn Du das BR-Amt niederlegst. ODER ... wenn Du wie schon gesagt wurde, den AG mal darauf hinweist, das er sich gerade strafbar macht. ABER ... das bringt nur dann was, wenn den das interessiert. Wenn nicht, musst Du Anzeige erstatten und dann sehen was passiert.
23.01.2025 um 11:39 Uhr
Zitat Bürofussel : (Aber zurück zu meiner Frage) Ich habe nun das Amt des Schriftführers niedergelegt, um solchen Ärger kündig aus dem Weg zu gehen. Niemand will die Aufgabe übernehmen. Was nun ? Wir sind ein kleiner Betrieb mit nur 5 BR-Mitgliedern.
Wie ich bereits geschrieben habe. Ich würde auf keinem Fall vor dem AG einknicken. Denn Du und/oder Ihr, der BR, habt die Stärke des Rechts auf Eurer Seite. Ich würde Dir daher empfehlen, die Aufgabe als Schriftführer wieder zu übernehmen. Verzichtest Du weiterhin darauf, schwächst Du damit auch den BR
23.01.2025 um 13:01 Uhr
Okey, Leute ! Danke erstmal für eure Infos und Meinungen ! :)
23.01.2025 um 13:50 Uhr
Zitat celestro : Bei dem Beschluss des BAG geht es um Äußerungen gegenüber den AN. Ob der AG für seine subjektive Meinung "der AN wäre sehr gefährlich" bzw. "würde den BR beeinflussen" belangt werden kann, sehe ich nicht. Zumindest solange nicht, wie der AG so wie hier dies lediglich zu dem BRM sagt.
Hallo celestro ! das ist völlig unerheblich. Entscheidend ist die Kernaussage des BAG :
" Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit "
Und genau dieser Fall liegt hier vor. Es kommt auch nicht darauf an, ob Bürofussel Zeugen hat oder nicht. Der BR als Organ kann, im vorliegenden Fall sollte er sogar, gemäß §23 Abs.3 BetrVG ein arbeitsgerichtliches Unterlassungsverfahren gegen den AG einleiten.
Meine Devise lautete schon immer : AUF EINEN GROBEN KLOTZ GEHÖRT EIN GROBER KEIL.
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